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							Edition
auf der ober cammer in beÿsein der verordneten persohnen verhörn , die un-
gerechten nach gelegenheit ihres verbrechen straffen , doch ihr g(naden) die
milterung oder aufhebung der straff in alweeg bevor behalten. Alle pöenfähl
unnd wandel soll er auf die ober cammer jederzeit über antwordten unnd
auf guete raitung vleissig aufschreiben, die acta seiner handlungen sambt
den abschieden zu khunftiger gueter unterricht unverlengt registriren unnd
sein jährliches prothocol darauf halten unnd monathlichen oder wan es die
notturfft erfordert, dest wegen zeitliche relation thuen.
[§ 4]
Hoffmaister soll auch für sich selbst khain vertrag oder khauffbrieff hinauß
zugeben unterstehen, wie auch khein testament in abwesen herrn ober khel-
ler eröffnen, er seÿ dan vom geordtneten herrn oberkheller an stat des herrn
praelathen von grunndtobrigkheit wegen underschriben unnd verfertigt etc.
[§ 5]
Er solle auch khein panthadung ohne vorwissen unnd verwilligung des herrn
praelathen zue halten fürnemben, sonder solches ihme jederzeit zuevor
anzaigen, ob er beÿ solchen panthädungen selbst auch sein oder jemants
andern darzue verordtnen wolte, sonsten soll man zue handt habung der
selben handlen, wie sich b gebührt unnd von alter herkhomben ist etc.
[§ 6]
Unnd wo hoffmaister sambt den verordtneten persohnen, auch dem ränndt-
schreiber , panthädung halten wüerdt, solle er khein richter oder ambt man
ändern oder bemüessigen, es seÿe dan dem gottshaus alle steur unnd dienst
in seiner ambts verwaltung zue vor bezalt etc.
[§ 7]
Die hanndlungen, erbschafften unnd gründt belangent gehörn auch auf die
ober cammer , doch da hoffmaister von beÿstandt wegen darzue berueffen,
soll er sich guet willig brauchen lassen.
[§ 8]
Er soll beÿ deß gottshauß hoffambtleüthen in allen sachen guet ordnung
mit vorwissen unnd gefallen des herrn praelathen fürnemben, die selb in
außspeisung wein , prodt unnd in all andere weeg für sich selbst auch durch
andere halten, volziechen unnd handthaben, beÿ allen deß gottshauß offici-
ern unnd diennern, niemandts ausßgeschlossen, alß ain gueter haußwüerdt
sein vleissig unnd gethreü auf- unnd zuesehen haben, damit allenthalben
rechte ordnung unnd guete wüerdtschafft gehalten, ainen jeden, so würckh-
lich dient unnd nit verschickht wüerdt, noch mit ihr g(naden) sich zue Wien
befindt auf welche in der wochen zetl durch auß nichts zu passiern, sein
ordinarÿ gegeben unnd nicht unbillich oder unordnlich beÿ khuchl , kheller ,
pfister , geschirhoff und reithstall mit essen, trinckhen, habern , heü , streü
b verbessert aus: sie
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						INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
							Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
								
				- Title
 - INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
 - Subtitle
 - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
 - Editor
 - Josef Löffler
 - Publisher
 - Böhlau Verlag
 - Location
 - Wien
 - Date
 - 2021
 - Language
 - German
 - License
 - CC BY 4.0
 - ISBN
 - 978-3-205-21304-8
 - Size
 - 15.5 x 23.0 cm
 - Pages
 - 876
 - Categories
 - Geschichte Vor 1918
 
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
 - Geleitwort 21
 - Vorwort 23
 - EINFÜHRUNG 25
 - 1. Einleitung und Forschungsstand 25
 -  2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
			
				
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
 - 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
 - 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
 - 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
 - 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
 - 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
 
 - 3. Die Quellen 65
 - ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
 - 1. Die Quellenüberlieferung 79
 - 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
 - 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
 - 4. Editionsgrundsätze 107
 - EDITION 111
 - 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
 - 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
 - 3. Das Hofmeisteramt 140
 - 4. Die Rentkammer 257
 - 5. Die Oberkammer 282
 - 6. Die Registratur 362
 -  7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
			
				
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
 - 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
 - 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
 - 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
 - 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
 - 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
 - 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
 - 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
 
 - 8. Das Kammeramt 404
 -  9. Die Forstwirtschaft 423
			
				
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
 - 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
 - 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
 - 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
 - 9.5 Reverse von Förstern 489
 
 -  10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
			
				
- 10.1 Kellerordnung 493
 - 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
 - 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
 - 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
 - 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
 - 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
 - 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
 - 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
 - 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
 - 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
 
 - 11. Das Küchenamt 585
 - 12. Das Pfisteramt 609
 - 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
 - 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
 - 15. Angestellte und Handwerker 709
 - 16. Die Donauschifffahrt 724
 - 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
 - VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
 - 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
 - 2. Abkürzungsverzeichnis 798
 - 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
 - 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
 - 5. Glossar 801
 - 6. Personenregister 841
 - 7. Ortsregister 845
 - 8. Sachregister 848