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Edition
einige büecher, acta oder andere cammer-schrifften (es gescheche dann mit
vorwissen des gnädigen h(errn) praelathens oder herrn oberkellers ) nach
hauß nit tragen lassen.
[§ 5]
Fünfftens, so sich zwischen des gottshauß officirn , diennern oder unterthan-
nen zankhereÿen, krieg, rauff- , injuri-händl zuetrügen, solle herr hoffmais-
ter solche in beÿseÿn h(er)rn oberkellers auf der renndtcammer verhören,
die delinquenten deren verbrechen nach (ausser waß den todt berüehrt)
straffen , die straffen und pöenfahl einnemben, wieviel, woher und westwe-
gen selbe erlegt worden, fleissig prothocollirn und von selben zweÿ thaill
dem gnädigen h(errn) herrn praelathen jährlich richtig verraithen.
[§ 6]
Sechstens, soviel möglich, solle herr hoffmaister die einkombene malefiz
persohn selbst examiniren, dero aussag und delictum gegen closters pri-
vilegien ponderirn und sofehrn solche den todt verwürckht, alsobaldten
dem landtgericht anzaigen, damit selbiges den dritten tag erscheine und
an gehörigen orth solche persohn gegen gebräuchigen 72 pfening fürfang
übernehme.
[§ 7]
Sibentens, allen pannthädungen , so in vier vierteln durch herrn oberkel-
ler gehalten werden, solle herr hoffmaister jederzeit beÿwohnen, darbeÿ
nachfrag halten, ob keine klagen vorzubringen, ob die richter dennen untert-
hannen nicht überlästig, auch ob die jurisdiction des gottshauß beobachtet
werde. Wie nicht weniger
[§ 8]
achtens, sofehrn jenseits der Thonau , als in zweÿ Viertln ob und unter
Männhartsberg (ausser Langenzerstorff und zur pfleg Stoÿzendorff undt
Reinprechtspölla gehörigen dorffschafften, wie auch des ambts Meüssau )
dem gottshauß ainige haüßer haimbfüehlen oder alberaith gefallen wären,
solle herr hoffmaister solche tauglichen stüfft-männer umb billich- und leÿ-
dentlichen werth zuverkauffen sich befleissen, den kauffschilling aber neben
der darangaab durch die richter entwender auf einmahl oder wehrungsweiß
einfordern und sodann auf der renndt-cammer dem renndtschreiber gegen
schein erlegen, damit selbiges dennen unterthannen an ihren außständten
selbigen orths abgeschrieben werde, derlaÿ gelter aber sollen in erlegten
geltbuech fleissig eingetragen und die schein in waisen-kästl aufbehalten
werden.
[§ 9]
Neüntens solle herr hoffmaister beÿ auffnembung der clostes officier ambts-
raittungen jederzeith sich einfinden, neben h(er)rn dechant und andern dar-
zue verordneten selbigen helffen, überlegen, waß unrichtig ist, ausstellen, die
mängl notiren und zu erleüttern, dem raittungs-füehrer hinaus geben.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848