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PARAGRAPHENDSCHUNGEL190
Die Veränderung fremder Erzählungen und die Übernahme von Lie-
dern anderer Sänger waren übliche Vorgänge. Besitzen konnte man
nur Gegenstände. Eine Vorstellung von »geistigem Eigentum« gab es
nicht.
Mit der Entwicklung des Buchdrucks entstand Ende des 15. Jahr-
hunderts die Möglichkeit, große Mengen an Texten vergleichsweise
einfach zu kopieren. Erst zu diesem Zeitpunkt kam auch die Frage
auf, wer eigentlich die Rechte an Vervielfältigung, Veröffentlichung
und Verkauf eines Werkes haben dürfe. In der Folge entstanden erste
Regelungen für dieses Problem. Konkrete Gesetze zum Schutz des
Urhebers gibt es aber erst seit dem 18. Jahrhundert. Mittlerweile ha-
ben fast alle Länder solche Gesetze entworfen,wenn auch die einzel-
nen Regelungen äußerst unterschiedlich sein können.
Das aktuelle Urheberrecht in Deutschland basiert auf dem »Gesetz
über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte« (abgekürzt: UrhG)
aus dem Jahre 1965.2 Durch die sich ständig ändernden technischen
Bedingungen gehört es zu den am meisten geänderten Gesetzen.
Der Grundgedanke des Urheberrechts ist es, dem Urheber einen
wirtschaftlichen Ertrag aus seiner geistigen Leistung zu ermöglichen.
»Viele Innovationen werden nur unternommen, wenn sich Aufwand
und Investition auch auszahlen. Die meisten Urheber möchten von
ihren Werken leben können und damit Geld verdienen«, erläutert
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.3 Das Urheberrecht soll da-
her ein Ansporn für die Entwicklung neuer Ideen sein.Könnten Tritt-
brettfahrer von den Leistungen anderer profitieren, bestünde kaum
noch ein Anreiz,neue Werke zu schaffen.Aus diesem Grund werden
dem Urheber umfangreiche Rechte zur Verwertung seines Werkes
zugestanden. Er kann unter anderem bestimmen, ob und wie sein
Werk veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden darf.4 Auch
kann er über die Art der Nutzung seines Werkes bestimmen und hat
Anspruch auf eine Vergütung.5 Ohne seine Zustimmung darf im Prin-
zip niemand über sein Werk verfügen. Das Urheberrecht ist sogar
vererbbar und gilt bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.
NO ©OPY
No Copy
Die Welt der digitalen Raubkopie
- Titel
- No Copy
- Untertitel
- Die Welt der digitalen Raubkopie
- Autoren
- Jan Krömer
- Evrim Sen
- Verlag
- Tropen Verlag
- Ort
- Leipzig
- Datum
- 2007
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 2.0
- ISBN
- 3-932170-82-2
- Abmessungen
- 13.9 x 19.0 cm
- Seiten
- 314
- Schlagwörter
- Raubkopie, Werk, Digitalisierung, Vervielfältigung, Privatgebrauch
- Kategorien
- Medien
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- 1. DIE GESCHICHTE DER SCHWARZKOPIE
- 2. KOPIE DER KOPIE DER KOPIE
- 3. ALL YOU CAN EAT
- 4. DIE KUNST DES CRACKENS
- 5. CRACKERETHIK
- 6. RAUB, KOPIE, PHILOSOPHIE
- 7. IM PARAGRAPHENDSCHUNGEL
- 8. DAS IMPERIUM UND SEINE REBELLEN
- 9. AUFRUHR IM SYSTEM
- NACHWORT 256
- INTERVIEWS
- GLOSSAR 279
- ANMERKUNGEN 290