Page - 97 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 97 -
Text of the Page - 97 -
2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung
die Absatz- und Paragrafengliederung, die bei Parallelüberlieferungen in
der Regel identisch ist oder nur geringe Abweichungen aufweist. Zentral
bei der Feststellung von Parallelüberlieferungen ist auch der Vergleich mit
früheren oder späteren Texten des gleichen Funktionsbereichs, der neben
einer relativen Datierung auch die Einordnung eines Textes in die Genese
einer Norm im Lauf der Zeit erlaubt. Schließlich bietet in einigen Fällen
auch die Überlieferungssituation Anhaltspunkte, vor allem bei den in Sam-
melhandschriften überlieferten Abschriften.
Die hier edierten Quellensorten, besonders die Instruktionen , sind dyna-
mische Texte. Wie bereits erwähnt, wurde bei einer Neuausstellung häufig
auf einen älteren Text als Vorlage zurückgegriffen. Dabei war es gängige
Praxis, dass man sich den Aufwand für die Niederschrift eines neuen Kon-
zeptes ersparte und stattdessen die Korrekturen für eine Neuausfertigung
gleich unmittelbar an jenem Stück, das als Vorlage diente, anbrachte. Es
wurden dazu Schriftstücke aller Entstehungsstufen herangezogen, was vor
allem bei Konzepten in editionstechnischer Hinsicht enorme Schwierigkei-
ten aufwirft, weil sich die Korrekturen eines ursprünglichen Konzeptes nur
schwer von den Korrekturen einer Zweitverwendung unterscheiden lassen,
zumal in beiden Korrekturprozessen mehrere Schreiberhände am Werk sein
konnten. Es wurde dabei nicht zwingend auf den letztgültigen Text zurück-
gegriffen, sondern es kam auch vor, dass Stücke, die mehrere Jahrzehnte
früher entstanden waren, wieder als Vorlage aufgegriffen wurden. 42
Im Gegensatz zu den Parallelüberlieferungen, bei denen es sich um un-
terschiedliche Fassungen desselben Textes handelt, haben wir es hier mit
Aktenstücken zu tun, die jeweils zwei eigenständige Texte in sich vereinen.
Angesichts der Komplexität dieser Überlieferung gibt es wohl keine gänz-
lich überzeugende Vorgehensweise bei der Edition. Es gibt diesbezüglich
auch kaum Erfahrungswerte, weil Editionen ähnlicher frühneuzeitlicher
Quellensorten bei der Editionsgrundlage vornehmlich auf Abschriften in
Instruktionsbüchern zurückgreifen, in denen diese Form der Überlieferung
nicht vorkommt. 43 Ob es sich bei der regelmäßigen Zweitverwendung von
Texten um ein Spezifikum der Stiftsverwaltung Klosterneuburg handelt
oder ob diese Vorgehensweise auch in anderen Kanzleien in diesem Aus-
maß üblich war, lässt sich an dieser Stelle nicht beantworten. Die gängigen
Lehrbücher zur Aktenkunde, die sich allerdings fast ausschließlich mit der
staatlichen Verwaltung befassen, erwähnen die Zweitverwendung von Akten
nicht. 44 Im grundherrschaftlichen Bereich dürfte diese Praxis aber durch-
42 Vgl. Nr. 65 .
43 Vgl. Winkelbauer, Gundaker; Wührer, Scheutz, Zu Diensten.
44 Hochedlinger, Aktenkunde, Meisner, Archivalienkunde sowie ders., Akten- und Urkundenlehre
erwähnen diese Form der Zweitverwendung von Aktenstücken nicht.
97
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848