Page - 77 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 77 -
Text of the Page - 77 -
3. Die Quellen
leben und getreulich zu beobachten. Nach der Corroboratio (Zu verificierung
dessen habe ich herrn hochwürden und gnaden etc. herrn herrn probsten zu
Closterneuburg diesen revers ausgestellet und mit handtschrifft und pött-
schafft gefertiget) folgt ein Eschatokoll , das mit »Actum« eingeleitet wird
und das eine kurze Datierung aufweist. 339
Eine besondere Form des Reverses war der sogenannte Heiratsrevers ,
der Voraussetzung dafür war, dass die Herrschaft einem Funktionsträger
den obrigkeitlichen Konsens zur Verehelichung erteilte. Der heiratswillige
Beamte musste in diesem im Namen seiner zukünftigen Frau und der zu
erwartenden Kinder auf Unterhaltsansprüche im Falle seines Todes ver-
zichten. 340 Ein Kammeramtsschreiber hatte im Jahr 1773 für die Erteilung
des Heiratskonsenses auch zu garantieren, dass er seine Ehefrau nicht in
seine Unterkunft in das Stift bringen werde, solange er nicht entweder im
Stift oder bei einem anderen Arbeitgeber einen Posten erlange, der es ihm
ermögliche, Frau und Kinder zu ernähren. 341
Ein weiterer besonderer Typus des Reverses war der Abschiedsrevers , der
von Funktionsträgern nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt auszustellen
war. Darin verpflichtete sich der scheidende Mitarbeiter, dass er jederzeit für
die Aufklärung von strittigen Sachverhalten, die aus seiner Amtsführung
resultierten, zur Verfügung stehe und dass er auch für später in Erscheinung
tretende, von ihm zu verantwortende Schäden hafte. 342
Neben Bestallung und Revers wird in den Instruktionen vieler Funkti-
onsträger ein mündlicher Eid erwähnt, auf den hier wegen dessen enger
Verbindung mit den beiden genannten Textsorten kurz eingegangen werden
soll. 343 Bei jenen Ämtern, die mit größeren Mengen an Geld oder Naturalien
zu tun hatten, scheint der Eid besonders früh in der Instruktion auf. Der
Förster und der Weinkellner mussten nach den ältesten für sie erhaltenen
Instruktionen bei ihren ern unnd treuen geloben, nach ihrem hogsten vleis
unnd vermögen treulich zu diennen.344 Laut einer Instruktion vom Ende
des 16. Jahrhunderts musste der Weinkellner dem herrn prelaten an ge-
schwornen aÿdtstatanglüben, demselben getreu, gehorsamb und gewerttig zu
sein. 345 Der Rentschreiber hingegen musste dem herrn prelatenund convent
mit mundt und hanndt an aÿdtstatt angeloben unnd vergreiffen. 346 Die am
339 Nr. 44 .
340 Nr. 112 , § 1.
341 Nr. 80 . Vgl. Löffler, Verwaltung 278.
342 Nr. 95 .
343 Die folgende Passage wurde in modifizierter Form aus Löffler, Erstlichen 233 f., übernom-
men.
344 Nr. 81 , §1; ähnlich Nr. 98 , § 1.
345 Nr. 100 , § 1.
346 Nr. 41 , § 1.
77
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848