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2. Der landesfürstliche Anwalt
len vleis anhalten und darob sein, daß derselben in allen articln sament-
und sonnderlich, jez und khunnfftigelich bestänndig und wesentlich gelebt,
furnämblich was an jezt mit ringerung des gesinndts , roß und annders
fur zunemen geordnet werden, das dasselb unverzuglich und wurckhlich
beschehe, sonnder auch das er, unnser anwalt , allem dem, was ime fur
sein personn darunndter auferlegt wurdet, als ain gethreuer mithaushalter,
gleichfalß mit pesstem vleiß außwarte.
[§ 2]
Weill auch die vorberuert ordnunng unnder andern mÿt sich pringt, das
er anwalt , als des probsts mit zuegeordneter rat, beÿ allen verraittungen
der einnemben und ausgeben zu weingartten , kheller , khuchl und ann-
ders, was der haußhaltung anhenig a, deßgleichen auch beÿ der vissier und
verkhauff der wein gegenwuertig sein und in summa umb alle sachen ain
aigentlichs b volkhomens wissen empfachen und dieselben außzug unnd rai-
tunngen certificirn helffen, auch ainen schlussl zu der verordennten ambts
truchen zu einlegunng und verwarunng der gefell haben und halten soll,
so soll er, unnser anwalt , aller derselben hanndlungen sumari außzug mit
unnderschiedlichen ruberikhen, warauf ein jedlicher emphanng und außgab
einzuthaillen gehört, stellen und zu jeden viertl jaren schliessen, dieselben
volgunndt jarlich neben des probst raittunng, welche raittunng eer anwalt ,
wan er dieselb gegen seinen außzugen, allerdings nach vleissiger ersechunng
mit emphanngen ausgaben, resst und verraitt gerecht befundten, auch unn-
derschreiben und vertigen helffen solle, fur sich selbs und under seiner
vertigunng und so offt dieselben sonnst von unns oder unnserer nider ös-
terreichischen camer gevordert werden, daßelbst hinauf di camer erlegen.
[§ 3]
Nachdem unns auch furkhombt, das beÿ abraitung und bezallung der ze-
henndt und pergkhrecht nach gunst der personnen vill und unveranntwort-
liche nachlaß beschechen, dadurch dem gotshauß an derselben gefellen ain
grosser abpruch ervolgt ist, das soll er anwalt , ob es hinfuran mer beschechen
wolt, das aber mit nichten sein solle, nit gestaten, sonnder darob sein, das
mit ainer jeden partheÿ järlich volkhomlich abgerait und die schuldig bezal-
lung sambt den alten ausstänndten c, khaines verschonnt, on ungeburlichen
verdechtigen nachlaß eingepracht und verrait und hierinnen ain personn fur
die annder umb muedt, gab und ainiches vortails wegen nit bedacht oder
angesechen werdt, darumben dan er anwalt entlich bedacht zu sein wurdet
wissen, das er beÿ allen denselben abraittungen, wann man in den zechennt
phlegt zusizen, gegenwurttig sein.
a B, C, D, E und F: anhörickh
b B: aigenthumlichs
c B: ausstendign
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848