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3. Das Hofmeisteramt
oder hanndler seiner verwesung schrifftlich instruction zuegestöllt werden,
sich mit ausspeissung oder inn annderweeg derselben gemäß zuhallten wis-
sen, fur sich selbst auch durch ander helffen o, volziehen unnd hanndhaben,
beÿ allen des gozhaus officiern unnd diennern, auch der solben verwesun-
gen, als ain gueter hauswiert sein vleissig unnd getreü auf- und zuesehen ha-
ben, damit allenthalben rechte ordnung unnd guette wiertschafft gehallten,
ainem ÿeden sein ordinari gegeben unnd nicht unbillich oder unordenlich
beÿ kuchl , keller , phister , im geschierhof unnd reitstall p mit essen, tringk-
hen, habern , heÿ , streÿ unnd allen anndern sachen außgeben, verzert oder
verschwenndt, sonnder schaden unnd spot verhuet werde. q
[§ 5]
Ob er bei ainem oder mer officiern , khnechten unnd diennern, die ime
von unnsernt wegen gehorsam zelaisten gelobt sein oder hernach mit glüb
verstrigkht werden, ainicherlai unfleiß, unordnung, untreu oder ungehor-
sam befunde oder erinnert, soll er mit notturfftiger unnd gepurlicher straff
verfaren unnd dermassen einsehung thuen, damit wir vorbestimbt allweg
guete policei unnd ordnung gehallten werde.
[§ 6]
Er soll auch laut aines inventari unnsere reitroß mit irer zuegehörung in
bevelch haben, beÿ denn reitkhnechten darob sein, das sÿ denn rosn vleissig
warten unnd sonnst erlich, zichtig unnd nit aufruerig r hallten.
[§ 7]
Die harnaschkhamer , geschuz , pulfer , kugl unnd annder kriegs notturfften,
so diser zeit beÿ dem gozhaus ist, unnd hernach darzue khombt, soll er
inn guetter huet unnd verwarung haben, s zeit seines abzugs sambt allen
anndern seinen hanndlungen widerumben uberantworten.
[§ 8]
Wover das sich krieg zuetriegen unnd des gozhaus unnderthannen , die zu
merberurtem gozhaus ir zuflucht werden haben, soll er mit irem leib unnd
guet, wie er das stat haben mag, unnderpringen unnd bevolhen haben.
[§ 9]
Wenn es not wurde, soll er von des gozhauss aigen oder dorfern denn funnf-
ten mann zuerhalltung des gozhauß zeitlichen erfordern unnd inn guets
ordnunng stöllen.
o Wort korrigiert
p in A ′ am linken Rand ergänzt und gestrichen [die Stelle der Einfügung ist unsicher]:
auch ander unnotwendige person
q in A ′ am linken Rand ergänzt: tet werden [gemeint ist wohl, dass die beiden letzten
Wörter zu verhuetet werden zu korrigieren sind]
r folgt in A ′: sich
s folgt in A ′: zue
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848