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Edition
[§ 12]
Zwelfftens hat von allen in obbemelten dritten § begriffenen partheÿen auf
anhalten umb einen gebuhrts brieff von jeden zeügensteller, der solchen
vonnöthen und sich zu recht legitimiren kan, vor die tax 6 fl zu begehren,
darunder die verher der zeügen undt anderes alles begriffen, darvon gebührt
ihme wegen concept, bärgament, gelbes wax undt vor das kapsl 4 fl 30 Xr,
dem gnädigen herrn aber vor das grössere sigill undt vor die underschrifft
1 fl 30 Xr. Wan aber zwaÿ oder mehr gebrüder nur ein gebuhrtsbrieff mit-
einander begehrten, müeste jedweder ebenfahls seine 6 fl besonder erlegen
undt sollen alsdann die concept von solchen brieffen prothocolirt werden.
Hingegen hat
[§ 13]
dreÿzehenten herr hoffmaister zur jährlichen besoldung nicht mehr als 60 fl
und 30 emer most , wie selbiges jahr wachset, zu empfangen.
[§ 14]
Vierzehenden, zur täglichen underhalt hat herr hofmaister auß der kellereÿ
1 acht(ering) convent undt 1 acht(ering) officier undt in advent ein halb
wörmuth wein darzue zu empfangen, nicht weniger von der pfistereÿ täglich
2 runtsemmel , wochentlich aber 7 päarl brigelts und 14 päarl gesint brodt ,
ingleichen aus den kuchlambt täglich in fleischtagen 2 lb rinders , o1/2 lb
flöckh undt bisweilen junges fleischo, an fastägen täglich p 2 lb karpfen , 2 q
mässl weiss und 2 r massl schwarz mehl , 1 s lb schmalz , die nothurfft kraut
und rueben , alle quatember 1 mezen salz , von Michaeli bis Georgi wochent-
lich 15 t kerzen u, von forstambt jährlichen hartes holz 8, waiches 8 undt
prügl v 4 claffter, von den gnädigen herrn alle canzleÿ nothurfften.
[§ 15]
Letztlichen, weilen nicht alle ausfahlendte sachen, so einen hoffmaister des
gotshaus nach in handlen gebühren, in schrift gestelt werden können, so soll
herr hoffmaister demnach nach gelegenheit der sachen die nothdurfft meh-
rer selbst bedenkhen undt handlen, wie dann auch ihre hochwürden undt
gnaden, herr, herr praelath ihme vorbehalten, diese instruction zu mindern,
zu mehren undt nach gestalt der sachen, wie es die zeit und gelegenheit
erfordern werde, zu verendern.
o –o A ′: wochentlich 2 pfundt schweines , schebses oder lamberes
p in A ′ gestrichen
q A ′: 4
r A ′: 4
s A ′: 2
t A ′: 14
u folgt in A ′: alß 7 stukh baumbwollene grosse 〈ergänzt 〉 und 7 stukh mittere 〈ergänzt,
stattdessen gestrichen: garnene〉
v folgt in B: holz
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848