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vom 26.06.2022, aktuelle Version,

Wolfgang Brandstetter

Wolfgang Brandstetter im Talar des VfGH-Richters (2018)

Wolfgang Brandstetter (* 7. Oktober 1957 in Haag[1]) ist ein österreichischer Rechtswissenschaftler und ehemaliger Politiker. Für die ÖVP gehörte er von 2013 bis 2017 als Justizminister der österreichischen Bundesregierung an und war von Mai 2017 bis Dezember 2017 Vizekanzler der Republik Österreich. Auf Vorschlag der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung war er von 2018 bis 2021 Richter am Verfassungsgerichtshof.

An der Wirtschaftsuniversität Wien ist Wolfgang Brandstetter seit dem Jahr 2007 Universitätsprofessor für Straf- und Strafprozessrecht.

Leben

Brandstetter wuchs in Eggenburg auf[1] und besuchte das Bundesgymnasium Horn, wo er auch seine Matura ablegte. An der Universität Wien studierte er Rechtswissenschaften sowie die englische und russische Sprache.[1] Nach seiner Promotion 1980 war er als Assistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien tätig. 1991 wurde Brandstetter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien habilitiert und lehrte danach an den Universitäten in Graz, Brünn und Krakau.[2]

1997 erhielt Brandstetter ein Angebot, an die Universität Linz zu wechseln; 1998 erlangte Brandstetter als Nachfolger von Winfried Platzgummer[3] den Posten eines Ordinarius für Strafrecht an der Universität Wien. 2007 wurde er Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.[1] Brandstetter war als Strafverteidiger des technischen Direktors der Gletscherbahnen Kaprun,[4] von Rudolf Fischer in der Telekom-Affäre, von Tilo Berlin sowie Rakhat Aliyev tätig.[5] Letzterer hatte seinen Wohnsitz zeitweise sogar im Privathaus Brandstetters.[6] Außerdem trat Brandstetter als Vertrauensperson[7] von Wolfgang Kulterer im Untersuchungsausschuss zur Hypo-Alpe-Adria-Bank auf. Weiters war Brandstetter Verteidiger von Bundeskanzler Werner Faymann in den Ermittlungen in der Inseratenaffäre.[8]

2013 wurde der außerhalb von Juristenkreisen kaum wahrgenommene Brandstetter, der in der Presse als "Antikorruptionsexperte" bezeichnet wurde,[9] von der ÖVP als parteiloser Justizminister in das zu bildende Kabinett Faymann II entsandt.[10] Am 17. Mai 2017 wurde der Justizminister als Nachfolger von Reinhold Mitterlehner zum Vizekanzler im Kabinett Kern angelobt.[11] Nach dem Ende der Legislaturperiode infolge der Nationalratswahl 2017 schied Wolfgang Brandstetter aus der Regierung aus und nahm kein politisches Mandat mehr wahr. Am 21. Februar 2018 wurde er von der neuen Bundesregierung als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs vorgeschlagen.[12] Nach der Ernennung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen am 22. Februar wurde Brandstetter am 27. Februar 2018 von VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein als Verfassungsrichter angelobt.[13]

Im März 2018 wurde er zum Sonderberater für die Europäische Kommission berufen; auf Initiative der Justizkommissarin Vera Jourová soll er die Kommission unter anderem in Fragen der Qualität der Justizsysteme in Europa, der Rechtsstaatlichkeit und zum Thema De-Radikalisierung beraten.[14]

Vorwurf des Amtsmissbrauchs

Ermittler der Staatsanwaltschaft Wien erschienen am 25. Februar 2021 im Zuge der Ermittlungen gegen Brandstetter am Verfassungsgerichtshof (VfGH). Es wurde ein von ihm genutztes Notebook sichergestellt. Auch bei Christian Pilnacek, dem suspendierten Sektionschef für den Bereich Strafrecht im Justizministerium, wurde ein elektronisches Gerät sichergestellt. Von der Staatsanwaltschaft wurde vorerst nicht bekannt gegeben, in welchem Rechtsfall gegen sie ermittelt wird. Brandstetter wird verdächtigt, Informationen über Ermittlungen gegen den früheren Politiker Christoph Chorherr (Grüne) an den Hochhausinvestor Michael Tojner weitergegeben zu haben. Gegen Chorherr wird bereits seit 2017 ermittelt. Chorherr und Brandstetter bestreiten alle Korruptionsvorwürfe.[15] In weiterer Folge wurden erste Berichte, dass ein „elektronisches Gerät“ am Verfassungsgerichtshof (VfGH) übergeben wurde, korrigiert. Er habe dieses Notebook in seinem Büro freiwillig übergeben. Laut Presse wird gegen Brandstetter und Pilnacek wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt. Es gebe laut Standard einen Konnex zur Causa Stadterweiterungsfonds (Hochhausprojekt am Wiener Heumarkt).[16][17]

