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Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich - Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Seite - 114 -
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114 grammes für die Verlängerung des Abkommens bis 1969/70 ein, beantragte jedoch eine zurückhaltende Formulierung betreffend den amerikanischen Wunsch auf Errichtung von Lehrkanzeln.“47 Das Beharren auf diesem Punkt wirkt eigenartig, wenn wir uns das Ergebnispro- tokoll einer Aussprache mit dem damaligen Kulturattaché der USA in Wien vor Augen führen. In dem Gespräch betonte Michael Barjansky, dass er es „für selbst- verständlich“ fände, „daß bei der ev. Schaffung der gegenständl. Lehrkanzeln nur nach österr. Recht vorgegangen werden könne.“48 Klarstellungen wie diese scheinen das tiefe Misstrauen auf der österreichischen Seite nicht beseitigt zu haben. Minis- ter Drimmel vermerkte noch anlässlich der letzten interministeriellen Besprechung des neuen Abkommens eigenhändig: „[…] Ich würde diesbezüglich anregen, daß [sichergestellt?] wird, daß sich hier § 58 HOG ergibt. Ich würde keinesfalls über die Hochschulen hinweggehen! D.“49 Waren der Minister und seine Beamten paranoid? Kompensierten sie gefühlten Souveränitätsverlust, oder gab es gute Gründe dafür, dass sie die unbedingte Ein- haltung der österreichischen Gesetze reklamierten? Die Bedenken, dass es bei die- sem Vorhaben zu einer Beeinflussung der souveränen kulturpolitischen Agenden des Staates Österreich kommen könnte, dürften durch einen verfahrenstechnischen Aspekt genährt worden sein. Nachdem das ERP-Gesetz beschlossen worden war, war nämlich zunächst geplant, das für die Abwicklung der American-Studies-Insti- tutionalisierung vorgesehene Geld vom ERP-Konto direkt dem BMfU zuzuweisen. Dann wies jedoch das Bundeskanzleramt darauf hin, dass „Leistungen zugunsten von Gebietskörperschaften“ nach ERP-Gesetz verboten seien: „Zur Durchführung dieses Programmes sollte daher eine organisatorische Form gefunden werden, die es ausschließt, daß Gelder unmittelbar an den Bund zur Verfügung gestellt werden müssen.“50 Daher wurde vereinbart, die entsprechende Summe alljährlich der Ful- bright Commission auszuzahlen und die Lehrkanzelfinanzierung über das Konto der Kommission abzuwickeln: „Die Fulbright-Commission wird nach Besetzung der Lehrkanzeln für Ame- rikanische Studien […] die für die Lehrkanzeln vom Zentralbesoldungsamt bzw. vom Amt der Landesregierung in Graz und Innsbruck vorschußweise ausgelegten Beträge auf deren Anforderung vierteljährlich refundieren.“51 Damit erhielt die Fulbright Commission viel detaillierteren Einblick in das Lehr- kanzelprogramm als ursprünglich vorgesehen; zudem verlor das Bundesminis- terium den direkten Zugriff auf die Gelder – für einen Ministerialbeamten unter Drimmels Führung vermutlich eine grauenhafte Vorstellung. Umso wichtiger also für die österreichische Seite, dass die weiteren Schritte regel- und gesetzeskonform waren. Das (nicht anders als tragisch zu nennende) Ergebnis war, dass die ambitiö- sen Ziele des Vorhabens weitgehend unerreicht blieben. Bis zu diesem Zeitpunkt war das „Special release“-Programm nur auf inter- ministerieller Ebene einerseits und als diplomatischer Akt andererseits diskutiert worden. Erst sehr spät im Prozess wurden überhaupt die Universitäten kontaktiert.
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Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Frühgeschichte des Fulbright Program in Österreich
Untertitel
Transatlantische „Fühlungnahme auf dem Gebiete der Erziehung“
Autor
Thomas König
Verlag
StudienVerlag
Ort
Innsbruck
Datum
2012
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-7065-5088-8
Abmessungen
15.8 x 23.9 cm
Seiten
190
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geleitwort 7
  2. Vorwort 11
  3. 1. Einleitung 13
    1. Die Entstehungsgeschichte des Fulbright Program 14
    2. Zur Vorgehensweise der vorliegenden Untersuchung 18
  4. 2. Die Institutionalisierung des Fulbright Program in Österreich 23
    1. Der Wissenschaftsbetrieb in der frühen Zweiten Republik 29
    2. Die Kommission im Vergleich mit anderen Förderinstitutionen 35
  5. 3. Politische Gestaltungsmöglichkeiten 42
    1. Hochschulautonomie als Wille und Vorstellung 42
    2. Fulbright Grantees – mehr als eine Frage der Definition 49
  6. 4. Wissenschaftliche Gäste zwischen Repräsentation und Wissenstransfer 56
    1. Herkömmliche Verfahren des Austausches 62
    2. Debatten über US-Visiting Lecturers 66
  7. 5. Auswahl, Platzierung und Verwendung der wissenschaftlichen Gäste 73
    1. Weiche Kriterien der Auswahl 74
    2. Der Platzierungsvorgang 82
    3. Die platzierten Gäste 90
  8. 6. Beschränkte Wirkung: Social Sciences und American Studies 97
    1. Zur Semantik von Social Sciences und American Studies 98
    2. Wissenschaftliche Transferleistungen 106
    3. Institutionelle Innovationen (und ihre Verhinderung) 111
  9. 7. Schluss 117
    1. Anhang: USEC/A Fulbright Visiting Lecturers und Research Scholars 122
    2. Anmerkungen 137
    3. Verzeichnis der Darstellungen 164
    4. Quellen und Literatur 165
    5. Abkürzungsverzeichnis 176
    6. Index 177
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