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men der Innhaber angemercket, abgelesen, und sodann von sammentlichen denen
Censoribus und ihme sogleich in Stücke zerrissen und vertilget, und nur allein
die Theologischen oder Staatischen davon ausgenohmen, mit denen die Kayser-
liche oder die Erzbischöfliche Bibliothec noch nicht versehen ist. In Materia lubri-
ca kann keine Nachsicht gebrauchet, in Theologicis aber und denen Statisticis
eine Reflexion auf die gelehrsamkeit, und das Amt einer Persohn, die um Erlaub-
niss darum einkomt, gemacht werden. Der Secretär hält täglich Vor- und Nach-
mittag seine Station auf dem Revisions Ambte, einem hierzu von der Regierung
gemietheten, und der Haupt-Mauth gleich über gelegenen Ort. Dahin sollen alle
ankommenden Bücher von der Mauth mit der Anzeige, wem sie gehören, geschaf-
fet werden. Er untersuchet dieselben; was verworfen darunter vorkommt, hält er
an, und traget es in seine Commissions-Liste ein, was bedenklich oder neu, folg-
lich ihm unbekannt, wird von ihm mit einer schriftlichen Consignation disem
oder jenem Censori, nach Maassgab des Innhalts das Buch zugesendet, und so
ferne selbes mit dem admittitur aus der Censur zurückgekommen, der Parthey
wider zugestellet, alles übrige aber, so für gut und gangbar von ihm erkennet
worden, sogleich verabfolget. Ferners darf nichts zum Druck beförderet werden,
was nicht von der Bücher-Censur vorläuffig wäre durchsehen und gutgeheissen
worden, es möchte die Sache so unschuldig seyn, als sie immer wollte, und damit
dem Censori die doppelte Lesung eines zum Druck zu beförderenden Buches
erspart, und er sicher seyn könne, dass es so, wie er es gelesen, und zugelassen,
mithin unverändert zum Druck komme, müssen Jederzeit von allen Imprimen-
dis zwey gleichlautende Exemplaria in manuscripto dem Commissions-Secreta-
rio eingelifert, eines von disem unter seinem Praesentato dem Censori eingeschi-
cket, und das andere bis zur Zurückkunft des Censurs-Exemplars in sichere
Verwahrung genohmen werden, wo er sodann sein bis dahin verwahrtes Exem-
plar entweder mit dem Imprimatur, oder reycitur verbescheidet, und ausliefert,
nachdeme es von dem Censore mit dem admittitur oder non admittitur zurück-
kommt, das Censoris Exemplar dagegen zurückhält, und in Verwahrung nimmt.
Pro Memoria des Professoris Sonnenfels Die Einrichtung der Theatral Censur
bet[reffend] [Resolution von Joseph II., vom 15. März 1770]8
Ich habe für gut befunden dem Sonnenfels die Censur bey dem deutschen Thea-
ter, und zwar nicht nur in Ansehung des Inhalts der Stücke selbsten, sondern auch
in Ansehung deren Aufführungsart, mit folgenden Beobachtungen aufzutragen.
8 Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Staatsratsakten, Protokollbuch 1770/II, fol. 816; zitiert nach
Günter Brosche: Joseph von Sonnenfels und das Wiener Theater. Diss. Wien (masch.) 1962,
S. 112–113. 2. Verordnungen, Zensur-Richtlinien, Berichte 419
Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
- Title
- Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
- Author
- Norbert Bachleitner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien - Köln - Weimar
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20502-9
- Size
- 15.8 x 24.0 cm
- Pages
- 532
- Keywords
- Censorship, Austria, Habsburg monarchy, 18th and 19th century, Zensur, Österreich, Habsburgermonarchie, Geschichte, 18. und 19. Jahrhundert, Literatur
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- VORBEMERKUNGEN 11
- 1. EINLEITUNG 15
- 2. IM DIENST DER AUFKLÄRUNG: DIE ZENSUR ZWISCHEN 1751 UND 1791 41
- 2.1. Die Vorgeschichte: Zensur in der Frühen Neuzeit 41
- 2.2. Die maria-theresianische Zensurkommission 49
- 2.3. Die josephinisch-leopoldinische Epoche 58
- 2.4. Kommentierte Statistik der Verbotstätigkeit 1754–1791 73
- 2.4.1. Verbote 1754–1791 73
- 2.4.2. Verbote 1754–1780, gegliedert nach Sprachen 78
- 2.4.3. Meistverbotene Autoren 1754–1780 79
- 2.4.4. Verbote 1783–1791, gegliedert nach Sprachen 82
- 2.4.5. Meistverbotene Autoren 1783–1791 84
