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vom 15.02.2019, aktuelle Version,

Liste der 1933 bis 1938 nach österreichischem Recht hingerichteten Personen

Die Liste der 1933 bis 1938 nach österreichischem Recht hingerichteten Personen bietet einen Überblick über die Personen, die aufgrund der Rechtslage zur Todesstrafe in der Zeit zwischen dem 10. November 1933 (Verhängung des Standrechts in Österreich durch die Regierung Dollfuß II) und dem März 1938 („Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich) in Österreich zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden.

Die rechtlichen Grundlagen

In der 1918 gegründeten Republik Österreich galt zunächst noch ein aus der Habsburgermonarchie stammendes Notverordnungsrecht, das die Todesstrafe für eine Reihe von Delikten vorsah. Die Verfassung der Republik Österreich von 1920 sah die Todesstrafe im ordentlichen Verfahren nicht mehr vor. Die Vorschriften betreffend das standrechtliche Verfahren blieben davon unberührt.

1933 bis 1. Mai 1934

Unter dem seit Frühjahr 1933 mittels Verordnungen autoritär regierenden Bundeskanzler Engelbert Dollfuß (CSP) wurde in der Ministerratssitzung vom 10. November 1933 die Verhängung des Standrechts in Österreich beschlossen, wodurch im Fall mehrerer Delikte wieder die Todesstrafe verhängt werden konnte;[1] der entsprechende Beschluss trat am nächsten Tag in Kraft. Standrechtliche Verfahren waren seither vorgesehen für die Delikte des Mordes, der Brandlegung sowie für das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit, und zwar gegen Personen, die auf frischer Tat ergriffen wurden oder deren Schuld ohne Verzug feststellbar war.

Benachrichtigung des Bundeskanzleramtes über die Einleitung des standrechtlichen Verfahrens gegen Peter Strauß (1934).

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurden standrechtliche Verfahren von einem aus vier Richtern und einem Staatsanwalt bestehenden „fliegenden Senat“ geführt, der am Oberlandesgericht Wien seinen Sitz hatte und falls notwendig zum zuständigen Landesgericht anreiste. Die Verhandlungsdauer betrug im standrechtlichen Verfahren längstens drei Tage, wobei der Prozess entweder mit einem Freispruch oder mit der Todesstrafe zu enden hatte. Betrug die voraussichtliche Verfahrensdauer mehr als drei Tage, so musste der Fall vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden, welches jedoch keine Todesurteile verhängen konnte. Das standrechtliche Verfahren hingegen endete bei einstimmiger Bejahung der Schuldfrage mit der Verurteilung zum „Tode durch den Strang“. Gegen das Urteil war kein Rechtsmittel zulässig, einzig eine Begnadigung zu lebenslanger Haft durch den Bundespräsidenten war möglich, wenn das Justizministerium dem Bundespräsidenten ein Gnadengesuch vorlegte. Unterblieb ein Gnadengesuch oder wurde es vom Bundespräsidenten abgelehnt, so war das Todesurteil nach spätestens drei Stunden am Würgegalgen zu vollstrecken; aus diesem Grund reiste der „fliegende Senat“ oftmals bereits zusammen mit dem Scharfrichter zum Verhandlungsort an. Scharfrichter bei fast allen Hinrichtungen in Österreich zwischen 1933 und 1938 war Johann Lang aus Wien, der Neffe des 1925 verstorbenen kaiserlichen Scharfrichters Josef Lang. Ihm zur Seite standen zwei Assistenten, ein Fiakerfahrer und ein Markthändler. Einzelne Hinrichtungen wurden auch von anderen Henkern durchgeführt (z. B. im Fall von Josef Ahrer).

