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No Copy - Die Welt der digitalen Raubkopie
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PARAGRAPHENDSCHUNGEL190 Die Veränderung fremder Erzählungen und die Übernahme von Lie- dern anderer Sänger waren übliche Vorgänge. Besitzen konnte man nur Gegenstände. Eine Vorstellung von »geistigem Eigentum« gab es nicht. Mit der Entwicklung des Buchdrucks entstand Ende des 15. Jahr- hunderts die Möglichkeit, große Mengen an Texten vergleichsweise einfach zu kopieren. Erst zu diesem Zeitpunkt kam auch die Frage auf, wer eigentlich die Rechte an Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verkauf eines Werkes haben dürfe. In der Folge entstanden erste Regelungen für dieses Problem. Konkrete Gesetze zum Schutz des Urhebers gibt es aber erst seit dem 18. Jahrhundert. Mittlerweile ha- ben fast alle Länder solche Gesetze entworfen,wenn auch die einzel- nen Regelungen äußerst unterschiedlich sein können. Das aktuelle Urheberrecht in Deutschland basiert auf dem »Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte« (abgekürzt: UrhG) aus dem Jahre 1965.2 Durch die sich ständig ändernden technischen Bedingungen gehört es zu den am meisten geänderten Gesetzen. Der Grundgedanke des Urheberrechts ist es, dem Urheber einen wirtschaftlichen Ertrag aus seiner geistigen Leistung zu ermöglichen. »Viele Innovationen werden nur unternommen, wenn sich Aufwand und Investition auch auszahlen. Die meisten Urheber möchten von ihren Werken leben können und damit Geld verdienen«, erläutert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.3 Das Urheberrecht soll da- her ein Ansporn für die Entwicklung neuer Ideen sein.Könnten Tritt- brettfahrer von den Leistungen anderer profitieren, bestünde kaum noch ein Anreiz,neue Werke zu schaffen.Aus diesem Grund werden dem Urheber umfangreiche Rechte zur Verwertung seines Werkes zugestanden. Er kann unter anderem bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden darf.4 Auch kann er über die Art der Nutzung seines Werkes bestimmen und hat Anspruch auf eine Vergütung.5 Ohne seine Zustimmung darf im Prin- zip niemand über sein Werk verfügen. Das Urheberrecht ist sogar vererbbar und gilt bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. NO ©OPY
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No Copy Die Welt der digitalen Raubkopie
Titel
No Copy
Untertitel
Die Welt der digitalen Raubkopie
Autoren
Jan Krömer
Evrim Sen
Verlag
Tropen Verlag
Ort
Leipzig
Datum
2007
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 2.0
ISBN
3-932170-82-2
Abmessungen
13.9 x 19.0 cm
Seiten
314
Schlagwörter
Raubkopie, Werk, Digitalisierung, Vervielfältigung, Privatgebrauch
Kategorien
Medien
Recht und Politik

Inhaltsverzeichnis

  1. 1. DIE GESCHICHTE DER SCHWARZKOPIE
    1. Die ersten Hacker 15
    2. Vom Hacker zum Cracker 28
    3. Die erste Generation 31
    4. Generationswechsel 42
  2. 2. KOPIE DER KOPIE DER KOPIE
    1. Die zweite Generation 49
    2. Release-Szene 52
    3. FXP-Szene 67
    4. Filesharing-Szene 79
    5. Krieg der Szenen 93
  3. 3. ALL YOU CAN EAT
    1. Warez 101
    2. MP3z 104
    3. Moviez 106
    4. eBookz 114
    5. Der Film zur Szene 116
  4. 4. DIE KUNST DES CRACKENS
    1. Die Welt der Cracker 121
    2. Digitales Feingefühl 125
    3. Totale Kontrolle 130
  5. 5. CRACKERETHIK
    1. Teilet Software 137
    2. Selbstregulierung statt Kontrolle 145
    3. Hackerethik 151
    4. Kultur des Crackers 162
  6. 6. RAUB, KOPIE, PHILOSOPHIE
    1. Ware Information 169
    2. Motivation der Cracker 175
    3. Psychologie des Kopierens 180
  7. 7. IM PARAGRAPHENDSCHUNGEL
    1. Von A bis § 189
  8. 8. DAS IMPERIUM UND SEINE REBELLEN
    1. Das Imperium schlägt zurück 201
    2. Warezbusters 209
  9. 9. AUFRUHR IM SYSTEM
    1. Stochern im Nebel 225
    2. Böse Kopie, gute Kopie 231
    3. Systemfehler 238
    4. Raubkopierer sind Mörder 254
  10. NACHWORT 256
  11. INTERVIEWS
    1. John Draper alias Cap’n Crunch 263
    2. Optic 266
    3. Mitchell Reichgut 269
    4. Prof.Lawrence Lessig 271
    5. Joachim Tielke 275
  12. GLOSSAR 279
  13. ANMERKUNGEN 290
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