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auf deren Gemüthe dergleichen anstössige Stellen eine schädliche Folge machen
könnten. Wenn iedoch in der Folge ein Stück einer dergleichen periodischen
Schrift, auch als eine einfache Broschüre betrachtet, wirklich unter die Klasse
der verbotenen Bücher zu setzen käme: wäre solches schon in dieser Rücksicht
lediglich den Personen, die für das ganze Werk subskribiret, oder sich zu dessen
vollständiger Ankaufung hatten vormerken lassen, zu verabfolgen, und auch
diesen in dem Falle zu verweigern, wenn solche Stücke die Religion, guten Sit-
ten, oder den Staat und den Landesfürsten geradezu auf eine gar anstössige Art
behandelten.
5. So wie nun die bisher erga Schedam Continuantibus, Eruditis, Acatholicis ver-
willigten Bücher künftig als blos gelehrte Werke gänzlich zu erlauben sein wer-
den: so hat auch zwischen den erlaubten und verbotenen Büchern, von welchen
letztern ein neuer vollständiger Katalog nachfolgen wird, keine Einschränkungs-
modifikazion, wie sie immer bisher Namen hatte, mehr Statt, bis auf die weni-
gen akatholischen Bücher, die zum Unterrichte und der Lesung des gemeinen
Mannes geeignet sind, als welche blos den betroffenen Glaubensgenossen gegen
Erlaubnißzettel verabfolget werden sollen.
Weil aber die Berichtigung des Katalogs der verbotenen Bücher wegen der vie-
len hiebei vorkommenden Erwägungen nicht so geschwind zu Stande gebracht
werden kann: so soll indessen, und bis von Zeit zu Zeit die Theile des für das
Künftige richtig zu stellenden Katalogs publizirt werden können, alles, was in
dem dermaligen Kataloge befindlich, auch sonst ad remittendum bestimmt wor-
den ist, als verboten angesehen werden.
7. Was die Auflage der in iedem Lande zum Drucke erscheinenden Aufsätze
betrifft, da müssen alle Werke von einiger Bedeutung, welche auf die Gelehr-
samkeit, Studien und Religion einen wesentlichen Einfluß haben, zur Bücher-
zensur nach Wien zur Genehmigung gebracht werden, iedoch dergestalt, daß
ein iedes aus dem Lande, von welchem es herkömmt, ein Attestat, daß nichts
wider die Religion, guten Sitten und Landesgesetze darinn enthalten, und selbes
dennoch der gesunden Vernunft angemessen sei, von einem der Materie gewach-
senen Gelehrten, Professor, geistlichen oder weltlichen Oberhaupt, dessen Namen
unterschrieben sein muß, mitbringe. Minderwichtige Dinge hingegen, und die
nicht ganze Werke ausmachen, sind bloß bei der Landesstelle mittels Produzi-
rung einen ebenmässigen dergleichen Attestats zu gestatten oder zu verwerfen.
Jedoch bleibt einem ieden, der sich durch die Verwerfung beschweret fände, frei,
sich auf Unkosten des unterliegenden Theils mit der Revision an die Zensurs-
kommission nach Wien zu wenden. Anschlagszettel, Zeitungen, Gebeter und
dergleichen betreffend, solche hat der bei ieder Landesstelle in Zensurssachen
referirende Rath nur kurz zu untersuchen, wegen letzterer, daß sie dem ächten
Geiste der Kirche angemessen wären, zu sorgen, und das Imprimatur zu erthei-
len. 2. Verordnungen, Zensur-Richtlinien, Berichte 429
Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
- Title
- Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
- Author
- Norbert Bachleitner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien - Köln - Weimar
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20502-9
- Size
- 15.8 x 24.0 cm
- Pages
- 532
- Keywords
- Censorship, Austria, Habsburg monarchy, 18th and 19th century, Zensur, Österreich, Habsburgermonarchie, Geschichte, 18. und 19. Jahrhundert, Literatur
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- VORBEMERKUNGEN 11
- 1. EINLEITUNG 15
- 2. IM DIENST DER AUFKLÄRUNG: DIE ZENSUR ZWISCHEN 1751 UND 1791 41
- 2.1. Die Vorgeschichte: Zensur in der Frühen Neuzeit 41
- 2.2. Die maria-theresianische Zensurkommission 49
- 2.3. Die josephinisch-leopoldinische Epoche 58
- 2.4. Kommentierte Statistik der Verbotstätigkeit 1754–1791 73
- 2.4.1. Verbote 1754–1791 73
- 2.4.2. Verbote 1754–1780, gegliedert nach Sprachen 78
- 2.4.3. Meistverbotene Autoren 1754–1780 79