Die österreichischen Standgerichte auf der 1933 geschaffenen rechtlichen Grundlage kamen besonders nach den „Februarkämpfen“ 1934 zum Einsatz. Per Notverordnung wurde vom 12. bis zum 21. Februar 1934 auch das Verbrechen des „Aufruhrs“ gemäß §§ 73, 74 StG 1852 der Standgerichtsbarkeit unterworfen,[2] so dass Personen, die im Zuge der Kämpfe bewaffnet gefangen genommen worden waren, zum Tode verurteilt werden konnten.[3] Die im Eilverfahren abgewickelten Prozesse – überwiegend gegen Aktivisten der Sozialdemokratischen Partei und des Republikanischen Schutzbundes – endeten mit 24 Todesurteilen, von denen 15 in Haftstrafen umgewandelt[4] und 9 vollstreckt wurden.

1. Mai 1934 bis 1938

Staatswappen des Bundesstaates Österreich 1934 bis 1938

Mit der am 1. Mai 1934 in Kraft getretenen „Maiverfassung“ wurde die Republik Österreich auch formalrechtlich zu einem autoritären Staat (siehe Ständestaat, Austrofaschismus) umgestaltet; bis zum „Anschluss“ an das Deutsche Reich im März 1938 hieß der Staat nun offiziell Bundesstaat Österreich. Am 19. Juni 1934 führte eine Gesetzesänderung die Todesstrafe auch im ordentlichen Verfahren wieder ein.[5] Am 12. Juli 1934 wurde den österreichischen Standgerichten auch die Zuständigkeit für Vergehen im Zusammenhang mit Sprengstoffattentaten und dem illegalen Besitz von Sprengstoff übertragen.

Beim Juliputsch am 25. Juli 1934 verübten SS-Männer, die als Soldaten des Bundesheeres und Polizisten verkleidetet waren, einen Überfall auf das Bundeskanzleramt in Wien, in dessen Verlauf Bundeskanzler Dollfuß getötet wurde. Gleichzeitig drang eine andere Gruppe von nationalsozialistischen Aktivisten in die Senderäume der RAVAG ein. Nach dem Scheitern des Putschversuchs trat am 26. Juli 1934 das „Gesetz über die Einführung eines Militärgerichtshofs“ in Kraft, wodurch zusätzlich zu den bereits existierenden zivilen Standgerichten auch ein militärisches Standgericht geschaffen wurde. Der auf diese Weise ins Leben gerufene Militärgerichtshof ähnelte in Zusammensetzung, Verfahrensführung und Kompetenzen den zivilen Standgerichten, außer dass beim Militärgericht vier Offiziere als Richter fungierten. Die nach dem Juliputsch verhafteten Personen wurden von der Staatsanwaltschaft in „schwerer“ und „minder Beteiligte“ geschieden. Die Schwerbeteiligten (Anführer, Mitkämpfer, Kuriere usw.) wurden auch dann dem Militärgericht zur Aburteilung ihrer mit dem Putsch im Zusammenhang stehenden Vergehen überstellt, wenn bereits ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht oder einem zivilen Standgericht anhängig war. Die abermals im Eilverfahren abgewickelten Prozesse gegen die Beteiligten des Juliputsches, von denen viele aus den Reihen der Exekutive sowie des Bundesheeres gekommen waren, endeten mit zahlreichen Todesurteilen, von denen 13 vollstreckt wurden.

Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 ähnelte die Rechtslage zur Todesstrafe der des Deutschen Reiches.

Liste vollstreckter Todesurteile

Die folgende Tabelle listet jene Personen auf, die 1933 bis 1938 durch österreichische Gerichte – sowohl in Anwendung des Standrechts als auch im ordentlichen Verfahren – zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden.

Bei einer großen Anzahl von Todesurteilen erfolgte eine Umwandlung in Haftstrafen: Im Zeitraum zwischen dem „Februarkämpfen“ im Februar 1934 und dem „Anschluss“ im März 1938 wurden in Österreich 141 Todesurteile ausgesprochen, von denen 44 vollstreckt wurden.[6] Allein im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien wurden im besprochenen Zeitraum 21 Hinrichtungen am Würgegalgen durchgeführt. Im Jahr 1936 verhängten österreichische Gerichte 18 Todesurteile (Geschworenengerichte 14, Standgerichte 4), von denen zwei vollstreckt wurden; im Jahr 1937 verhängten österreichische Gerichte 30 Todesurteile (Geschworenengerichte 23, Standgerichte 7), von denen 9 vollstreckt wurden.[7]