- 2.4.6. Verbote 1754–1791, gegliedert nach Disziplinen bzw. Gattungen 85
- 2.4.7. Meistverbotene Verlage 1754–1791 87
- 2.4.8. Häufigste Verlagsorte 1754–1791 91
- 3. DIE ZENSUR ALS INSTRUMENT DER REPRESSION: DIE ÄRA NAPOLEONS UND DER VORMÄRZ (1792–1848) 93
- 3.1. Zwischen Französischer Revolution und Studentenunruhen: Die Zensur von 1792 bis 1820 94
- 3.1.1. Die Etablierung des polizeilichen Zensursystems 94
- 3.1.2. Die Zensoren 96
- 3.1.3. Die Aktion der Rezensurierung 1803–1805 101
- 3.1.4. Die Jahre der napoleonischen Besatzung und die Zensurvorschrift von 1810 105
- 3.1.5. Die Zensurgutachten: Beispiele aus den Jahren 1810/11 108
- 3.1.6. Die Bücherrevisionsämter 114
- 3.1.7. Die Staatskanzlei 121
- 3.2. Die Zensur im Vormärz (1821–1848) 124
- 3.3. Kommentierte Statistik der Verbotstätigkeit 1792–1848 146
- 3.3.1. Verbote und Zulassungen 1792–1820 148
- 3.3.2. Verbote 1792–1820, gegliedert nach Sprachen 151
- 3.3.3. Meistverbotene Autoren 1792–1820 153
- 3.3.4. Verbote und Zulassungen 1821–1848 157
- 3.3.5. Verbote 1821–1848, gegliedert nach Sprachen 163
- 3.3.6. Meistverbotene Autoren 1821–1848 166
- 3.3.7. Verbote 1792–1848, gegliedert nach Disziplinen bzw. Gattungen 169
- 3.3.8. Meistverbotene Verlage 1792–1848 171
- 3.3.9. Meistverbotene französische Verlage 1792–1848 186
- 3.3.10. Häufigste Verlagsorte 1792–1848 188
- 3.1. Zwischen Französischer Revolution und Studentenunruhen: Die Zensur von 1792 bis 1820 94
- 4. EIN BLICK IN DIE LÄNDER 193
- 4.1. Petr Píša/Michael Wögerbauer: Das Königreich Böhmen (1750–1848) 193
- 4.1.1. Die böhmischen Zensurkommissionen und ihre Zusammensetzung 193
- 4.1.2. Das Nebeneinander der Zensurinstanzen 196
- 4.1.3. Die gescheiterte Zentralisierung (1781–1791) 200
- 4.1.4. Die langsame Professionalisierung und Zentralisierung des Zensurapparats unter Franz II./I 203
- 4.1.5. Prag und Wien im Spannungsfeld der Kompetenzstreitigkeiten 206
- 4.1.6. Die Struktur der Zensur in Böhmen seit 1810 208
- 4.1.7. Unter der Lupe – Analyse der Gutachten 211
- 4.1.8. Probleme der Zensur in den Provinzen – der Fall Böhmen 214
- 4.2. Daniel Syrovy: Die italienischsprachigen Gebiete der Habsburgermonarchie (1768–1848) 216
- 4.1. Petr Píša/Michael Wögerbauer: Das Königreich Böhmen (1750–1848) 193
- 5. DIE THEATERZENSUR 239
- 6. FALLSTUDIEN 259
- 6.1. Periodika 259
- 6.2. Chroniques scandaleuses 269
- 6.3. Die Motive ,Teufel‘ und ,Selbstmord‘ in der verbotenen Literatur 281
- 6.4. Die deutsche Klassik 296
- 6.5. Die Romantiker 321
- 6.6. Historische Romane am Beispiel von Walter Scott 336
- 6.7. Französische und anglo-amerikanische Romanliteratur der 1840er Jahre 347
- 6.8. Geschichtsepik 359
- 6.9. Französische Theaterstücke aus dem Zeitraum 1830–1848 374
- 6.10. Englische Theaterstücke 389
- 7. AUSBLICK 407
- ANHANG 411
- 1. Zensurprotokolle 411
- 2. Verordnungen, Zensur-Richtlinien, Berichte 416
- Mandat betreffend „Sectischer Bücher-Verbott“, ausgegeben von Erzherzog Ferdinand I. von Österreich am 12.3.1523 416
- „Kurze Nachricht von Einrichtung der hiesigen Hofbüchercommission“ vom Februar 1762 418
- Pro Memoria des Professoris Sonnenfels Die Einrichtung der Theatral Censur bet[treffend] [Resolution von Joseph II., vom 15. März 1770] 419
- Gerard van Swieten: Quelques remarques sur la censure des livres (14. Februar 1772) 421
- Zensurverordnung Josephs II., ausgegeben am 1. Juni 1781 427
- Hofdekret vom 20., kundgemacht in Mähren den 28., in Innerösterreich den 30. Jäner, in Gallizien den 3. Februar 1790 431
- Denkschrift Franz Karl Hägelins, gedacht als Leitfaden für die Theaterzensur in Ungarn (1795) 438
- Zensur-Vorschrift vom 12. September 1803. Anleitung für Zensoren nach den bestehenden Verordnungen 462
- Instruktion für die Theaterkommissäre in den Vorstädten von Wien, 5. Dezember 1803 470
- Vorschrift für die Leitung des Censurwesens und für das Benehmen der Censoren, in Folge a. h. Entschließung vom 14. September 1810 erlaßen 474
- ABBILDUNGSVERZEICHNIS 479
- BIBLIOGRAPHIE 480
- REGISTER 510