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft gegen Brandstetter sollen laut dem Wirtschaftsmagazin Trend auf einem Zufallsfund bei der dritten Hausdurchsuchung bei Michael Tojner am 10. Februar 2021 basieren. Michael Tojner wird in zwei Verfahren als Beschuldigter geführt. Es seien Unregelmäßigkeiten bei der Bewertung von Wohnungsgenossenschaften in Burgenland vorgekommen (Aktenzahl: 63 St1/19x) und bezüglich des umstrittenen Wiener Heumarkt-Projekts (Aktenzahl: 63 St13/17). In beiden Verfahren bestreitet Tojner die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Michael Tojner und Wolfgang Brandstetter kennen einander bereits aus ihrer Schulzeit im niederösterreichischen Haag, und Brandstetter soll diesen öfters rechtlich beraten haben. Brandstetter ist auch in zwei Gesellschaften der Tojner-Gruppe mandatiert.[18]

Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), teilte am Nachmittag des 26. Februar schriftlich mit, dass Brandstetter trotz der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien Richter am Verfassungsgerichtshof bleiben will. „Sein Status als Beschuldigter in einem laufenden, offenen Verfahren sei nicht als Verhalten zu interpretieren, das der Achtung und dem Vertrauen, das sein Amt erfordert, widersprechen würde.“[19] Grabenwarter selbst brachte im Rahmen eines Amtshilfeersuchens das Dienstmobiltelefon von Brandstetter zur Staatsanwaltschaft Wien.[20]

Anfang Juni 2021 wurden Chat-Protokolle von Konversationen zwischen Brandstetter und Pilnacek bekannt. Sie stammten vom Mobiltelefon Pilnaceks, das von den Ermittlungsbehörden zur Auswertung beschlagnahmt wurde, und waren Teil der an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) übermittelten Daten. Inhalt waren unter anderem abschätzige Bemerkungen über den Verfassungsgerichtshof sowie dort amtierende Richterinnen.[21] Am 3. Juni gab Brandstetter zunächst seinen freiwilligen Rücktritt als Verfassungsrichter, wirksam per 30. Juni 2021, bekannt, „um den Verfassungsgerichtshof aus den tagespolitischen Diskussionen herauszuhalten“.[22] Am 7. Juni erklärte er hingegen seinen Rücktritt mit sofortiger Wirkung und schied damit noch am selben Tag als Verfassungsrichter aus dem VfGH aus.[23]

Privates

Der in Eggenburg wohnhafte Brandstetter ist verheiratet und Vater dreier Kinder.[10] Er ist Mitglied der katholischen Studentenverbindung KaV Norica Wien.

Bis zum Jahr 2015 war Brandstetter Obmann des Vereins Nostalgiewelt Eggenburg.[24] 2018 wurde er als Nachfolger von Hans Peter Blechinger Präsident des Filmarchivs Austria.[25]

Publikationen

  • Heinz Mayer, Winfried Platzgummer, Wolfgang Brandstetter: Untersuchungsausschüsse und Rechtsstaat (= Österreichische rechtswissenschaftliche Studien 4). Manz Wien: 1989. ISBN 3-214-07904-2
  • Helmut Fuchs, Wolfgang Brandstetter, Ursula Medigovic: Prüfungsfälle aus Strafrecht, Orac: Wien 1989. ISBN 3-7015-4307-0
  • Wolfgang Brandstetter, Gerhard Loibl: ::Neutralität und Waffenexporte : völkerrechtliche und strafrechtliche Überlegungen zum Tatbestand der „Neutralitätsgefährdung“. Verlag der österreichischen Staatsdruckerei, Wien: 1990. ISBN 3-7046-0190-X
  • Wolfgang Brandstetter, Gerhard Loibl: Neutralität und Waffenexporte : völkerrechtliche und strafrechtliche Überlegungen zum Tatbestand der „Neutralitätsgefährdung“. Ergänzungsband 1991 Verlag der österreichischen Staatsdruckerei, Wien: 1990. ISBN 3-7046-0257-4
  • Wolfgang Brandstetter: Grundfragen der Deliktsverwirklichung im Vollrausch : eine strafrechtsdogmatische Untersuchung (= Schriften zum Strafrecht 8). Wirtschaftsverlag Orac, Wien: 1992. ISBN 3-7007-0312-0
  • Wolfgang Brandstetter: Zur Reform des strafprozessualen Hauptverfahrens : Gutachten (= Verhandlungen des Fünfzehnten Österreichischen Juristentages Innsbruck 2003, IV/1). Manz, Wien: 2003. ISBN 3-214-10944-8
  • Wolfgang Brandstetter, Alexander Tipold: Strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers bei Lkw-Unfällen mit Personenschaden: Rechtsgutachten. Ausgabe 17 von Verkehr und Infrastruktur / Verkehr und Infrastruktur. Kammer für Arbeiter u. Angestellte für Wien, Wien: 2003. ISBN 3706302357
  • Thomas Keppert, Wolfgang Brandstetter (Hrsg.): Bilanzdelikte. Linde Verlag, Wien: 2008. ISBN 9783707313499
  • Helmut Brandstätter, Wolfgang Brandstetter: Brandstätter vs. Brandstetter: Diskurs, Kremayr & Scheriau, Wien 2019, ISBN 978-3-218-01128-0