Nr. Hinrichtung Person Anmerkung
1 12. Januar 1934 Peter Strauß
(* 1900)
Wegen Brandstiftung zum Tode verurteilt und im Hof des Landesgerichtes Graz am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Johann Lang.
2 14. Februar 1934 Karl Münichreiter
(* 1891)
Nach den Februarkämpfen als Schutzbündler zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
3 15. Februar 1934 Georg Weissel
(* 1899)
Nach den Februarkämpfen als Schutzbündler zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
4 15. Februar 1934 Emil Swoboda
(* 1898)
Nach den Februarkämpfen als Schutzbündler zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
5 16. Februar 1934 Viktor Rauchenberger[8]
(* 1908)
Maurergehilfe aus Rohrbach an der Gölsen, nach den Februarkämpfen als Schutzbündler zum Tode verurteilt und in St. Pölten am Würgegalgen hingerichtet.
6 16. Februar 1934 Johann Hois[9]
(* 1891)
Fabrikarbeiter aus Rohrbach an der Gölsen, nach den Februarkämpfen als Schutzbündler zum Tode verurteilt und in St. Pölten am Würgegalgen hingerichtet.
7 17. Februar 1934 Josef Stanek
(* 1883)
Nach den Februarkämpfen als Schutzbündler zum Tode verurteilt und im Hof des Landesgerichtes Graz am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter höchstwahrscheinlich Johann Lang.
8 17. Februar 1934 Josef Ahrer
(* 1908)
Nach den Februarkämpfen als Sozialdemokrat zum Tode verurteilt und im gerichtlichen Gefangenenhaus Steyr am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Franz Wurm.
9 19. Februar 1934 Koloman Wallisch
(* 1889)
Nach den Februarkämpfen als Sozialdemokrat zum Tode verurteilt und im Hof des Kreisgerichtes Leoben (Dominikanergasse 13) am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Johann Lang.
10 22. Februar 1934 Anton Bulgari
(* 1877)
Nach den Februarkämpfen als Schutzbündler zum Tode verurteilt und im Landesgericht Linz am Würgegalgen hingerichtet.
11 24. Juli 1934 Josef Gerl
(* 1912)
Als Sozialdemokrat nach einem Sprengstoffanschlag zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
12 31. Juli 1934 Otto Planetta
(* 1899)
Beim Juliputsch Mörder von Bundeskanzler Dollfuß; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
13 31. Juli 1934 Franz Holzweber
(* 1904)
Beim Juliputsch am Angriff auf das Bundeskanzleramt beteiligt; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
14 01. August 1934 Friedrich Wurnig
(* 1908)
Beim Juliputsch Mörder des Innsbrucker Polizeikommandanten Franz Hickl;[10] als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im kleinen Hof des Innsbrucker Gefangenenhauses am Würgegalgen hingerichtet.
15 07. August 1934 Ernst Feike
(* 1911)
Beim Juliputsch als aktiver Bundesheersoldat am Angriff auf das Bundeskanzleramt beteiligt; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
16 13. August 1934 Erich Wohlraab
(* 1908)
Beim Juliputsch als aktiver Polizist am Angriff auf das Bundeskanzleramt beteiligt; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und an diesem Tag als Erster im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
17 13. August 1934 Josef Hackl
(* 1906)
Beim Juliputsch als aktiver Polizist am Angriff auf das Bundeskanzleramt beteiligt; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und an diesem Tag als Zweiter im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
18 13. August 1934 Franz Leeb
(* 1902)
Beim Juliputsch als aktiver Polizist am Angriff auf das Bundeskanzleramt beteiligt; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und an diesem Tag als Dritter im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
