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Erläuterungen zur Edition
aus üblich gewesen sein, es finden sich aber auch unter den überlieferten
Instruktionen des Wiener Hofes Ausfertigungen und Abschriften, die als
Konzepte wiederverwendet wurden. 45
Aus pragmatischen Überlegungen wurde entschieden, in der Edition die
Zweitverwendungen in ihrem Überlieferungskontext zu belassen und sie im
textkritischen Apparat bei der Editionseinheit des ursprünglichen Textes
auszuweisen. Für den Benutzer bietet das den Vorteil, dass die Überarbei-
tungsschicht unmittelbar ersichtlich ist. Die alternative Möglichkeit wäre,
die Zweitverwendungen wie normal überlieferte Konzepte zu behandeln und
sie, falls keine Parallelüberlieferung überliefert ist, als Volltext zu bieten
bzw. sie bei Vorliegen einer anderen Entwicklungsstufe bei deren Editions-
text als Variante im textkritischen Apparat auszuweisen. Letzteres hätte
allerdings zu völlig überbordenden Textapparaten und kaum mehr nachvoll-
ziehbaren Anmerkungen geführt.
Den Zweitverwendungen wurde die gleiche Buchstabensigle wie dem ur-
sprünglichen Text, ergänzt durch einen Oberstrich, zugewiesen (wenn die
Editionsgrundlage als Zweitverwendung diente: A ′, bei Parallelüberlieferun-
gen: B ′ etc.). Es gibt auch Fälle, in denen eine Dreifachverwendung vorliegt:
Beispielsweise wurde die von Propst Christoph I. gesiegelte und unterschrie-
bene Ausfertigung für Veit Huetter , den Verwalter des Hofes in Krems ,
vom 5. Januar 1558 (Nr. 69 A) in der Regierungszeit des Propstes Leopold
(1563–1577) revidiert und als Konzept einer Ausfertigung für den Verwalter
Leopold Kosstla verwendet (Nr. 69 A ′), in der Regierungszeit von Propst
Balthasar (1584–1596) wurde der Text erneut überarbeitet und diente nun
als Konzept der Instruktion des Verwalters Maximilian Saurer (hier wurde
eine Sigle mit zwei Oberstrichen vergeben: Nr. 69 A ′′).
Ein korrigierter Text ist nur dann als Zweitverwendung anzusehen, wenn
eindeutige Belege für eine spätere Revision mit der Intention einer Neuaus-
fertigung vorliegen. Vor allem gilt es, eine Zweitverwendung von den nor-
malen Korrekturen eines Konzeptes zu unterscheiden. Es lassen sich dabei
mehrere Merkmale festmachen, die das Vorliegen einer Zweitverwendung
aufzeigen. Eindeutig ist der Befund, wenn die Namen von Aussteller und
Empfänger sowie die Datierung des ursprünglichen Textes korrigiert wur-
den. 46 In einigen Fällen wurde auch durch die Konzepthand angemerkt, dass
der Text ein zweites Mal ausgefertigt wurde. 47 Eine Zweitverwendung liegt
auch vor, wenn ein Text nach den genannten Kriterien eindeutig als Parallel-
überlieferung eines anderen erhaltenen Textes einzustufen ist, er aber eine
45 Wührer, Scheutz, Zu Diensten 86. Es wird hier aber nicht erwähnt, wie häufig Zweitverwen-
dungen vorkamen.
46 Vgl. z. B. Nr. 10 .
47 Vgl. z. B. Nr. 7 .
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848