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Edition
anndern darzue verordnen e wollte, sonsten soll man zue hanndthabung
derselben hanndlen, wie sich gebiert unnd von altter herkhommen ist.
[§ 6]
Unnd wo hofmaister sambt den verordneten persohnen, auch dem ränndt-
schreiber , panthädung haltten wierdt, soll er khein richter oder ambtman
ändern oder bemiessigen, es seÿe dann dem gotshauß alle steür unnd diennst
inn seiner ambtsverwalttung versessen, zuvor bezalt.
[§ 7]
Die hanndtlungen, erbschafften unnd grünndt belangendt, gehörn auch auf
die obercammer , doch da hofmaister von beÿstandt wegen darzue berueffen,
soll er sich guetwillig brauchen lassen.
[§ 8]
Er soll beÿ des gotshauß hoff ambtleüthen in allen sachen guete ordnung mit
vorwissen und gefallen deß herren praelaten fürnemben, dieselb in ausspei-
ßung weinn , brott unnd in all annder weeg für sich selbs auch durch annder
haltten, volziechen und handthaben, beÿ allen deß gotshauß officieren und
dienern, niemandts außgeschloßen, als ain guetter haußwierth sein vleißig
unnd getreu auf- unnd zuesehen haben, damit allenthalben rechte ordnung
unnd guete wierttschafft gehaltten, ainen jeden, so wüerckhlich dient und
nicht verschickht wierdt, noch mit ier gnaden sich zu Wienn befindt, auf
welliche in der wochenzetl durch auß nichts zue passiern, sein ordinari
gegeben unnd nicht unbillich oder unordentlich beÿ khuchl , kheller , pfister ,
geschierhoff unnd reitstall mit essen, trinckhen, habern , heu , streu unnd
allen sollichen außgaben verzert oder verschwendt, sonnder schaden und
nachtheil verhüet werde.
[§ 9]
Ob er beÿ ainem oder mehr officieren , khnechten und diennern (ausser deß
grundtschreiber ) ainicherlaÿ unfleiß, unordnung, untreu oder ungehorsamb
befunde oder erindert, soll er solliches auf der obern cammer anzaigen,
darauf mit nottürfftiger unnd gebierlicher straff verfahren unnd dermaßen
einsehung beschechen möge, damit, wie vorbestimbt, allweeg guette polliceÿ
unnd ordnung aufgericht erhaltten werde.
[§ 10]
Auf das man aber aigentlich wissenschafft haben müge, wie aller orten
gehaust werde unnd alle eingerissene unordnung alsbald abgestelt unnd
khünfftige verschwendung verhiettet, soll er alle wochen am Montag ime
die wochenzetel auß dem kheller , khuchel , pfister , spittal , forstambt unnd
anndern notwenndigen orthen fleissig unnd unverlengt überanndtwort-
ten lassen, dieselben alsbaldt sambt denen hierzue verordneten persohnen
durchsechen, mit einannder conferieren unnd waß unrecht verzaichnen,
e so in B, in A irrtümlich: verordnetenn; C: verordenten
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848