19 13. August 1934 Ludwig Maitzen
(* 1905)
Beim Juliputsch als aktiver Polizist am Angriff auf das Bundeskanzleramt beteiligt; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und an diesem Tag als Vierter im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
20 18. August 1934 Johann Domes
(* 1901)
Beim Juliputsch Anführer des Überfalls auf die RAVAG; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
21 20. August 1934 Franz Unterberger
(* 1907)
Beim Juliputsch im Besitz von Sprengstoff in Bad Ischl; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
22 20. August 1934 Franz Saureis
(* 1904)
Beim Juliputsch im Besitz von Sprengstoff in Bad Ischl; als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
23 22. August 1934 Rudolf Erlbacher
(* 1906)
Für Mord während des Aufstandes im Ennstal während des Juliputsches als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im Hof des Kreisgerichtes Leoben (Dominikanergasse 13) am Würgegalgen hingerichtet.
24 29. August 1934 Franz Ebner
(* 1902)
Für Mord während des Aufstandes im Ennstal während des Juliputsches als Nationalsozialist zum Tode verurteilt und im Hof des Kreisgerichtes Leoben (Dominikanergasse 13) am Würgegalgen hingerichtet.
25 03. September 1934 Willibald Bendinger
(* 1912)
Hilfsarbeiter aus Kapfenberg, für Raubmord am Hüttenwirt und einem Gast der auf 2481 m ü. A. in den Felber Tauern gelegenen St. Pöltner Hütte zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
26 13. September 1934 Johann Fleischer
(* 1908)
Hilfsarbeiter aus Schottwien, für Raubmord an einem Paar am Sonnwendstein sowie an einem Mädchen im Haidbachgraben (Semmeringgebiet) zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
27 21. November 1934 Alois Gaidosch jun.
(* 1913)
Für Mord an seinem Vater, dem Landwirt und Hofbesitzer Alois Gaidosch sen. in Ollern, Bezirk Tulln, zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.[11]
28 04. Januar 1935 Johann Bogensperger
(* 1905)
Hilfsarbeiter aus Pusterwald, Gerichtsbezirk Judenburg, für Raubmord an dem siebenjährigen Viktor Heinisser zum Tode verurteilt und im Hof des Kreisgerichtes Leoben (Dominikanergasse 13) am Würgegalgen hingerichtet.
29 27. Februar 1935 Anton Pribauer
(* 1912)
Hilfsarbeiter aus Gänserndorf, für Raubmord an dem pensionierten Wachmann Jakob Pollak in Matzen, Bezirk Gänserndorf, zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
30 07. März 1935 Franz Böck
(* 1895)
Schmiedemeister, für Raubmord an der Gastwirtin Katharina Hicker in Oberstinkenbrunn, Bezirk Hollabrunn, zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
31 07. März 1935 Alois Sedlak
(* 1882)
Hilfsarbeiter, für Raubmord an der Gastwirtin Katharina Hicker in Oberstinkenbrunn, Bezirk Hollabrunn, zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
32 09. November 1935 Wilhelm Neubauer
(* 1914)
Kontorist (zum Tatzeitpunkt arbeitslos), für Raubmord an der Architektenwitwe Marie Flohr zum Tode verurteilt und im Hof des Landesgerichtes Graz am Würgegalgen hingerichtet.
33 30. November 1935 Johann Neudorfer
(* 1904)
Hilfsarbeiter aus Zell am See, für Mord an seiner Freundin Elise Trauner in Kehlbach bei Saalfelden zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Salzburg am Würgegalgen hingerichtet.
34 04. August 1936 Peter Weichselbaum
(* 1904)
Für den zusammen mit Komplizen auf einer Alm bei Mallnitz begangenen Mord an Josef Fercher, dem Ehemann seiner Geliebten, sowie Brandstiftung zum Tode verurteilt und im Hof des Landesgerichtes Graz am Würgegalgen hingerichtet.
