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3. Das Hofmeisteramt
[§ 1]
Erstlich ist herr hoffmaister ihro gnaden, herrn, herrn prälathen mit allen
threüen aÿdlich unterworffen undt was ihme von selben demandirt wirdt,
soll er gethreü, fleisig undt fürdersamb seinen besten vermögen undt ver-
standt nach verrichten, was er zu nutz undt aufnehmung des gottßhaus,
auch verhüetung nachtheils undt schadens fürträglich zu sein befindet,
bestermassen beobachten. Dahero
[§ 2]
anderten herr hoffmaister ihme anligen wirdt lassen, das er das gottßhaus
freÿheiten mit höchsten fleis in allen sachen undt ihnhaltungen beobachte,
beschuze, wüderwertige undt praejudicirliche handlungen verhüette, ab-
laine undt dennen armben in allen vier viertln closters unterthanen solcher
massen in billigen noththürfftigen sachen hilflich undt beÿstendig seÿe,
damit niemandt wider gemelte freÿheiten onerirt, noch dem gottshaus etwas
entzogen werde. Zu welchen endte dann
[§ 3]
drittens, wann ein officier oder bedienter, es seÿe beÿ dem closter, auf pfle-
gen, maÿrhöfen oder anderwertig, wie nicht weniger ein closters unterthann
jenseits der Thonau in zwaÿ Viertln ober undt under Mannhartsberg (ausser
Langen Enzerstorff undt zur pfleg Stoizendorff undt Reinprechstpölla gehö-
riger dorfschafften c) mit todt abgehet, hat herr hoffmaister die in(ven)t(u)r
vorzunehmen, testamenta zueröffnen, wie nicht weniger aller in gemelten
zwaÿen Viertln ober undt under Mannhartsberg begriffener closters un-
derthannen verträg undt kaufbrief zustendten zurichten undt neben herrn
oberkhellner außzufertigen, jedoch gegen erlegung der gebührlichen tax ,
so herr hoffmaister allein zustendig, nemblichen von einer in(ven)t(u)r von
fl 3 d d, vor ein toppelten vertrag von hundert fl 1 fl, vor einen doppelten
kaufbrieff gleichfals von 100 fl 1 fl, vor ein original testament 1 fl 30 Xr, von
eröffnung und publicirung 36 Xr, abschrifft, so vidimirt, 45 Xr, von paaßbrief
30 Xr, von abschied 30 Xr, auch solle herr hofmaister keinen frembten ande-
rer herrschaffts unterthannen oder waisen einige erbschafft erfolgen lassen,
es seÿe dann, das von jeden gulden abfahrth geld 12 d, die aussers landts aber
von fl 24 d erlegt worden, welche er dem closter allein zuverraithen hat. e
c folgt in A ′: wie auch daß ganze ambt Meissau , so dermahlen auch von Stoizendorff auß
administrirt wirdt
d in B am linken Rand ergänzt: N(ota) b(ene): wirdt vom völligen vermögen geraith
e folgt in A ′: Wie er dan auch 〈über der Zeile ergänzt 〉 jahr vor jahr und alle jahr seine
hoffmeister ambts rech(nung) zu legen und das geldt, so in rest herein verbliben,
dem h(er)rn prälathen einhändtigen solle, 〈folgt gestrichen: wie 〉dan zu vollkommener
richtigkeit deß ambts jährlich das 〈folgt ein getilgtes Wort 〉 geldt – 〈folgt gestrichen:
buch〉 undt waisenbuch mit denen erleisten geldtern in beÿsein h(err)n oberkhellers
collation[iert] werdten solte.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848