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Edition
[§ 24]
Die weill aber nicht ss alle zufallendt sachen, so ainem hoffmaister des gotts-
haus notturfft nach zuhandlen gebüern, in schrifften gestelt werden khan,
so soll er demnach nach gelegenha[i]t der sachen die notturfft selbst merers
bedenckhen unnd handlen, wie er sich dan gegen dem herrn prelatten ver-
müg seines gegebnes revers in sonderhait verschriben tt hat, dagegen soll
ine sein uu bestallung ervolgen. Der herr prelatt behaltt ime auch bevor,
dise instruckhtion zu mindern, zu mehrn unnd nach gestalt sonnder sachen
zuver andern, wie es die gelegenhait jederzeit geben wierdet. Wo es sich
aber begab, das sich gnuegsamb uersachen zuetruegen unnd das der herr
prelat obgemelten Georgen Maÿr zu solchem diennst nit lenger gebrauchen,
sonder verkhern wolte oder er lenger zu diennen nit willens wer, so soll ainer
dem andern ain quatember außgang des jars auf sagen. Zu urkhundt vvmit
obgemelts herrn prelatenvv
17.
Instruktion für den Hofmeister Peter Pfaller von Propst Thomas mit
späteren Änderungen unter Propst Thomas und Propst Andreas für
zwei weitere Instruktionen für den Hofmeister Veit Segenseisen von
Segenberg
Klosterneuburg, 1607 Mai 16
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R – 24 §§ – E.
Überlieferungsform: Abschrift, die unter Propst Andreas revidiert und als Konzept für
die Instruktion für den Hofmeister Veit Segenseisen von Segenberg (1618 Januar 4)
(Nr. 18 A) verwendet wurde:
A ′ StAKl, K 207, Nr. 5: Konzept 1618 Januar 4 = Nr. 18 D.
PÜ: B StAKl, K 448, Nr. 6: Abschrift 1607 Mai 16. Diese Abschrift wurde unter Propst
Thomas revidiert und als Konzept für eine Instruktion für den Hofmeister Veit
Segenseisen von Segenberg verwendet:
B ′ StAKl, K 448, Nr. 6: Konzept 1612 Juli 25.
Anmerkung: B ′ weist zahlreiche längere Ergänzungen am Rand oder zwischen den Zeilen
auf, wobei nicht immer nachvollziehbar ist, an welcher Stelle diese einzufügen sind.
ss korrigiert
tt so in B; A: verschreiben
uu folgt in B: besoldung inhalt seiner
vv –vv fehlt in B
186
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848