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Gründung des griechisch-orientalischen Religionsfonds 81
fonds an Baron Mustazza, der im April 1804 nach mehr als sieben Jahren vom Kaiser
auch bewilligt wurde.146
Insgesamt dokumentiert dieser über die vorhandenen Quellen einigermaßen de-
tailliert nachzuverfolgende ›Fall Mustazza‹ mehrere Aspekte der Bukowiner Landes-
einrichtung, auf die zum Teil schon in einer früheren Studie hingewiesen wurde.147
Nicht nur dass es gelegentlich auf Grund der unterschiedlichen Landeskenntnis bei
Entscheidungen zwischen den Wiener Zentral- und den Bukowiner Lokalbehörden zu
divergierenden Auffassungen kam ; auch mit dem nicht selten erheblich abweichenden
Rechtsvorstellungen – in dem Fall jener des Fürstentums Moldau – musste man aus
österreichischer Sicht erst lernen umzugehen. Abseits der ohnedies drückenden außen-
politischen Umstände und der steten finanziellen Nöte des habsburgischen Staates um
die Wende vom 18. zum 19.
Jahrhundert fanden sich die österreichischen Behörden auf
der Suche nach einer Lösung für die Religionsfondsgüter in der Moldau nur schwer mit
den politischen Strukturen des benachbarten Fürstentums zurecht. Zudem bedurfte
jeder Schritt in den Verhandlungen mit Jassy einer Abstimmung mit den entscheiden-
den Instanzen in Istanbul, von den jeweiligen Eigeninteressen lokal einflussreicher
Bojaren und des moldauischen Fürsten einmal ganz abgesehen. Weder Verpachtung
noch Gütertausch oder Einzelversteigerung stellten sich am Ende als zielführend he-
raus. Erst in dem 1804 vorgelegten abschließenden Gutachten hatte man die Einsicht
gewonnen, dass letztlich nur ein geschlossener Verkauf dieser Güter geeignet war, unter
diesen mit der Systemisierung der Klöster wie der Kirche in der Bukowina 1783 einge-
leiteten komplizierten territorialen Arrondierungsprozess endgültig einen vertretbaren
Schlussstrich zu ziehen.
146 ÖSTA-FHKA galiz. Domänen Fasz. 10/1.830 Vortrag des Bukowiner Staatsgüterinspectors Pauli
30.XII.1802 ; Gutachten Copia a. Erzherzog Karl v. 24.III.1803 ; 12148/(970–974) Hofkammer Vor-
trag a. d. Kaiser u. Genehmigung v. 13.IV.1804 ; Nr. 78 Fasz. 10 101/35905/2831 v. 9.XI.1804, womit
der Verkauf sämtlicher Religionsfondsgüter in der Moldau an Theodor Mustazza bestätigt wird.
147 Scharr 2010, Landschaft.
Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949
Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
- Titel
- Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949
- Untertitel
- Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
- Autor
- Kurt Scharr
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20927-0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 447
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Inhaltsverzeichnis
- Zum Geleit! 11
- Einleitung 13
- 1. Vorwort 13
- 2. Institutionen als Forschungsgegenstand: Analyse & Methodik 18
- 3. Aspekte des Josephinismus. Der katholische Religionsfonds 34
- 4. Gründung des griechisch-orientalischen Religionsfonds 43
- 5. Die wirtschaftliche Situation des Religionsfonds Mitte des 19
- 6. Nationsidee, Kirche & Religionsfonds 116
- 7. Die wirtschaftliche Situation des Religionsfonds bis 1914 215
- 8. Fondul Bisericesc Ortodox Român 1918–1948 246
- 9. Die wirtschaftliche Situation um 1938 289
- 10. Hebel strukturellen Wandels : Jakobeny – Dornawatra (1784–1949) 306
- 11. Zusammenfassungen 340
- I. Verzeichnis ungedruckter Quellen 371
- II. Abbildungsverzeichnis 377
- III. Abkürzungsverzeichnis 380
- IV. Literaturverzeichnis 381
- V. Personenregister 433
- VI. Synoptische Ortsnamenkonkordanz 439