Literatur

  • Wolfgang Brandstetter, in: Internationales Biographisches Archiv 07/2014 vom 11. Februar 2014, im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
Commons: Wolfgang Brandstetter  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Minister-Karussell bei den Schwarzen. In: Kurier. 12. Dezember 2013, abgerufen am 12. Oktober 2021.
  2. Profil Brandstetters auf der Website der WU
  3. Winfried Platzgummer, o. Univ.-Prof. Dr. iur.. Abgerufen am 29. Juli 2017.
  4. Kaprun-Prozess: Unglückselige Umstände. In: derStandard.at. 22. Januar 2004, abgerufen am 17. März 2021.
  5. Die neue Bundesregierung: Sophie Karmasin wird Familienministerin, Der Standard, 12. Dezember 2013
  6. WG mit Aliyev (Memento vom 14. Dezember 2013 im Internet Archive), Datum, 13. Dezember 2013. Siehe auch die Zeitschrift profil Nr. 26 vom 23. Juni 2014, S. 19 ff.
  7. Kommuniqué des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ (3/GO XXIII. GP)
  8. Ein erfolgreicher Verteidiger wird Justizminister (Memento vom 16. Dezember 2013 im Internet Archive), Kleine Zeitung, 13. Dezember 2013
  9. Bücher zur Verteidigung, Der Standard, 9. Dezember 2013
  10. 1 2 Brandstetter: Spindeleggers Uni-Kollege wird Minister, Die Presse, 12. Dezember 2013, abgerufen am 17. Mai 2017.
  11. Posten mit kurzem Ablaufdatum. ORF, 17. Mai 2017, abgerufen am selben Tage.
  12. Bierlein wird VfGH-Präsidentin, Brandstetter rückt nach. In: diePresse.com. 21. Februar 2018, abgerufen am 21. Februar 2018.
  13. VfGH: Brandstetter von Bierlein als Richter angelobt. In: diePresse.com. 27. Februar 2018, abgerufen am 1. März 2018.
  14. Kurier: Brandstetter ereilt Ruf aus Brüssel. Artikel vom 17. März 2018, abgerufen am 17. März 2018.
  15. Elektronische Geräte bei Brandstetter und Pilnacek sichergestellt, Website: orf.at vom 25. Februar 2021.
  16. Wien bei Brandstetter und Pilnacek, orf.at vom 25. Februar 2021.
  17. Pilnacek vorläufig suspendiert, Website: orf.at vom 26. Februar 2021.
  18. Angelika Kramer: Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter im Visier der Staatsanwälte, Website: trend.at vom 24. Februar 2021.
  19. Trotz Ermittlungen - Brandstetter bleibt Verfassungsrichter, Website: orf.at vom 26. Februar 2021.
  20. VfGH leistete Staatsanwälten Amtshilfe, Website: orf.at vom 27. Februar 2021.
  21. Posten, Fouls und Verfassungsrichterinnen als Müllfrauen in Pilnaceks Chats. Abgerufen am 3. Juni 2021 (österreichisches Deutsch).
  22. ORF at/Agenturen red: Wirbel um Chats: Brandstetter zieht sich aus VfGH zurück. 3. Juni 2021, abgerufen am 3. Juni 2021.
  23. VfGH: Brandstetter tritt „mit sofortiger Wirkung“ zurück. In: ORF.at. 7. Juni 2021, abgerufen am 8. Juni 2021.
  24. Neuer Obmann für die Nostalgiewelt. 19. Mai 2015, abgerufen am 24. Februar 2021.
  25. orf.at. Brandstetter neuer Filmarchiv-Präsident. Artikel vom 19. Februar 2018, abgerufen am 19. Februar 2018.

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Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23.
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