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Edition
[§ 1]
Erstlich soll er in albeg des gotsh(aus) freihaiten der abschrifft, wie ime zue-
gestelt, mit hechst(em) vleiß in allen sachen und innhalltungen hanndhaben,
beschuzen, widerwertig hanndlungen verhuetten unnd ablainen, auch die
armen unnderthanen , solchermassen in allen billichen und notturftigen sa-
chen hilflich und beistendig sein, damit niemandts wider gemellt freihaiten
beschwerd, noch dem d gotsh(aus) nichts e enntzogen werde oder ainicherlaÿ
abbruch beschehe. Ob sich hanndlung zutetrugen, die er durch sein person
an unnser unnd des gotsh(aus) nachtaill nit richten oder abstellen mechte,
soll er uns anzaigen, das man mit zeitigem rath zu hanndhabung gemellter
freihaiten, alltherkhomen und desselben armb leut gerechtigkhaiten die
notturfft unnd billichait hanndlen mög.
[§ 2]
Was sich zwischen unnsern und des gotsh(aus)f diennern oder underthanen ,
auch auswenndigen in weltlichen sachen fur khrieg oder ansprach zuetregt,
soll er verhör hallten, die ungerechten nach gelegenhait ierer verprechung
straffen , die wenndl zu unnsern handen einnemen unnd auf guet reÿttung
mit vleiß aufschreiben, die acta seiner handlungen sambt seinen abschieden
zu khunfftig gueter underricht registriern lassen.
[§ 3]
Er soll auch alle pantaiding alls ain hofmaister zuhallten fürnemen unnd
sambt anndern, so wir dazue verordnen, besitzen, zuhanndhabung dersel-
ben hanndlen, wie sich gepürt unnd von allterherkhomen ist. Wenn es die
notturfft erfordert, soll er zu verhorsachen , panthaidingen unnd anndern
unnsern des gotshaus unnd desselben armen leut furfallennden hanndlun-
gen, des gotshaus officier oder sonnst in vertrauen verwannt leut unnd guet
freunndt erfordern, bitten unnd gebrauchen.
[§ 4]
Er soll beÿ dem gotshaus in allen sachen guete ordnung mit unnsern wissen
unnd gefallen furnemen unnd machen, deßhalben soll ainem jeden officier
oder hanndler seiner verwesung schrifftlich instruction zuegestellt werden,
sich mit ausspeisung oder in annder weg derselben gemeß zuhallten wissen,
fur sich selbst auch durch annder hallten, vollziehen unnd hanndhaben, beÿ
allen des gotshaus officiern unnd diennern, auch derselben verwesung alls
ain gueter hauswiert sein vleissig unnd getreu auf- unnd zuesehen haben,
damit allennthalben rechte ordnung unnd guete wiertschafft gehallten, ai-
nem jeden sein ordinarÿ gegeben unnd nichts unbillich oder unordennlich
beÿ khuchen , kheller , pfisster , im geschierhof unnd reitstall mit essen,
d folgt ein gestrichenes Zeichen
e über der Zeile ergänzt, ichtes gestrichen
f folgt gestrichen: underthanen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848