35 14. Dezember 1936 Hermann Leitner
(* 1885)
Hammerschmiedebesitzer aus Sarleinsbach, Bezirk Rohrbach, für den im November 1936 begangenen Mord an seiner Ehefrau Marie zum Tode verurteilt und im Landesgericht Linz am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Johann Lang.
36 08. Januar 1937 Alois Strigl
(* 1893)
Hilfsarbeiter aus Au bei Marchtrenk, als nationalsozialistischer Parteigänger für das Eisenbahnattentat auf den Ostende-Wien-Express (D-Zug 117) bei Oftering am 10. April 1934 sowie einen Sprengstoffanschlag in Kematen an der Krems zum Tode verurteilt und im Landesgericht Linz am Würgegalgen hingerichtet.
37 08. Januar 1937 Josef Scheinecker
(* 1897)
Fabrikarbeiter, als nationalsozialistischer Parteigänger für das am 10. April 1934 in Mitterbachham bei Oftering begangene Eisenbahnattentat auf den Ostende-Wien-Express (D-Zug 117) sowie einen Sprengstoffanschlag in Kematen an der Krems zum Tode verurteilt und im Landesgericht Linz am Würgegalgen hingerichtet.
38 12. März 1937 Eduard Pritz
(* 1902)
Jagdangestellter aus Münichreith, Bezirk Melk, für den im November 1934 in Mayerhof bei Purgstall an der Erlauf begangenen Raubmord an Leopold Moser sowie den versuchten Mord an seiner Ehefrau Katharina Pritz zum Tode verurteilt und im Hof des Kreisgerichtes Krems am Würgegalgen hingerichtet, seine Leiche der Wiener Anatomie übergeben.
39 12. Mai 1937 Fritz Fleck
(* 1917)
Müllergehilfe, für den im April 1937 auf der Neunkirchner Allee begangenen Raubmord an der paraguayischen Diplomatentochter Ingrid Wiengreen (eine Freundin Hans Sterneders und Karl Steiners) zum Tode verurteilt und im Kreisgericht Wiener Neustadt am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Johann Lang.
40 12. Mai 1937 Herbert Schlögl
(* 1916)
Schuhmachergehilfe, für den im April 1937 auf der Neunkirchner Allee begangenen Raubmord an der paraguayischen Diplomatentochter Ingrid Wiengreen (eine Freundin Hans Sterneders und Karl Steiners) zum Tode verurteilt und im Kreisgericht Wiener Neustadt am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Johann Lang.
41 02. Juni 1937 Karl Dörr
(* 1896)
Angestellter der Bundesbahn aus Wien, für Mord an seiner geschiedenen Ehefrau zum Tode verurteilt und im „Galgenhof“ des Landesgerichtes Wien am Würgegalgen hingerichtet.
42 05. Juni 1937 Alois Eder
(* 1912)
Ehemaliger Gendarm auf Probe, für den im Herbst 1936 begangenen Mord an der Postamts-Leiterin Anna Freytag in Großpertholz (Gmünd) zum Tode verurteilt und im Hof des Kreisgerichtes Krems am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Johann Lang.
43 09. August 1937 Johann Fuchs
(* 1911)
Bauernsohn, für den Schachen bei Vorau in begangenen Mord an seiner schwangeren Geliebten Juliane Frauenthaler zum Tode verurteilt und im Hof des Landesgerichtes Graz am Würgegalgen hingerichtet.
44 13. Oktober 1937 Anton Einböck
(* 1904)
Landwirt (vulgo „Schmiedbauer in Sittling“) in Taiskirchen, am 20. Juli 1937 durch ein Geschworenengericht für den im Dezember 1936 begangenen Mord an seiner Ehefrau Karoline sowie Brandstiftung zum Tode verurteilt und im Hof des Kreisgerichtes Ried im Innkreis am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Johann Lang.[12]
45 09. Februar 1938 Josef Eibl
(* 1914)
Hilfsarbeiter aus St. Johann (Tirol), für den im September 1937 in der Nähe von Fieberbrunn begangenen Raubmord an der Hausfrau Katharina Neuner, bei dem er einen Rucksack voll Preiselbeeren erbeutete, zum Tode verurteilt und im Hof des Landesgerichtes Innsbruck am Würgegalgen hingerichtet, Scharfrichter Johann Lang.

