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Edition
[§ 3]
3tio, wan ein officir oder bediente, eß seÿe beÿ dem closter, auf pflegen, maÿr-
höffen oder anderwärtig, wie nicht weniger ein closterß unterthan jenseÿths
der Donau in zweÿ Viertln ober und unter Männhartsberg (ausser Langen
Enzerstorff und zur pfleg Stoizendorff , worunter auch daß ambt Meüssau
dermahlen verstandten und Reinprechts Pölla gehöriger dorff-schafften)
mit todt abgehet, hat herr hoffmäister die inventur vorzunemmen, testa-
menta zu eröffnen, wie nicht weniger aller in gemelten zweÿen Viertln
ober und unter Mänhartsberg begrüffener closters unterthanen , verträg
und kauffbrieff zu ständten, zu richten und neben herrn oberkellern auß-
zufertigen, jedoch gegen erlegung der gebürlichen täx , so herrn hoffmäister
allein zusständig, nemblichen von einer inventur von gulden 3 d, vor ein
doppelten vertrag von hundert gulden 1 fl, vor ein doppelten kauff-brief
gleichfahls von 100 äin fl, vor ein original testament 1 fl 30 kr, von eröffnung
und publicierung 36 kr, abschrüfft, so vidimiert, 45 kr, von paaßbrief 30 kr,
von abschied 30 kr, cin fall aber h(err)n prelath mit der zeit beliebete, alle
dise canzleÿ täxen zu sich zu nemmen, so solle h(err) hofmaister für selbe
sich mit jöhrlich d vierhundertzwainzig gulden begnügen lassenc. Auch solle
herr hoffmäister keinen frembden anderer herrschafft unterthanen oder
wäisen einige erbschafft erfolgen lassen, eß seÿe dan, daß von jeden gulden
abfahrt-geld 12 d, die aussers landß aber von fl 24 d erlegt werden, welche
er dem closter allein zu verreithen hat. Wie er dan auch jahr vor jahr und
alle jahr seine hoffmaisterambtß rechnung e legen und daß geld, so in rest
herein verbliben, ihro gnaden h(errn) h(errn) praelaten einhändigen f, dan
zu vollkommener richtigkeit deß ambtß jährlich daß geld- und wäisenbuch
mit denen erlegten und hinaußgefolgten geldern und quittungen in beÿsein
herrn oberkellerß collationiern solle. Dahero
[§ 4]
4to die wäisen-gelder solle herr hoffmäister richtig und fleissig, wan selbe
und g woher sie erlegt worden, in daß buch deren erlegten geldern ein-
schreiben, selbe auf der rend-cammer in die dermahlen mit einen eisenen
balckhen versehene schubladen verschliessen, oder aber auf gnädigen be-
felch den gnädigen h(errn), h(errn) praelaten gegen schein einhändigen. Wan
aber denen pupillen oder einen andern von erlegten geldern etwaß hinauß
gegeben wird, solle er darob seÿn, daß daß gottßhauß mit landbräuchigen
verzichts quittungen versichert werde und nichtß praejudicirlicheß selbigen
c –c am linken Rand ergänzt; fehlt in B
d folgt ein getilgtes Wort
e folgt gestrichen: zu
f folgt gestrichen: solle
g fehlt in B
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848