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Edition
[§ 2]
Was sich zwischen unnsern unnd des gozhaus diennern oder unnderthanen
auch auswenndigen inn welltlich sachen fur krieg oder ansprach zuetregt,
soll er verhören, die ungerechten nach gelegenhait ires verprechen straffen ,
die wanndl aigenntlich beschreiben und dunns darvon ÿederzeit halben taill
dernselben wänndl oder verworchten peenfal zu unnsern hannden uberant-
wurten, died acta seiner hanndlungen sambt seinen abschieden zu khunnf-
ftiger guetter underricht registeriern lassen unnd sein jarlichs producol
darauf halltn.
[§ 3]
Er soll auch alle pantheding als ain hofmaister e mit sambt ainem, so unnser
rainndtambt fverwallt, zuhalten fur- und nemen unnd neben gandern, so wir
darzu verordnenf besizen, zu hanndthabung derselben hanndlen, wie sich
gebuert unnd vonn allter, herkhomen ist. Wenn es die notturfft erfordert,
soll er zu verhör sachen panthäding unnd annder unsern des gozhaus unnd
desselben armen leÿt vorfallendenn h hanndlungen des gotzhaus officier oder
sonnst ime i vertraut unnd verwonndt leÿt unnd guet freundt j erfordern
unnd k pitten, auch l geprauchen. m
[§ 4]
Er soll beÿ dem gozhaus in allen sachen n guete ordnung mit unnserm wissen
unnd gefallen furnemen und machen, desthalben soll ainem yeden officier
d –d A ′: darvon jeder zeit unns die zwenn taill solcher gefallen, wenndl und pennfeel zuestel-
len, der drit taill ime volgen, doch soll er mit der gellt straff des gotshauß unnderthanen
jeder zeit bedenngkhen unnd wider di gebüer nicht beschweren. Darumben behalten
wir unnß bevor, di gellt straff 〈folgt gestrichen: zu minde und〉 wenndl und peennfall zu
minders, meren, 〈folgt gestrichen: od〉 gar auff zu heben oder auff leibstraff des thuerns
und 〈über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: oder〉 in annder weg zu wenndten,
wie unnß verlust 〈folgt gestrichen: und〉 gevellig oder gelegen sein will. Er sold auch; am
linken Rand mittels Positionszeichen ergänzt und gestrichen [Einfügung nach darvon
ÿederzeit halben]: dem dritten tail auff wol gefallen des herrn prelaten zu mern oder
zu ringern
e in A ′ am linken Rand ergänzt und gestrichen: in dem renndtambt
f –f in A ′ am linken Rand ergänzt 〈zwei Einfügungen 〉: hanndlt und verwaldt, alle pant-
haiding , so inen zu helten gebueren, alles 〈mittels Positionszeichen ergänzt 〉 zu rechter
zeit
g über der Zeile ergänzt
h Lesung unsicher; in A ′ gestrichen;
i in A ′ gestrichen
j in A ′ am linken Rand ergänzt: die dem gotshauß nicht widerwerttig
k A ′: darzue
l A ′: und
m in A ′ am linken Rand des Absatzes ergänzt und gestrichen, die Stelle der Einfügung ist
unklar: soll auch on vorwissen des herrnn prelaten khain burgen darzu nit nemen
n in A ′ am linken Rand ergänzt: in der wirdtschafft und under dem gesindt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848