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3. Das Hofmeisteramt
nach verrichten, was er zu nutz und aufnehmung des gottshaußes auch ver-
hüttung nachtheils und schadens fürträglich zu sein befindet, bestermassen
beobachten. Dahero
[§ 2]
2do er ihme anligen wirdt lassen, daß er des gottshauß freÿheiten mit höchs-
ten fleiß in allen sachen unndt inhaltungen beobachte, beschüze, widerwer-
tige undt praejudicierliche handlungen verhüette, ablaine undt denen armen
underthanen solchermassen in allen billichen nottürfftigen sachen hülfflich
und beÿständig seÿ, damit niemandt wider gemelte freÿheiten oneriert, noch
dem gottshauß etwas entzogen werde. Zu welchen ende dan,
[§ 3]
3tio h(err) hoffmaister alle verträg -, khauff- , sipschafft - und testament-hand-
lungen , die underthanen jenseits der Donau (ausser Langen Enzerstorff )
betreffend, alle zeiten auf der rändtcammer in beÿseÿn eines herrn oberkhel-
lers (alß welcher die persohn ihro hochw(ürden) und gnaden h(errn) h(errn)
prälatens repraesentiert) und kheines weegs in seiner wohnung vornehmen.
Dannenhero solle er ainige büecher, acta oder andere cammerschrifften (es
geschehe dan mit vorwissen des gnedigen herrn praelatens oder herrn ober-
kellers ) nach hauß tragen lassen.
[§ 4]
4to. Die waißen gelder solle er richtig und fleissig, wann selbe und woher
sie erlegt worden, in daz waißenbuech einschreiben, die gelder aber ent-
weder auf der rändtcammer in die eÿsene truchen verschliessen oder aber
auf gnedigen befelch dem gnedig(en) h(errn) praelaten einhendigen. Wann
aber denen pupillen oder ainen andern von erlegten geldern etwas hinauß
gegeben wirdt, solle er darob sein, daß daz gottshauß mit landtbreüchigen
verzüchtsquittungen versichert werde und nichts praejudicierliches selbigen
geschehe.
[§ 5]
5to. So sich zwischen des gottshauß dienern oder underthanen zanckereÿ,
krieg, rauff- oder injuri-handl zutrüegen, soll h(err) hoffmaister solche in
beÿseÿn h(errn) oberkhellers auf der rändtcammer verhören, die delinquen-
ten deren verbrechen nach straffen , die straffen und peenfahl einnehmen,
wieviel, woher und westwegen selbe erlegt worden, fleissig einschreiben
und von selben zweÿ thail den gnedigen herrn praelaten jährlich richtig
verraitten.
[§ 6]
6to. Wan panthätung durch h(errn) oberkheller gehalten werden, solle er
neben des gottshauß rändtschreibern jederzeit beÿwohnen, kheinen richter
ohne vorwissen des gnedigen h(errn) praelatens seines ambts entlassen, es
seÿe dan, er habe alle herrnforderungen, dienst, robath und gaaben dem
gottshauß richtig geliefert.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848