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geschäftlicher Vorteil oder vertraglich geschuldete geldwerte
Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergütung
in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände geleistet
wird (z.B. File-Sharing).
c. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk vervielfältigen,
verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle
Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und
die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen
vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem
Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet
wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser
angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes,
wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise
durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu
verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
(URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen
ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den
Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem
Schutzgegenstand. Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen
Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Datenbank oder einem
Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso
auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf
andere Rechtsinhaber.
d. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender
Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche
Grenze in
den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler,
deren berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren
Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein
Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige Maß hinaus
beeinträchtigt wird.
5. Gewährleistung
Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,,
bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für
den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art,
insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des
Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die
Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen
außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht
getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
No Copy
Die Welt der digitalen Raubkopie
- Titel
- No Copy
- Untertitel
- Die Welt der digitalen Raubkopie
- Autoren
- Jan Krömer
- Evrim Sen
- Verlag
- Tropen Verlag
- Ort
- Leipzig
- Datum
- 2007
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 2.0
- ISBN
- 3-932170-82-2
- Abmessungen
- 13.9 x 19.0 cm
- Seiten
- 314
- Schlagwörter
- Raubkopie, Werk, Digitalisierung, Vervielfältigung, Privatgebrauch
- Kategorien
- Medien
- Recht und Politik
Inhaltsverzeichnis
- 1. DIE GESCHICHTE DER SCHWARZKOPIE
- 2. KOPIE DER KOPIE DER KOPIE
- 3. ALL YOU CAN EAT
- 4. DIE KUNST DES CRACKENS
- 5. CRACKERETHIK
- 6. RAUB, KOPIE, PHILOSOPHIE
- 7. IM PARAGRAPHENDSCHUNGEL
- 8. DAS IMPERIUM UND SEINE REBELLEN
- 9. AUFRUHR IM SYSTEM
- NACHWORT 256
- INTERVIEWS
- GLOSSAR 279
- ANMERKUNGEN 290