Nächste Bundespräsidentenwahl in Österreich
Die 14. Bundespräsidentenwahl in Österreich wird voraussichtlich im Herbst des Jahres 2022 stattfinden.
Termin
Durch Verordnung der Bundesregierung wird, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates der Wahltermin festgelegt und durch Kundmachung ausgeschrieben. Bei dieser Ausschreibung wird auch jener Stichtag festgelegt, nachdem sich die Fristen richten, die für die Durchführung der Bundespräsidentenwahl von Belang sind.[1] Eine konkrete Vorgabe für die Festlegung des Termins besteht demnach nur insofern, als der nächste Bundespräsident am 26. Jänner 2023 angelobt werden muss. Unter Berücksichtigung der Fristen für eine eventuelle Stichwahl und mögliche Anfechtung ist mit einem Termin im Spätherbst des Jahres 2022 zu rechnen. Dies war insofern bemerkenswert, da ursprünglich planmäßig auch die nächste Nationalratswahl in diesem Zeitraum durchgeführt werden sollte. Am 18. Mai 2019 kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) jedoch nach Rücksprache mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen aufgrund der „Ibiza-Affäre“ um FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache jedoch eine vorgezogene Neuwahl an, die am 29. September 2019 stattfand.[2]
Wahlrecht
Formale Voraussetzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bundespräsidentenwahl finden sich im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG), in Verbindung mit dem Art. 60 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 35. Lebensjahres erforderlich.
Als Voraussetzung, um als Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten antreten zu können, müssen bei der beim Innenministerium eingerichteten weisungsfreien Bundeswahlbehörde gemeinsam mit dem Kandidatenvorschlag mindestens 6.000 angeschlossene Unterstützungserklärungen vorgelegt werden; gleichzeitig muss gemäß § 7 BPräsWG ein Kostenbeitrag von 3.600 Euro erbracht werden. Letzte Einbringungsfrist ist der 37. Tag vor dem Wahltag um 17 Uhr. Kandidaten, denen das Einbringen eines gültigen Wahlvorschlags nicht gelingt, erhalten gemäß § 9 BPräsWG ihren Kostenbeitrag zurück. Gewählt ist jene wahlwerbende Person, die die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 17 erster Satz BPräsWG). Ist dies im ersten Wahlgang für keinen der Wahlwerber der Fall, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben („engere Wahl“, § 18). Bei gleicher Stimmenanzahl zweier Bewerber entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los über die Teilnahme am zweiten Wahlgang (§ 18 letzter Satz).
Für den Fall, dass aus dem zweiten Wahlgang kein Wahlwerber mit Mehrheit gültiger Stimmen (das ist mindestens 50 % plus eine Stimme) hervorgeht, sondern beide Stimmengleichstand erlangt haben, ist nach § 20 Abs. 3 die engere Wahl – unter sinngemäßer Anwendung der Wahlbestimmungen für den zweiten Wahlgang – so lang zu wiederholen, bis sich eine Mehrheit entsprechend § 17 erster Satz (siehe oben) ergibt.
Mögliche Kandidaten
Wie schon unmittelbar nach der letzten Wahlentscheidung angekündigt, bekräftigte Norbert Hofer im Oktober 2018, dass er im Jahr 2022 neuerlich als Kandidat anzutreten gedenkt.[3] Bezüglich anderer möglicher Kandidaten wie Irmgard Griss, Othmar Karas, Matthias Strolz, Doris Bures und Peter Kaiser wird derzeit lediglich in den Medien spekuliert.[4] Der amtierende Bundespräsident Alexander Van der Bellen ist hinsichtlich einer neuerlichen Kandidatur noch unschlüssig.[5] Im Februar 2020 wurden die amtierenden Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka, Doris Bures und Norbert Hofer in der Fernsehsendung Hohes Haus neuerlich nach einer möglichen Kandidatur befragt. Sobotka schloss eine solche aus, Bures und Hofer ließen diese Frage offen.[6]
Siehe auch
Literatur
- Robert Stein: Wahlrecht: Briefwahl, Fristen, Ausschließung. Am 1. Oktober 2011 ist das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Es bringt unter anderem Neuerungen bei der Briefwahl und bei den Wahlausschließungsgründen. In: Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11–12/2011, Bundesministerium für Inneres (Hrsg.), Wien 2011, S. 89–91 (PDF; 138 KB).
- Karin Stöger: Oberhaupt oder Repräsentant? Die Stellung des Bundespräsidenten im österreichischen politischen System. Reihe Lernmodule für die politische Bildung. Demokratiezentrum Wien (Hrsg.), Februar 2016 (PDF; 356 KB).
Rechtsgrundlagen
- Art. 60 B-VG in der zum Zeitpunkt der letzten Wahl gültigen Fassung vom 1. Oktober 2011
- Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 in der Fassung 1. Jänner 2016 (BGBl. I Nr. 158/2015)
Einzelnachweise
- ↑ bmi.gv.at - Bundespräsidentenwahl
- ↑ Der Standard: Strache und Gudenus treten zurück, Kurz und Van der Bellen kündigen Neuwahlen an, 18. Mai 2019
- ↑ derstandard.at - Hofer will 2022 erneut als Bundespräsident kandidieren
- ↑ derstandard.at - Hofer will für Hofburg kandidieren – wer noch?
- ↑ profil.at - Van der Bellen: "Gudenus? Das ist einfach lächerlich."
- ↑ orf.at - Bundespräsident: Sobotka will nicht kandidieren
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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg | |
Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich (erster Wahlgang) - Amtlicher Stimmzettel | eingescannt | Bundesministerium für Inneres - Bundeswahlbehörde | Datei:Ballot paper - Austrian presidential election 2022 first ballot.png | |
Alexander Van der Bellen bei einer Rede in der Hofburg. | Press Photographer | Peter Lechner | Datei:Bundespräsident Alexander Van der Bellen.jpg | |
Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 in Österreich (Mehrheiten nach Gemeinden). | Map source: using templates by Statistik Austria data source: Die Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl 2022 , der Standard, 9. Oktober 2022 | Furfur | Datei:Bundespräsidentenwahl Österreich 2022 Gemeinden.svg | |
Demonstration, Bürgerrecht statt Bankenrecht, vor dem Parlament in Wien, links Karl Staudinger, rechts Heinrich Staudinger | Eigenes Werk | Anton-kurt | Datei:BürgerrechtstattBankenrechtWien04 (cropped).jpg | |
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Die Flagge Bulgariens | The flag of Bulgaria. The colors are specified at http://www.government.bg/cgi-bin/e-cms/vis/vis.pl?s=001&p=0034&n=000005&g= as: White: Pantone Safe Green: 17-5936 (Green TC) textile color 1 Red: 18-1664 (Fiery Red TC) 2 | SKopp | Datei:Flag of Bulgaria.svg | |
Flagge Dänemarks | Eigenes Werk | Madden and others | Datei:Flag of Denmark.svg | |
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf , ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert. | File created by various Wikimedia users (see "Author"). File based on the specification given at 1 . | User:Verdy p , User:-xfi- , User:Paddu , User:Nightstallion , User:Funakoshi , User:Jeltz , User:Dbenbenn , User:Zscout370 | Datei:Flag of Europe.svg |