Martin Scherer (* 1899) aus St. Georgen bei Salzburg, der für eine Reihe von Vergehen (Giftmord in Bruck an der Glocknerstraße, Brandstiftung, Versicherungsbetrug sowie Anstiftung weiterer Personen zu schweren Straftaten) am 11. November 1937 durch ein Geschworenengericht in Salzburg nach österreichischem Recht zum Tode verurteilt worden war, wurde erst am 24. September 1938, also nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich, hingerichtet. Da Todesurteile im Deutschen Reich zu dieser Zeit mit dem Fallbeil vollstreckt wurden (die Hinrichtung mittels Hängen war zwar seit 1933 zugelassen, wurde jedoch bis 1942 nicht angewandt), ist davon auszugehen, dass die Hinrichtung Scherers durch Enthaupten erfolgte.

Literatur

  • Winfried R. Garscha: Opferzahlen als Tabu. Totengedenken und Propaganda nach Februaraufstand und Juliputsch 1934, in: Ilse Reiter-Zatloukal, Christiane Rothländer, Pia Schölnberger (Hrsg.): Österreich 1933–1938. Interdisziplinäre Annäherungen an das Dollfuß-/ Schuschnigg-Regime. Böhlau, Wien 2012, S. 111–128.
  • Harald Seyrl (Hrsg.): Die Erinnerungen des österreichischen Scharfrichters. Erweiterte, kommentierte und illustrierte Neuauflage der im Jahre 1920 erschienenen Lebenserinnerungen des k.k. Scharfrichters Josef Lang. Edition Seyrl, Wien 1996, ISBN 3-901697-02-0.

Einzelnachweise

  1. Kundmachung der Bundesregierung vom 10. November 1933 über die Verhängung der Todestrafe wegen der Verbrechen des Mordes, der Brandlegung und der öffentlichen Gewalttätigkeit durchboshafte Beschädigung fremden Eigentums. In: BGBl. Nr. 505/1933. Wien 11. November 1933 (Online auf ALEX).
  2. Austrofaschismus und Erinnerung: Josef Ahrer, Zugriff am 21. August 2018
  3. Emmerich Tálos: Das austrofaschistische Herrschaftssystem: Österreich 1933–1938, 2. Aufl., Wien 2013, S. 48 f.; Wolfgang Neugebauer: Repressionsapparat und -maßnahmen 1933–1938, in: Emmerich Tálos (Hrsg.): Austrofaschismus: Politik, Ökonomie, Kultur, 1933–1938, 7. Aufl., Wien 2014, S. 301 f.
  4. Garscha, Opferzahlen als Tabu, S. 117.
  5. Bundesgesetz vom 19. Juni 1934 über die Wiedereinführung der Todestrafe im ordentlichen Verfahren und die Umgestaltung der Geschworenengerichte (Strafrechtsänderungsgesetz 1934). In: BGBl. Nr. 77/1934. Wien 23. Juni 1934 (Online auf ALEX).
  6. Hintergrund_Die-Todesstrafe-in-Oesterreich Hintergrund: Die Todesstrafe in Österreich, DiePresse.com, 5. September 2013, Zugriff am 14. Oktober 2018.
  7. Die Todesstrafe im Jahre 1937, in: Salzburger Volksblatt Nr. 296 (27. Dezember 1937), S. 4 (Online auf ANNO, Zugriff am 15. August 2018)
  8. Biographie Viktor Rauchenberger, www.aktionfreiekunst.com - Austrofaschismus und Erinnerung, abgerufen am 24. Dezember 2018.
  9. Biographie Johann Hois/Hoys, www.aktionfreiekunst.com - Austrofaschismus und Erinnerung, abgerufen am 24. Dezember 2018.
  10. Biographie Franz Hickl. DÖW, abgerufen am 12. August 2018.
  11. Schuljahr 1934/1935. In: http://www.direle.at. 2. August 2015, abgerufen am 11. August 2018.
  12. N.N., Schwere Sühne einer schrecklichen Tat. Der Gattenmörder Einböck hingerichtet, in: Rieder Volkszeitung (57. Jg., Nr. 41), 14. Oktober 1937, S. 10.

Gräber

Siehe auch