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3. Das Hofmeisteramt
geschehe, westwegen dergleichen handlungen in beÿseyn eines hern ober-
kellers (alß welcher die persohn ihro hochwürden und gnaden, herrn, herrn
praelatenß repraesentirt) auf der rend-cammer und keineßwegs in seiner
wohnung durch ihn, herrn hoff-mäister vorgenohmen sollen werden, auch
solle herr hoffmäister einige büecher, acta oder andere cammer-schrüfften
(eß geschehe dan mit vorwissen deß gnädigen herrn praelatenß oder h(errn)
oberkellerß ) nach hauß nit tragen lassen.
[§ 5]
5to. So sich zwischen deß gottß-hauß officirn , dienern oder unterthanen
zanckereÿen, krieg-, rauff- , injuri-händlen zutriegen, solle herr hoffmäister
solche in beÿseÿn herrn oberkellers auf der rend-cammer verhören, die de-
linquenten dem verbrechen nach (ausser waß den todt berihrt) straffen , die
straffen und bönfahl einnemmen, wievill, woher und westwegen selbe erlegt
worden, fleissig prothocolirn und von selben zweÿ theill dem gnädigen herrn
praelaten jährlich richtig verrechnen.
[§ 6]
6to. So vill möglich solle herr hoffmäister die in allen vier virtln einkom-
mende malefiz-persohnen selbst examinirn, dero aussag und delictum gegen
closterß privilegien ponderirn und sofern solche den todt verwirckht, also-
balden dem land-gricht anzeigen, damit selbiges den dritten tag erscheine
unnd an gehörigen orth solche persohn gegen gebräuchigen 72 d vorfang
übernemmen, wie auch die beÿ der dermahlen aufgestelten sicherheitß-com-
mission vorfallenheiten und schubsachen bestenß angelegen seÿn lassen.
[§ 7]
7mo. Allen ponthättungen , so in vier viertln durch h(errn) oberkeller gehal-
ten werden, solle herr hoffmäister jeder zeit, wan eß die gelegenheit zulasset,
beÿwohnen, darbeÿ nachtrag halten, ob keine klagen vorzubringen, ob die
richter denen unterthanen nicht überläßtig, auch ob die jurisdiction deß
gottßhauß beobachtet werden. Wie nicht weniger
[§ 8]
8to, sofern jenseithß der Donau , alß in zweÿ Viertln ober und unter Mann-
hartßberg (ausser, wie oben gemeldet, Langenenzerstorff und zur pfleg Stoi-
zendorff und Reinprechtß Pölla gehörigen dorffschafften sambt Meüssauer
ambt) dem gottßhauß einige häuser häimbfiellen oder allbereith gefällen wä-
ren, solle herr hoffmäister solche tauglichen stüfft-männern umb billich und
leidentlichen werth zu verkauffen sich befleissen, den kauff-schilling aber
neben der drangab durch die richter entweder auf einmahl oder wehrungs-
weiß einfordern und so dan auf der rend-cammer den rendschreiber gegen
schein erlegen, damit selbigeß denen unterthanen an ihren auß-ständten
selbigen orthß abgeschriben werde, derleÿ gelder aber sollen in erlegten
geldbuch fleissig eingetragen und die schein in wäisen-kästl auf behalten
werden.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848