Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Historische Aufzeichnungen
Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949 - Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
Seite - 57 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 57 - in Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949 - Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus

Bild der Seite - 57 -

Bild der Seite - 57 - in Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949 - Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus

Text der Seite - 57 -

Gründung des griechisch-orientalischen Religionsfonds 57 nistrativen Eingliederung der Bukowina in das Königreich Galizien-Lodomerien 1786, d.h. dem Ende der Militäradministration, endete auch die Direktverwaltung der Provinz durch Wien. Beck erhielt die Stelle des Kreishauptmannes, ihm bzw. dem Kreisamt un- terstand im Weiteren die Güterverwaltung des gr.-orient. Religionsfonds (im Rahmen der schon erwähnten allgemeinen Kameralverwaltung). Lemberg fungierte in diesen Belangen als nächst höhere Instanz.79 In der Realität freilich ließ die ausreichende Ver- sorgung von Priestern und Bischof aus den Mitteln des Religionsfonds noch geraume Zeit auf sich warten und stellte sich keineswegs als ausreichend dar. So waren die Popen noch zu Beginn des 19.  Jahrhunderts gezwungen, ihren Lebensunterhalt weitgehend aus dem ihnen zur eigenen Bearbeitung zugeteilten Grund und Boden zu bestreiten. Selbst der Bischof musste in »schmutzigen und zerfezten Meßgewändern pontifizieren« und die »Gemeinde auf dem Lande zur Begehung der Sontagmessen« die Kerzen selbst mitbringen, wie das etwas drastisch ein zeitgenössischer Bericht zum Ausdruck bringt.80 Der Hofkriegsrat, der schon knapp zwei Jahre zuvor den zentralen Stellenwert der Regulierung der Geistlichkeit für die Einrichtung der Provinz und den zentralstaatli- chen Einfluss erkannt hatte, setzte sich letztlich in seiner Ansicht durch.81 Unter dem administrativen Dach des Religionsfonds vereinigten sich nunmehr alle eingezogenen Liegenschaften der aufgelösten sowie noch bestehenden Klöster. Die Kapitalien waren zur ›Aufrechterhaltung der Religion‹ streng zweckgewidmet. Vor den Umstrukturierun- gen durch die Grundentlastung im Gefolge des Jahres 1848 gehörten allein 105 von 190 79 Scharr 2010, Landschaft, 162. Die gr.-orient. Kirche erinnerte  – wie auch die Bukowiner Eliten  – die Zeit der galizischen Verwaltung und den Einfluss Lembergs weitgehend negativ : »Fondul reli- gionariu se supuse Guvernului din Leov. Cum se vor fi administrat averile fondului pe timpul a cela nu pute dice nimica hotărât, dară de bună samă că aceasta nu s’a facut totdeauna în favorul bisericii ortodoxe.« [Der Religionsfonds wurde dem Gubernium in Lemberg unterordnet. Wir können nichts Konkretes darüber aussagen, wie das Vermögen des Fonds zu der Zeit verwaltet wurde, aber offen- sichtlich ist das nicht immer zugunsten der orthodoxen Kirche geschehen ; Übersetzung L. Madly] ; Neşciuc 1893, Istoria, 20. 80 Staatsarchiv L’viv 146/4/911 Relation, fol. 51ff. u. 78 (s. Anm. 58) ; »während alle dortigen Pfarrer zum großten Scandal und Abwürdigung ihres Standes das Feld mit eigenen Händen bauen müssen, um sich kümmerlich zu ernähren ! ! !« ; ÖSTA-HHSTA Faßbender Karton 4 X/4, fol. 729, Bericht der k.k. Peczenijczijner (Galizien) Kameralverwaltung v. 9.XII.1802. 81 »In den Händen der Geistlichkeit sind die meisten besitzungen, und in dieser ihrer Gewalt steht auch das Volk, es findet mithin der Hofkriegsrath für nothwendig, den anfang von einer dauerhaften nutzbaren Einrichtung der Bucowina dadurch zu machen, daß die Geistlichkeit auf eine solche Art, die beim Volk kein Ärgerniß, und nicht einmal eine besorgniß ein absehen auf die Religion wirken kan, auf ihren standsmäßigen Beruf zurückgesetzet, und eingeschränket, der Geistlichkeit ihre Güt- ter, und Wirtschaften […] pro cassio eingelöset […] und […] denen Herzen des Volkes die noch völ- lig ermangelnde Bildung nach, und nach eingeflößet, und d. Volk zu gehorsam gegen die weltliche Obrigkeit herbeygebracht werde« ; ANR-B HKR VI/51, HKR a. Graf Hatzfeld Wien v. 16.VI.1781.