- 2.4.4. Verbote 1783–1791, gegliedert nach Sprachen 82
- 2.4.5. Meistverbotene Autoren 1783–1791 84
- 2.4.6. Verbote 1754–1791, gegliedert nach Disziplinen bzw. Gattungen 85
- 2.4.7. Meistverbotene Verlage 1754–1791 87
- 2.4.8. Häufigste Verlagsorte 1754–1791 91
- 3. DIE ZENSUR ALS INSTRUMENT DER REPRESSION: DIE ÄRA NAPOLEONS UND DER VORMÄRZ (1792–1848) 93
- 3.1. Zwischen Französischer Revolution und Studentenunruhen: Die Zensur von 1792 bis 1820 94
- 3.1.1. Die Etablierung des polizeilichen Zensursystems 94
- 3.1.2. Die Zensoren 96
- 3.1.3. Die Aktion der Rezensurierung 1803–1805 101
- 3.1.4. Die Jahre der napoleonischen Besatzung und die Zensurvorschrift von 1810 105
- 3.1.5. Die Zensurgutachten: Beispiele aus den Jahren 1810/11 108
- 3.1.6. Die Bücherrevisionsämter 114
- 3.1.7. Die Staatskanzlei 121
- 3.2. Die Zensur im Vormärz (1821–1848) 124
- 3.3. Kommentierte Statistik der Verbotstätigkeit 1792–1848 146
- 3.3.1. Verbote und Zulassungen 1792–1820 148
- 3.3.2. Verbote 1792–1820, gegliedert nach Sprachen 151
- 3.3.3. Meistverbotene Autoren 1792–1820 153
- 3.3.4. Verbote und Zulassungen 1821–1848 157
- 3.3.5. Verbote 1821–1848, gegliedert nach Sprachen 163
- 3.3.6. Meistverbotene Autoren 1821–1848 166
- 3.3.7. Verbote 1792–1848, gegliedert nach Disziplinen bzw. Gattungen 169
- 3.3.8. Meistverbotene Verlage 1792–1848 171
- 3.3.9. Meistverbotene französische Verlage 1792–1848 186
- 3.3.10. Häufigste Verlagsorte 1792–1848 188
- 3.1. Zwischen Französischer Revolution und Studentenunruhen: Die Zensur von 1792 bis 1820 94
- 4. EIN BLICK IN DIE LÄNDER 193
- 4.1. Petr Píša/Michael Wögerbauer: Das Königreich Böhmen (1750–1848) 193
- 4.1.1. Die böhmischen Zensurkommissionen und ihre Zusammensetzung 193
- 4.1.2. Das Nebeneinander der Zensurinstanzen 196
- 4.1.3. Die gescheiterte Zentralisierung (1781–1791) 200
- 4.1.4. Die langsame Professionalisierung und Zentralisierung des Zensurapparats unter Franz II./I 203
- 4.1.5. Prag und Wien im Spannungsfeld der Kompetenzstreitigkeiten 206
- 4.1.6. Die Struktur der Zensur in Böhmen seit 1810 208
- 4.1.7. Unter der Lupe – Analyse der Gutachten 211
- 4.1.8. Probleme der Zensur in den Provinzen – der Fall Böhmen 214
- 4.2. Daniel Syrovy: Die italienischsprachigen Gebiete der Habsburgermonarchie (1768–1848) 216
- 4.1. Petr Píša/Michael Wögerbauer: Das Königreich Böhmen (1750–1848) 193
- 5. DIE THEATERZENSUR 239
- 6. FALLSTUDIEN 259
- 6.1. Periodika 259
- 6.2. Chroniques scandaleuses 269
- 6.3. Die Motive ,Teufel‘ und ,Selbstmord‘ in der verbotenen Literatur 281
- 6.4. Die deutsche Klassik 296
- 6.5. Die Romantiker 321
- 6.6. Historische Romane am Beispiel von Walter Scott 336
- 6.7. Französische und anglo-amerikanische Romanliteratur der 1840er Jahre 347
- 6.8. Geschichtsepik 359
- 6.9. Französische Theaterstücke aus dem Zeitraum 1830–1848 374
- 6.10. Englische Theaterstücke 389
- 7. AUSBLICK 407
- ANHANG 411
- 1. Zensurprotokolle 411
- 2. Verordnungen, Zensur-Richtlinien, Berichte 416
- Mandat betreffend „Sectischer Bücher-Verbott“, ausgegeben von Erzherzog Ferdinand I. von Österreich am 12.3.1523 416
- „Kurze Nachricht von Einrichtung der hiesigen Hofbüchercommission“ vom Februar 1762 418
- Pro Memoria des Professoris Sonnenfels Die Einrichtung der Theatral Censur bet[treffend] [Resolution von Joseph II., vom 15. März 1770] 419
- Gerard van Swieten: Quelques remarques sur la censure des livres (14. Februar 1772) 421
- Zensurverordnung Josephs II., ausgegeben am 1. Juni 1781 427
- Hofdekret vom 20., kundgemacht in Mähren den 28., in Innerösterreich den 30. Jäner, in Gallizien den 3. Februar 1790 431
- Denkschrift Franz Karl Hägelins, gedacht als Leitfaden für die Theaterzensur in Ungarn (1795) 438
- Zensur-Vorschrift vom 12. September 1803. Anleitung für Zensoren nach den bestehenden Verordnungen 462
- Instruktion für die Theaterkommissäre in den Vorstädten von Wien, 5. Dezember 1803 470
- Vorschrift für die Leitung des Censurwesens und für das Benehmen der Censoren, in Folge a. h. Entschließung vom 14. September 1810 erlaßen 474
- ABBILDUNGSVERZEICHNIS 479
- BIBLIOGRAPHIE 480
- REGISTER 510