Page - 66 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 66 -
Text of the Page - 66 -
Einführung
neben dem älteren Begriff »Ordnung «. 269 Als Selbstbezeichnung der Texte
war auch die Kombination »Instruktion und Ordnung «, die bei unseren
Quellen bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts vorkommt, geläufig. Es
bleiben zwar Überschneidungen, aber nichtsdestotrotz ist ab der Mitte des
16. Jahrhunderts eine gewisse Differenzierung der beiden Begriffe festzu-
stellen. Der Begriff der Instruktion ist der bestimmtere, er steht für Texte,
die einen typischen Formelapparat und eine typische Textstruktur aufwei-
sen, 270 während der weiter gefasste Begriff »Ordnung « einerseits ebenfalls
für Texte mit diesen Merkmalen stehen kann, andrerseits aber auch Texte
bezeichnet, die keine besondere Formerfordernis erfüllen, wie zum Beispiel
die verzeichnisartigen Ausspeisungsordnungen. Allerdings zeigt sich auch
bei diesen Listen, die die Naturalverpflegung der Stiftsbediensteten ver-
zeichnen, die Schwierigkeit der Abgrenzung, weil diese gelegentlich in die
Instruktionen inseriert wurden und dann durchaus als Teil der Instruktion
zu sehen sind. Gemeinsam ist den als »Ordnung « bezeichneten Texten,
dass sie nicht einzelne Funktionsträger instruieren, sondern Tätigkeitsfel-
der oder ganze Funktionseinheiten umschreiben, 271 während der Begriff
»Instruktion « in erster Linie, aber nicht nur, bei den Texten für einzelne
Amtsträger verwendet wird.
Jakob Wührer hat bezüglich der kombinierten Bezeichnung »Instruktion
und Ordnung « für den Wiener Hof die Beobachtung gemacht, dass »da wo
eine Instruktion ›drin‹ ist, in der Regel auch Instruktion ›draufsteht‹, un-
abhängig, ob [im Titel] noch mit Ordnung kombiniert wurde oder nicht«. 272
Für unsere Quellen trifft dieser Befund im Wesentlichen auch zu, bei ei-
nigen Texten liegen allerdings typologische Grenzfälle vor. So fehlt einer
Instruction und Ordnung, wie und waßmassen ein grundtbuch gehalten
werden solle das bei Instruktionen typische Eschatokoll , 273 weshalb der
Text eher dem weitläufigeren Begriff »Ordnung « entspricht. Ähnlich verhält
es sich bei den als Instruction und Taxordnung bezeichneten Texten, die
269 Willoweit, Merkmale 299. Ein Beispiel für die undifferenzierte Verwendung ist die Spittel-
meistersinstruktion Nr. 125 (1551), die im Rückvermerk als »Instruction ordnung« und im
Protokoll als »Ordnung« bezeichnet wird.
270 Vgl. die Definition in Wührer, Scheutz, Zu Diensten 71.
271 Verallgemeinern lässt sich diese Feststellung allerdings nicht, so sind z. B. am Wiener Hof
auch Ordnungen für einzelne Funktionsträger bekannt. Wührer, Scheutz, Zu Diensten 70.
Nach Pauser, Gesetzgebung 231, und Hochedlinger, Aktenkunde 178, wurden vor allem
um fassendere Regelungen ganzer Rechtsgebiete als »Ordnungen« bezeichnet. Vgl. auch Hen-
gerer, Instruktion, der zwar nicht auf die Begriffe Instruktion und Ordnung eingeht, aber
eine unterschiedliche Praxis bei der Neuausstellung von Normen für Einzelämter und für
Kollegialbehörden in der kaiserlichen Hofkammer konstatiert.
272 Wührer, Scheutz, Zu Diensten 73.
273 Nr. 51 .
66
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848