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Edition
[§ 4]
Viertens seint sie mit geraist, wann in allen 4 viertln die panthaidung
gehalten worden, darbeÿ beobacht, ob nit under wehrender zeit rauf - und
injuri-handl vorbeÿ gangen, die etwan wehren verschwigen worden, auch
darbeÿ jedes ohrts gerechtigkheit observirt, ob nicht etwan jemants dar-
wider gehandlet, selbe abzustraffen und inhalt prothocoll , worinnen man
allerleÿ cahsus findet und wann denselben nachgelebt wirdt, hat man sich
keines irrthumbs zubefürchten, wordurch des closters privilegia mechten
geschwecht werden.
[§ 5]
Fünfftens, so vill möglich, solle ein h(err) hoffmaister die einkhommene ma-
lefiz persohnen selbst examiniren, ihre aussag und verbrechen gegen denen
privilegien und der peinlichen halßgerichts ordnung halten. Befindt es sich
nun, daß solche den todt verwürckht, alsobalden dem gehörigen landtge-
richt anzaigen, daß selbiges den 3ten tag erscheinen und an gewöhnlichen
ohrt solche persohn übernemmen wolte, gegen erlegung des gebreuchigen
fürfangs per 72 d ut prothocoll auf der randt cammer außweist, wie auch die
registrirten fasciculn.
[§ 6]
Sechstens, wann dem closter in beeden 2 virtln ober und unter Mainharts-
berg (ausser Langen Enzerstorff und der dörffer zur pfleg Stoizendorf und
Reinprechtspölla gehörig) ain oder mehr heusser haimbgefallen, solle h(err)
hofmaister solche einen tauglichen stüfftman umb einan billichen wehrt
verkhauffen, den leÿkhauf mit ihro hochw(ürden) h(errn) oberkheller thail-
len, den kaufschilling neben der drangaab durch die richter wehrung weiß
einfordern, solches gelt auf der rändt cammer h(errn) rändtschreiber gegen
schein erlegen, damit selbiges denen underthanen an ihren ausständten
selbiges ohrts abgeschriben wirdt, welches auch in erlegten geltbuech ein-
getragen, der schein aber b in waißen cästl aufbehalten werden solle. Item
sollen dergleichen underthanen examinirt werden, wer noch was ausstendig
ist, damit nichts vergessen oder hinderstellig verbleibt.
[§ 7]
Sibentens hat ein herr hoffmaister die inventuren vorzunehmen oder testa-
menta zueröffnen, wann ein officir oder bedienter mit todt abgehet, sowohl c
beÿ dem closter, d denen pflögen, maÿrhöffen oder anderwerts, deßgleichen
von allen des closters underthanen in beeden virtln ob undt under Main-
hartsberg (ausser wie gemelt Lang Enzerstorff und was zur pfleg Stoizen-
dorf und Reinprechtspölla gehörig) und zwar nit allein die inventurn und
b über der Zeile ergänzt
c über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: es seye gleich
d folgt gestrichen: auf
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848