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Edition
khombe, sonder zue der zeit seines abzugs sambt allen andern seinen hand-
lungen widerumb soll unnd müg uberantwortten.
[§ 14]
Wo sich khrieg zue truegen, soll er beÿ unnd in dem gottshaus bleiben unnd
des gottshaus unterthonen , die ihr zueflucht hie herunden haben, mit ihrem
leib unnd gueth, wie es statt haben mag, unter bringen unnd bevolchen
haben. Wan es die notturfft erfordern wüerdt, soll er von des gottshauß
aÿgen unnd dörffern den dreÿssigisten, zechenten unnd fünfften man, nach
dem es vonnöthen, zue erhaltung des gottshauß zeitlichen erfordern unnd
in guete ordnung stellen.
[§ 15]
Mit dem hoffgesindt wüerdt er zuhandlen wissen unnd fürnemblich alle
abent sein vleißsig auf merckhen haben, daz alle officier unnd dienner, so
nächtlicher zeit in dem closter zu ligen verbunden, nicht in der stat oder
andern orthen sich aufhalten, die übertretter auch destwegen ohne verscho-
nung bestraffen.
[§ 16]
Item er soll auf den pfistermaister unnd sein gesindt , alß müllner unnd peck-
hen ihre junger unnd sackhtrager vleissig aufsehen, damit ihres mahlen,
pachen unnd außspeisen halben dem gottshauß nit schaden ervolg etc.
[§ 17]
Er soll in alweg unnuz unnd übrigen costen verhüeten, haimbliche unnd
winkhl fressereÿen beÿ tag unnd nacht in dem kheller stübl unnd sonst
andrer orthen ipso facto abschaffen, die anzahl der persohnen, so man
unterhalten muß aigentlich auf schreiben unnd offt zehlen, item in der
türniz solle er beÿ denen persohnen, so daselbst hin verortnet sein, so wohl
alß an der officier unnd schreiber taffl guete zucht unnd ordnung halten,
auch niemandt frembten ohn sein erlaubnus nider sizen lassen, damit nichts
widerwertigs gehandlet, noch fürgenomben werde. Alle übrig unnd unnuze
persohnen, die sich in dem closter oder desselbigen zuegehörigen heüsern
enthalten wolten, soll er abschaffen unnd aufs beldest weckh thuen, aber
die armen ellenden hauß armen allwegen bevolchen haben.
[§ 18]
Item des gottshauß weltlichen officier unnd diener sollen ainen jeden hoff-
maister mit gebührlicher gehorsamb von des gottshauß weegen respectieren
unnd verehren, die er auch in nuzbarkheit des gottshauß brauchen unnd
fürdern soll, wie sich seinem ambt nach zue thuen gebürth. Unnd welcher
sich unter dem bemelten diennern gegen ihme mit ungehorsamb verhielt,
soll er die selbigen in schwären casibus ir g(naden) selbst, in ringern aber
dem, so daß governo des gottshaus inmittls in abwesen des herrn praelaten
anbevolchen, anzaigen oder nach gelegenheit der sachen gegen dem selben
mit zimblicher unnd gebührlicher straff verfahren.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848