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3. Das Hofmeisteramt
[R]a
Instruction eines hoffmeisters zue Closterneuburg .
[P]
Zuvernemen, waß massen der hochwürdig, in Gott geistlich, auch edl und
hochgelert herr, herr Thomas, brobst unnser lieben frauen gottshauß zu
Closterneuburg , bröm(isch) khaÿ(serlichen) maÿ(estä)t rath undb ainer er-
samen lanndtschafft in Österreich unndter der Ennß verordneter, denn
cPetern Pfaller c zum hofmeister gemelts gottshauß bestelt unnd ime solch
ambt zuhanndlen und zuverrichten ubergeben und bevolhen, wievolgt.
[§ 1]
Erstlichen soll er in allweeg des gottshauß freÿhaiten, davon er jeder-
zeit von dem herrn prelathen oder wem er sollches vertrauen oder bevel-
hen würdt, gueten bericht soll haben, mit hochtsen vleiß in allen sachen
dund inhaltungend handthaben, beschüzen, e widerwärttige hanndlungen
verhüetten und ablainen, auch die armen underthonen solcher massen in
allen billichen und notturftigen sachen hülfflich und beiständig sein, damit
niemandt wider die billigkhait und gemelt freÿhaiten beschwert, noch dem
gottshauß nichts entzogen werde oder ainicherlaÿ abbruch beschehen.
[§ 2]
Ob sich f handlungen zuetruegen, die soll er g auf der ober cammer h des i herrn
j kprelathen , beÿsizernj und grunndthanndlerk oder welcher unnder innen
verhannden und anhaimbs ist, anzaigen, damit man daselbst l zu hanndt-
habung gemelter freÿhaiten, alter herkhumen und desselbigen armleüth m
gerechtigkhait die n notturfft und billigkhait o fürnemen und phanndlen
möge.
a Rückvermerk in B ′: Copi herrn Veiten Sengseißen deß gotshauß hoffmaisters instruction
b –b in B ′ gestrichen
c –c B ′: Veitten Segenseisen von Segenberg; in A ′ wurde offenbar vergessen, den Namen des
Empfängers und des ausstellenden Propstes zu ändern
d –d A ′: wie sein jurament außweist
e folgt in A ′: auch in gehaimb halten
f folgt in B ′: schwar unnd wichtige
g über der Zeile ergänzt;
h folgt in B ′: in abwesen ier g(naden), herrn decano unnd
i A ′: dem; in B ′ gestrichen
j –j in A ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: oberkhellner
k –k in B ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: oberkheller
l in B ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: sollichs
m B ′: armen leüth
n in B ′ gestrichen, stattdessen ergänzt: der
o in B ′ ergänzt: nach unversaumbt mit guett bedachten rath schleinig
p in B ′ über der Zeile ergänzt: ab
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848