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Nationsidee, Kirche & Religionsfonds 189
Der Metropolit hatte die Situation sehr wohl korrekt eingeschätzt und wies das Landes-
präsidium darauf hin, dass viele Vorwürfe einer Benachteiligung der Ruthenen realiter
ins Leere gingen, aber eben in der Öffentlichkeit so nicht wahrgenommen wurden oder
werden wollten. Vor allem der Verwendung der ruthenischen Sprache sowohl in den be-
troffenen Pfarren als auch im innerkirchlichen Schriftverkehr stand zumindest de jure
ohnedies nichts entgegen.
Trotz dem es sehr darauf gesehen wird, daß während des Gottesdienstes abwechselnd rumä-
nisch und ruthenisch gelesen und gesungen werde, scheint es oft dem Ruthenen zuviel des
Rumänischen und umgekehrt dem Rumänen zuviel des Ruthenischen gehört zu haben und
so kommt es, daß bald die ruthenischen Zeitungen über zuviel des Rumänischen, bald die
rumänischen über zuviel des Ruthenischen in der Kathedralkirche u. d. Pfarrkirchen klagen.289
Im Verordnungsblatt der Diözese gelangten alle Zirkulare zweisprachig, in Rumänisch
und in Ruthenisch (zum Teil auch in Deutsch), zum Abdruck.290 Darüber hinaus galt
seit 1873 das Ruthenische als gleichberechtigte Kirchensprache in der Bukowina.291 Das
Bekenntnis des Erzbischofs zu einer supranationalen Haltung seiner Kirchenführung
mag beim Landespräsidenten Gehör gefunden haben, konnte jedoch in der Öffentlich-
keit, wo wesentlich schneller agierende politische Parteien und ihre spezifische Interesse
die Richtung bestimmten, nur wenig ausrichten.
Ich muß vielmehr meinerseits nochmals wiederholen und für mein durch meine bisherige
Wirksamkeit bethätigtes und unwandelbares Princip erklären, daß bei mir die Confessionalität
allein maßgebend und es für mich ganz irrelevant ist, zu welcher Nationalität ein Priester sich
bekennt. Ich verlange von ihm nicht Angehörigkeit zu derselben, sondern blos Kenntnis der
Sprache und ziehe denjenigen vor, der beide Diöcesansprachen beherrscht.292
289 DACZ 320/3/67, fol. 93–104, hier fol. 95 ; Erzbischof an Landesregierung v. 8./21.II.1902.
290 Foaia ordinăciunilor Consistoriului archiepiscopesc în afacerile Archidiecesei ortodoxe-orientale
a Bucovinei /Verordnungsblatt des erzbischöflichen Konsistoriums die Angelegenheiten der ortho-
dox-orientalischen Erzdiözese der Bukowina betreffend.
291 Verordnung des Konsistoriums v. 4./16.X.1873 Nr. 4192 ; nach Morariu 1914, Bucovina, 73 ; zur
Sprachenfrage im Kronland Bukowina vgl. Zub 2015, Traducerile ; die Autorin berührt darin al-
lerdings lediglich die staatliche Seite auf Zentralstaats- sowie Landesebene ; die kircheninternen
Regelungen behandelt sie nur am Rande, ebd. 162–170.
292 DACZ 320/3/67, fol. 93–104, hier fol. 105, Erzbischof an Landesregierung v. 8./21.II.1902.
Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949
Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
- Titel
- Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949
- Untertitel
- Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
- Autor
- Kurt Scharr
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20927-0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 447
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Inhaltsverzeichnis
- Zum Geleit! 11
- Einleitung 13
- 1. Vorwort 13
- 2. Institutionen als Forschungsgegenstand: Analyse & Methodik 18
- 3. Aspekte des Josephinismus. Der katholische Religionsfonds 34
- 4. Gründung des griechisch-orientalischen Religionsfonds 43
- 5. Die wirtschaftliche Situation des Religionsfonds Mitte des 19
- 6. Nationsidee, Kirche & Religionsfonds 116
- 7. Die wirtschaftliche Situation des Religionsfonds bis 1914 215
- 8. Fondul Bisericesc Ortodox Român 1918–1948 246
- 9. Die wirtschaftliche Situation um 1938 289
- 10. Hebel strukturellen Wandels : Jakobeny – Dornawatra (1784–1949) 306
- 11. Zusammenfassungen 340
- I. Verzeichnis ungedruckter Quellen 371
- II. Abbildungsverzeichnis 377
- III. Abkürzungsverzeichnis 380
- IV. Literaturverzeichnis 381
- V. Personenregister 433
- VI. Synoptische Ortsnamenkonkordanz 439