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nisses als „Vertragsbediensteter“ wurde mit 1.
August 1975 festgelegt.134 Ein „Beib-
latt“ zu diesem „Sondervertrag“ fasst Kraus’ Pflichten im Rahmen seiner Tätigkeit
für die „Kulturkontaktstelle“ folgendermaßen zusammen:
Die Kontaktstelle beschäftigt sich laufend mit dem kulturellen Potential Österreichs
in allen Sparten, um daraus ihre Initiativen für die Aktivitäten im Ausland zu ent-
wickeln. […] Sie wird ihm einen längerfristigen Rahmenplan für kulturelle Initi-
ativen im Ausland vorlegen, der mit dem finanziellen Gesamtrahmen für die Akti-
vitäten der Kulturinstitute in Einklang stehen müsste.
Nach entsprechender Genehmigung des Rahmenplanes ist es die Aufgabe der Kon-
taktstelle, die Durchführung der einzelnen Vorhaben zu übernehmen. Zu diesem
Zweck kann die Kontaktstelle in direkten Kontakt mit Kulturinstituten, Kulturrä-
ten und Botschaften treten. Diese werden ermächtigt, ihrerseits in einschlägigen
Angelegenheiten ebenso direkt mit der Kontaktstelle in Verbindung zu treten. Es
ist die Aufgabe der Kontaktstelle, mit den in Frage kommenden Künstlern, Vor-
tragenden etc. zu verhandeln und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die
Kontaktstelle wird auch außerhalb der Durchführung dieser Vorhaben mit den
Kulturinstituten und Kulturräten in direkten schriftlichen Kontakt treten, um
Anfragen oder Beschaffungswünsche, die nicht mit anderen Dienststellen behan-
delt werden müssen, direkt zu erledigen.135
Seine kulturpolitischen Maßstäbe, die Kraus ausführlich an verschiedenen Stel-
len beschrieben hatte, bewegten sich entlang der Achse, „den Ruf Österreichs
als Kulturstaat wesentlich zu steigern“, was aber nur unter der Prämisse von „[p]
sychologisch richtig angelegte[n] Aktivitäten gegenüber dem Ausland“ möglich
sei: „Österreich hat als kleines Land seiner kulturellen Bedeutung nach einen
verhältnismäßig hohen Rang. In der immer wichtiger werdenden Perspektive
einer Weltkultur gewinnt Österreich kulturell daher eine weitaus stärkere Posi-
tion als durch seine Wirtschaft oder seine politische Rolle. Je stärker von Öster-
reich aus die kulturellen Werte betont werden, umso vorteilhafter operiert Öster-
reich in der Weltkonkurrenz.“136
„Ich schwelge derzeit in Konzepten für das Außenministerium“, so Kraus in sei-
nem Tagebuch, wobei er sich darüber bewusst war, dass seine kulturpolitischen
Konzepte „mehr oder weniger intelligente Luftschlösser“137 waren. Er entwarf
134 Sondervertrag mit dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten, NL WK.
135 Beiblatt zum Sondervertrag mit dem Bundesministerium f. Ausw. Angelegenheiten, NL WK.
136 Wolfgang Kraus: Motivierung der Kultur in unserer Außenpolitik, ms. Ts., ÖGL-Archiv.
137 Ders.: Tagebuch, 25. November 1976, NL WK.
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
326 Kontaktperson, Vermittler, Dolmetscher
Wolfgang Kraus und der österreichische Literaturbetrieb nach 1945
- Title
- Wolfgang Kraus und der österreichische Literaturbetrieb nach 1945
- Author
- Stefan Maurer
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-23312-1
- Size
- 15.8 x 24.0 cm
- Pages
- 452
- Category
- Kunst und Kultur
Table of contents
- 1. EINLEITUNG: WOLFGANG KRAUS, EIN „KANTENLOSER HOMME DE LETTRES“? 9
- 2. DER ÖSTERREICHISCHE LITERATURBETRIEB NACH 1945 43
- 3. DIE ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR (1961–1975) 81
- 3.1 Gründung und Anfänge der Österreichischen Gesellschaft für Literatur 83
- 3.2 Einladungs- und Veranstaltungspolitik der ÖGL 98
- 3.3 Die ÖGL und das Konzept einer österreichischen Literatur 124
- 3.4 Die ÖGL und „Wort in der Zeit“ 142
- 3.5 Eine „Heimatadresse“? Die ÖGL und die Exilliteratur 155
- 3.6 Forum der Jugend 180
- 3.7 Bemühungen um die Literatur der östlichen Nachbarn 183
- 3.8 Resümee 190
- 4. „DAS MANAGEMENT REISST NICHT AB“. WOLFGANG KRAUS UND DIE ÖSTERREICHISCHE LITERATUR 193
- 5. KONTAKTPERSON, VERMITTLER, DOLMETSCHER: WOLFGANG KRAUS UND DIE ÖSTERREICHISCHE KULTURPOLITIK 297
- 6. WOLFGANG KRAUS’ NETZWERKE IM KULTURELLEN KALTEN KRIEG 355
- 7. RESÜMEE 399
- 8. LITERATURVERZEICHNIS 403
- 9. PERSONENREGISTER 437