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vom 19.05.2020, aktuelle Version,

Nächste Bundespräsidentenwahl in Österreich

Die 14. Bundespräsidentenwahl in Österreich wird voraussichtlich im Herbst des Jahres 2022 stattfinden.

Termin

Durch Verordnung der Bundesregierung wird, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates der Wahltermin festgelegt und durch Kundmachung ausgeschrieben. Bei dieser Ausschreibung wird auch jener Stichtag festgelegt, nachdem sich die Fristen richten, die für die Durchführung der Bundespräsidentenwahl von Belang sind.[1] Eine konkrete Vorgabe für die Festlegung des Termins besteht demnach nur insofern, als der nächste Bundespräsident am 26. Jänner 2023 angelobt werden muss. Unter Berücksichtigung der Fristen für eine eventuelle Stichwahl und mögliche Anfechtung ist mit einem Termin im Spätherbst des Jahres 2022 zu rechnen. Dies war insofern bemerkenswert, da ursprünglich planmäßig auch die nächste Nationalratswahl in diesem Zeitraum durchgeführt werden sollte. Am 18. Mai 2019 kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) jedoch nach Rücksprache mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen aufgrund der „Ibiza-Affäre“ um FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache jedoch eine vorgezogene Neuwahl an, die am 29. September 2019 stattfand.[2]

Wahlrecht

Formale Voraussetzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bundespräsidentenwahl finden sich im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG), in Verbindung mit dem Art. 60 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger, die spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 35. Lebensjahres erforderlich.

Als Voraussetzung, um als Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten antreten zu können, müssen bei der beim Innenministerium eingerichteten weisungsfreien Bundeswahlbehörde gemeinsam mit dem Kandidatenvorschlag mindestens 6.000 angeschlossene Unterstützungserklärungen vorgelegt werden; gleichzeitig muss gemäß § 7 BPräsWG ein Kostenbeitrag von 3.600 Euro erbracht werden. Letzte Einbringungsfrist ist der 37. Tag vor dem Wahltag um 17 Uhr. Kandidaten, denen das Einbringen eines gültigen Wahlvorschlags nicht gelingt, erhalten gemäß § 9 BPräsWG ihren Kostenbeitrag zurück. Gewählt ist jene wahlwerbende Person, die die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 17 erster Satz BPräsWG). Ist dies im ersten Wahlgang für keinen der Wahlwerber der Fall, so findet ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben („engere Wahl“, § 18). Bei gleicher Stimmenanzahl zweier Bewerber entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los über die Teilnahme am zweiten Wahlgang (§ 18 letzter Satz).

Für den Fall, dass aus dem zweiten Wahlgang kein Wahlwerber mit Mehrheit gültiger Stimmen (das ist mindestens 50 % plus eine Stimme) hervorgeht, sondern beide Stimmengleichstand erlangt haben, ist nach § 20 Abs. 3 die engere Wahl – unter sinngemäßer Anwendung der Wahlbestimmungen für den zweiten Wahlgang – so lang zu wiederholen, bis sich eine Mehrheit entsprechend § 17 erster Satz (siehe oben) ergibt.

Mögliche Kandidaten

Wie schon unmittelbar nach der letzten Wahlentscheidung angekündigt, bekräftigte Norbert Hofer im Oktober 2018, dass er im Jahr 2022 neuerlich als Kandidat anzutreten gedenkt.[3] Bezüglich anderer möglicher Kandidaten wie Irmgard Griss, Othmar Karas, Matthias Strolz, Doris Bures und Peter Kaiser wird derzeit lediglich in den Medien spekuliert.[4] Der amtierende Bundespräsident Alexander Van der Bellen ist hinsichtlich einer neuerlichen Kandidatur noch unschlüssig.[5] Im Februar 2020 wurden die amtierenden Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka, Doris Bures und Norbert Hofer in der Fernsehsendung Hohes Haus neuerlich nach einer möglichen Kandidatur befragt. Sobotka schloss eine solche aus, Bures und Hofer ließen diese Frage offen.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Robert Stein: Wahlrecht: Briefwahl, Fristen, Ausschließung. Am 1. Oktober 2011 ist das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 in Kraft getreten. Es bringt unter anderem Neuerungen bei der Briefwahl und bei den Wahlausschließungsgründen. In: Öffentliche Sicherheit, Ausgabe 11–12/2011, Bundesministerium für Inneres (Hrsg.), Wien 2011, S. 89–91 (PDF; 138 KB).
  • Karin Stöger: Oberhaupt oder Repräsentant? Die Stellung des Bundespräsidenten im österreichischen politischen System. Reihe Lernmodule für die politische Bildung. Demokratiezentrum Wien (Hrsg.), Februar 2016 (PDF; 356 KB).

Rechtsgrundlagen

Einzelnachweise

  1. bmi.gv.at - Bundespräsidentenwahl
  2. Der Standard: Strache und Gudenus treten zurück, Kurz und Van der Bellen kündigen Neuwahlen an, 18. Mai 2019
  3. derstandard.at - Hofer will 2022 erneut als Bundespräsident kandidieren
  4. derstandard.at - Hofer will für Hofburg kandidieren – wer noch?
  5. profil.at - Van der Bellen: "Gudenus? Das ist einfach lächerlich."
  6. orf.at - Bundespräsident: Sobotka will nicht kandidieren