Page - 71 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 71 -
Text of the Page - 71 -
3. Die Quellen
in der die Vollziehungs- und Beglaubigungsformen angekündigt werden. 299
Diese wird meistens eingeleitet mit »Zu Urkund«, danach wird auf die ei-
genhändige Unterschrift und auf die Art des Siegels verwiesen. Im Fall, dass
zwei gleichlautende Exemplare angefertigt und jeweils eines vom Aussteller
und eines vom Empfänger gesiegelt und unterfertigt wurde, wurde dies
ebenfalls hier angemerkt.
Das Eschatokoll besteht aus der Datierung und der Unterschrift des
Ausstellers. Es wird eingeleitet durch »Geben«, »Beschehen« oder »Actum«,
danach folgt die Angabe von Ort und Datum der Ausstellung. Ausstellungs-
ort ist bis auf wenige Ausnahmefälle immer Klosterneuburg . Instruktio-
nen weisen grundsätzlich eine Finaldatierung auf, die Datierung steht also
immer im Eschatokoll . Im 16. Jahrhundert wurden die Tages- und Mo-
natsangaben, oft auch die Jahreszahl, ausgeschrieben. In der ersten Hälfte
des 17. Jahrhunderts kommt vermehrt die kleine Datierung (Zahlzeichen
für den Tag, Monat ausgeschrieben, Jahreszahl) vor, die sich in der zwei-
ten Hälfte des Jahrhunderts allgemein durchsetzt. Relativ häufig wird die
Datierung in der Minderzahl angewendet, das heißt, dass die Tausender-
und öfter auch die Hunderterstelle amputiert wurden (z. B. Closterneüburg
den 10ten maÿ [1]779). 300 Bis auf einige Ausnahmen sind die Instruktionen
ausschließlich vom ausstellenden Propst unterfertigt, nur in seltenen Fällen
finden sich weitere Unterschriften. Zum Beispiel wurde eine Instruktion
vom Februar 1579 nicht nur von Propst Thomas Ruef , sondern auch vom De-
chanten , vom Kämmerer und vom Senior des Konvents unterschrieben. 301
Dies stand wohl im Zusammenhang damit, dass der Propst ein Jahr zuvor
gegen den Willen des Konvents vom Kaiser eingesetzt worden war, die zu-
sätzlichen Unterschriften von führenden Konventualen dürften hier eine –
vermutlich beim Amtsantritt des Propstes ausbedungene – Kontrollfunktion
erfüllt haben. 302
Nach der Unterschrift des Ausstellers folgt das meist gitterförmig ausge-
führte Eigenhändigkeitszeichen »m.p.« (manu propria), das als verselbstän-
digtes Zeichen starke individuelle Züge aufweist. Der Eigenhändigkeitsver-
merk wird in einigen Fällen auch bei Abschriften nachgezeichnet, hier ist
das »m.p.« ohne besondere Gestaltung in den gängigen Buchstabenformen
geschrieben. Die Instruktionen wurden nicht gegengezeichnet und es findet
sich auch kein Auftragsvermerk. Dass auch die späteren, in Dekretform
ausgeführten Instruktionen , in denen vom Propst in der dritten Person
gesprochen wird, eigenhändig unterschrieben sind, ist ungewöhnlich, die
299 Hochedlinger, Aktenkunde 155.
300 Zur Datierung vgl. Hochedlinger, Aktenkunde 156 f.
301 Nr. 15 . Außerdem wurde diese Instruktion auch vom Empfänger unterschrieben.
302 Röhrig, Protestantismus und Gegenreformation 135–143.
71
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848