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3. Das Hofmeisteramt
[§ 13]
14. Wann es die notturfft erfordern würdt, sol er von des gothauß aigen unnd
dorfern den fünfften man zuerhaltung des gothauß zeitlichen erfordern
unnd in guete ordnung stellen.
[§ 14]
15. Mit dem hofgesundt wierdt er zuhanndlen wissen, doch ist von noten, das
sich all officier unnd dienner, so nächtlicher zeit ausser des closters gelegen,
in solchen leuffen all in daz closter thain unnd daselbst beliben.
[§ 15]
16. Er sol in all weg unnutz unnd ÿbrigen costen verhuetten, anzall der
personnen, so man unnderhalten mueß, aigentlichen aufschreiben unnd offt
abzellen, die türnitz mit ordnung ernnstlich unnd strafflich halten, darmit
nicht wider werttigs gehanndlt, noch füergenumen werde. All yberig unnd
unnutz personen, die sich beÿ dem closter oder in desselbigen zuegehörigen
heusern ennthaltten wolten, soll er abschaffen unnd aufs pöltist wegkht-
huen, aber die armen ellenden hauß armen albegen bevolhen haben.
[§ 16]
17. Er soll auch jeder zeüt aufsehen unnd vleiß haben, auf daz beÿ nächtlicher
weill alle thor gesperrt sein, das durch sein verordnung mit auf- unnd zue-
sperrn sumer unnd winder zeütten morgens unnd nachts guet unnd getreu
verwarung beschehe. Darumben er den thorhieter mit ernnst darzue hallten
soll, das er jeder zeüt bey dem thor sich fünden lasse unnd auf den auß-unnd
einganng acht hab, auch ausserr notturfft das ganntz thor nicht sonder allain
das thüerl offen lassen. Unnd derselbig thorhietter soll vleissig aufsehen, was
man ein- oder außtrag, auch die jenigen, so etwas austragen f, recht fierttie-
gen. Es soll auch vorthin das thor jeder zeitt unnder dem essen gespert sein,
unnutz auß- unnd einlauffen unnder der mallzeit vermiten bleiben.
[§ 17]
18. Unnd namlichen, wann man beÿ dem gothaus wein schenckht, soll er
bestellen g, wann sich aufruer zutruegen, das mit der eill zuegeschlagen
unnd gespert werde, darmit er sambt des gothauß diennern, die ime auf
sein erfordern gehorsam sein sollen, desto stätlicher hanndtlen unnd die
aufrierigen zu der straff bringen müege.
[§ 18]
19. Ob zu zeitten, zu dem gotshauß versehens oder unversehens ehrlich
gest khumen, soll er in unnserm haimbwesen ansagen unnd die selbigen in
unnserm nomen empfahen, unnd mit zimbliher notturfft versehen (wie sich
aines jeden stannts nach gebiert) gewiertten unnd versehen.
f korrigiert aus: austrangen
g verbessert aus: destellen; der Fehler ist durch Unterstreichung gekennzeichnet, aber
nicht ausgebessert
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848