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nalisieren. Anders als die Initiativen von Emigranten, die letztlich als Handlungen
Einzelner abgetan werden konnten, handelte es sich hier um ein vom amerikani-
schen Department of State ausgehendes Vorhaben – was der Sache klarerweise
mehr Gewicht verlieh. Das Fulbright Program diente dabei sowohl als Ausgangs-
punkt wie auch als Vehikel.
In dem ab 1960 neu zu verhandelnden Fulbright Agreement war vorgesehen,
einen Teil der für die nächsten zehn Jahre budgetierten Summe zweckgewidmet zu
reservieren, um damit an den drei Universitäten Lehrkanzeln für American Stu-
dies einzurichten.45 Die amerikanische Seite hatte diese Klausel mit einem wirk-
samen Hebel durchgesetzt: Die Zweckwidmung war Vorbedingung dafür, dass die
USA dem ERP-Gesetz zustimmten, also der Überleitung der Gelder aus dem Euro-
pean Recovery Plan in österreichische Hände. Für die Bundesregierung besaß die
Realisierung dieses Gesetzes verständlicherweise höchste Priorität.
Wir werden auf die spezifischen Umstände dieses Zusammenfallens von ERP-
Gesetz und Fulbright Agreement im Schlusskapitel noch einmal zurückkommen;
wichtig in unserem Zusammenhang ist hier, dass die US-Regierung die Institu-
tionalisierung eines Wissenschaftsfeldes (in erster Linie als Studium) an österrei-
chischen Hochschulen anstrengte. Konzentrieren wir uns daher fürs Erste darauf,
wie dieses „Special release“-Programm implementiert wurde. Die österreichischen
Stellen machten gezwungenermaßen gute Miene zu dem Vorhaben. Auffällig ist,
wie sie sich auf die konkrete Umsetzung des Lehrkanzel-Programms kaprizierten.
In einem Kommunique an die an den Verhandlungen beteiligten Ministerien hielt
das Bundeskanzleramt fest,
„dass die Errichtung neuer, wichtiger Lehrkanzeln zwar wärmstens begrüsst
wird, jedoch auf der unbedingten Einhaltung der österreichischen Gesetze
(Gehaltsgesetz 1956, Hochschul-Organisationsgesetz, usw.) bestanden
werden muss. Das bedeutet, dass der übliche Ernennungsvorgang (Terna-
Vorschlag, Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen im Einver-
nehmen mit dem Bundeskanzleramt, Entschliessung durch den Bundes-
präsidenten) einzuhalten ist.“46
Dass die österreichischen Gesetze eingehalten werden müssten, wurde in der Folge
wie ein Mantra vorgetragen. So wurde in einer interministeriellen Besprechung
noch präzisiert:
„Bevor jedoch an die Errichtung einer Lehrkanzel gedacht wird, müsse
zunächst die betreffende Hochschule angehört werden, wie überhaupt bei
einer eventuellen Realisierung des amerikanischen Wunsches auf der unbe-
dingten Einhaltung der österr. Gesetze (HOG., GG. [Gehaltsgesetz, Anm.
T. K.] usw.) bestanden werden müsse. Auch die für die in Rede stehende
Lehrkanzel stehenden Kreditmittel müßten dem [Bundesministerium für
Finanzen] zur Verfügung gestellt werden, das diese Counterpartmittel
dann als zusätzliche Budgetmittel dem BMU zuweist. […] Der Vertreter
des BMU trat in Hinblick auf die guten Erfahrungen des Austauschpro-
Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
- Untertitel
- Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
- Autor
- Thomas König
- Verlag
- StudienVerlag
- Ort
- Innsbruck
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-7065-5088-8
- Abmessungen
- 15.8 x 23.9 cm
- Seiten
- 190
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Inhaltsverzeichnis
- Geleitwort 7
- Vorwort 11
- 1. Einleitung 13
- 2. Die Institutionalisierung des Fulbright Program in Österreich 23
- 3. Politische Gestaltungsmöglichkeiten 42
- 4. Wissenschaftliche Gäste zwischen Repräsentation und Wissenstransfer 56
- 5. Auswahl, Platzierung und Verwendung der wissenschaftlichen Gäste 73
- 6. Beschränkte Wirkung: Social Sciences und American Studies 97
- 7. Schluss 117