zurück zum  Buch Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949 - Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus"
Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949 Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
Titel
Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949
Untertitel
Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
Autor
Kurt Scharr
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20927-0
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
447
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Zum Geleit! 11
  2. Einleitung 13
  3. 1. Vorwort 13
  4. 2. Institutionen als Forschungsgegenstand: Analyse & Methodik 18
    1. Soziologische Institutionenforschung 18
    2. Institutionen in den Geschichtswissenschaften 22
    3. Institution Religionsfonds 24
    4. Analyseeinheiten und Thesen 28
    5. Die Organisation: Von der Gründung zur Konsolidierung 33
  5. 3. Aspekte des Josephinismus. Der katholische Religionsfonds 34
  6. 4. Gründung des griechisch-orientalischen Religionsfonds 43
    1. Kirchliche Ausgangssituation 43
    2. Diözesanregulierung & Einrichtung des Fonds 46
    3. Exkurs : Die Klostergüter um 1785 60
    4. Verpachtung oder Verkauf ? 71
    5. Zusammenfassung 86
  7. 5. Die wirtschaftliche Situation des Religionsfonds Mitte des 19
    1. Jahrhunderts 89
    2. Wirtschaftsreformen & Religionsfonds 93
    3. Das Religionsfondsvermögen 100
    4. Zusammenfassung 112
    5. Die Institution: Struktur & Werte 114
  8. 6. Nationsidee, Kirche & Religionsfonds 116
    1. Die Ära Eugen Hackmann (1835–1873) 116
    2. Im Sog nationaler Politik : Silvester Morariu-Andriewicz (1880–1895) 151
    3. Zusammenfassung 171
    4. Ausgleichsversuche – Arkadius Czuperkowicz & Wladimir v. Repta (1896–1924) 173
    5. Zusammenfassung 211
  9. 7. Die wirtschaftliche Situation des Religionsfonds bis 1914 215
    1. Die Institution in Bilanzdaten : die Jahre 1864 bis 1913 217
    2. … als Quelle von Förderungen 222
    3. … als Unternehmer: die Forstwirtschaft 227
    4. … als Kriegsverlierer nach 1918 ? 240
    5. Zusammenfassung 242
  10. 8. Fondul Bisericesc Ortodox Român 1918–1948 246
    1. Zwischen Autonomie und Zentralregierung 249
    2. Rumänische Kirche – Rumänischer Fonds ? 256
    3. ›În biserică nu e politică‹. Konsolidierungsversuche versus Dauerkrise 267
    4. ›În caz de evacuare‹. Der Krieg und seine Folgen 282
    5. Zusammenfassung 286
  11. 9. Die wirtschaftliche Situation um 1938 289
    1. Agrarreform und Religionsfonds 289
    2. Kulturpalast Czernowitz 294
    3. Kriegswirtschaft und Religionsfonds 297
    4. Zusammenfassung 304
  12. 10. Hebel strukturellen Wandels : Jakobeny – Dornawatra (1784–1949) 306
    1. Jakobeny und seine Bodenschätze 307
    2. Die Manzschen Werke 310
    3. Übernahme durch den Religionsfonds 314
    4. Von Heilquellen zum Kurort : Dornawatra 328
    5. Umbruchszeiten: 1918 bis 1948 333
    6. Zusammenfassung 338
  13. 11. Zusammenfassungen 340
    1. Der Bukowiner Religionsfonds : Kontinuität einer Institution ? 340
    2. The Bukovina Religious Fund : continuity of an institution ? 348
    3. Fondul religionar bucovinean : continuitatea unei instituții ? 355
    4. Буковинський Релігійний фонд : безперервна діяльність інституції ? 363
  14. I. Verzeichnis ungedruckter Quellen 371
  15. II. Abbildungsverzeichnis 377
  16. III. Abkürzungsverzeichnis 380
  17. IV. Literaturverzeichnis 381
  18. V. Personenregister 433
  19. VI. Synoptische Ortsnamenkonkordanz 439
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949