Page - 177 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 177 -
Text of the Page - 177 -
3. Das Hofmeisteramt
horsam befunde oder erindert, soll er solches auf der obercammer anzaigen,
darauf mit notturfftiger unnd gebuerlicher straff verfarn unnd dermassen
einsehung beschehen müege, damit, wie vorbestimbt, albeg guete polliceÿ
unnd ordnung aufgericht, erhalten werde.
[§ 9]
Er soll auch laut aines inventarÿ die reitroß sambt irer zugehörung im
bevelch haben, beÿ dem reitkhnechten darob sein, das sÿ den rossen in
gemeltem reitstall vleissig wartten, unnd sunst ehrlich, züchtig unnd nicht
aufrüerig oder ungebüerliche sich halten. o
[§ 10]
Gleichfals soll hofmaister sonnderlichen guet aufsehen haben, der wagenroß
halben, das innen mit vleiß gewart werde. p Deßgleichen auf dem vorster , das
er sambt den waldt - unnd aukhnechten seinen ambt vleissig außwartte.
[§ 11]
Die harnisch cammer , geschüz , pulver , khugl unnd annder khriegsnotturff-
ten, so diser zeit beÿ dem gottshaus ist unnd hernach darzu khumbt, soll
er laut aines inventarÿ ime derhalben zugestellt in guetter huet unnd ver-
warung haben, damit nichts davon vergeben, verlorn, noch zu nachtaill
khume, sonnder zu q der zeit seines abzugs sambt allen anndern seinen
hanndlungen widerumb soll unnd müeg überanndtworten.
[§ 12]
Wo sich khrieg zuetrüegen, soll er beÿ unnd in dem gottshauß beleiben unnd
des gottshaus unndterthonen , die ier zueflucht hieher wuerden haben, mit
irem leib unnd gueth, wie es stat haben mag, unndterbringen unnd bevolhen
haben.
[§ 13]
Wenn es die notturfft ervordern wuerdt, soll er von des gottshaus aigen unnd
dörffern den fünfften man zuerhalltung des gottshaus zeitlichen ervordern
unnd in guette ordnung stellen.
o in A ′ unten bzw. am linken Rand ergänzt: Item so sol ehr khein roß auß dem stal
lassen nemen, ehr hab den hievor guet wissen, das solchs 〈über der Zeile 〉 mit deß
herrn prelaten vorwissen besche[h]en und wan ehr etwo den herrn conventualn 〈über
der Zeile 〉, officiern , schreibern oder sonst andern deß gottßhauß dienern in desselben
sachen unnd geschefft ain roß auß den reidstall geben mieß, das ehr 〈folgt solchs
gestrichen 〉 alletzeid nach gelegenheid der person und wie ehr zue reitten qualificiert
ist, acht gebe wan veror(. . . ) 〈über der Zeile ergänzt, Ende unlesbar 〉 roß , damit die
gueten roß durch ungeschickligkhait unnd unerfahrenhait des reutters die besten roß
nicht, wie dan offd beschehen, verderbt werden.
p in A ′ am linken Rand ergänzt: auch alle morgen frue, ehr 〈folgen zwei getilgte Wörter 〉
sie zue ainiger arbeid gebracht werden, besueg und von den gschiermaister versten-
digdt werden, wohin man ainen jeden zug brauchen, weillen damit ehr den hern
prelaten , wen ehr darumb gefragdt wiert, guete relation thuen khan.
q folgen zwei getilgte Buchstaben
177
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848