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3. Das Hofmeisteramt
21.
Beschreibung der Aufgaben eines Hofmeisters (Hofmeisteramtsver-
richtungen ) in Klosterneuburg
ohne Ort, [ca. letztes Drittel 17. Jahrhundert]
A StAKl, K 448, Nr. 6.
Aufbau: R – P – 11 §§.
Datierung: Terminus post quem ist das in § 3 erwähnte Jahr 1666.
Überlieferungsform: Abschrift.
[R]
Hoffmaisterambtsverrichtungen zu Closterneuburg .
[P]
Hoffmaisterambtsverrichtungen zu Closterneuburg .
[§ 1]
Erstlichen wirdt ein herr hofmaister auf der officir entweders durch ihro
hochw(ürden) h(errn) dechant oder herrn oberkheller in gegenwarth aller
h(errn) officir installirt, mit vermahnung, daß solcher des closters nuzen
nach möglichkheit befördern und allen schaden wenden, bevorab die privile-
gia wohl beobachten solle, auch under denen h(errn) officiren und bedienten,
nit weniger under allen underthanen in allen 4 virtlen, welche dem closter
mit dorff - und grundtherrlichkheit zuegethan, guete ordnung, erbarkheit
und a disciplin halten, damit vor allen dingen die ehr Gottes befürdert werde
und so sich etwas strafmessiges beÿ einen oder andern zuetruege (ausser
was dem todt berührt), entweder an leib oder an guet nach gestalt des
verbrechens, andern zum exempel abstraffen, von der gelt straff ihme der
dritte thail gebürth, die ubrig 2 thail aber solle er verraithen und solchen
cahsum prothocollirn.
[§ 2]
Andertens, wann h(err) hofmaister ein oder andere partheÿ vorzunehmen
hat, solle, sovil möglich, jedes mahls ihr hochw(ürden) h(err) ober keller
darzue berueffen und allezeit auf der rändtcammer verhört, nachmahls in
gedachtes prothocoll eingetragen werden.
[§ 3]
Drittens ist vor disem ein h(err) hofmaister beÿ auf nembung aller raittun-
gen gesessen, darbeÿ sein guetachten ertheilt, alle mengl nottirt, zustendten
schreiben lassen, nach deme nun der gnedige h(err) h(err) solche underschri-
ben, denen raittungs führern umb ihre erleutterung uberschickht, wie in
villen raittungen bis 1666 zuersehen, deßgleichen seint auch vor disem die
h(errn) hofmaister im leesen auff der pactur zu Closterneuburg gesessen.
a folgt ein getilgtes Wort
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848