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Edition
[§ 9]
9no. Solle herr hoffmäister beÿ aufnehmung der closterß officirß ambtß rech-
nungen jeder zeit sich einfinden, neben herrn dechant und anderen darzu
verordneten selbige helffen, überlegen, waß unrichtig, austellen, die mängl
notirn und zu erleüttern, dem räittungß fihrer hinauß geben.
[§ 10]
10mo. Wan herr hoffmäister beÿ äinem und andern closterß officirn oder
dienern einigen unfleiß, ungehorsamb , gottßlästerung, untreüheit oder ei-
nigerleÿ unordnung vermerkhen, sehen, hören und finden wurde, solle er
gegen solchen mit gebürlicher straff verfahren, westwegen dan h(err) hoff-
mäister sich möglichst befleissen solle, ihn jahr hindurch öffterß auf der
officir mit andern officirn zu speisen, darbeÿ zusehen, ob zucht, ehrbahrkeit,
in summa gute ordnung, gehalten wird. Und damit solchs nicht nur in sei-
ner an- sondern auch abwessenheit beobachtet werde, solle er erst bemelte
obsicht und inspection jenigen officir , so nach ihme der obriste, übergeben
und anbefehlen, auf daß in allweeg jederzeit gute löbliche policeÿ observirt
werde.
[§ 11]
11mo. So fern einige handlungen auf der ober-cammer vorfiellen, zu welchen
er asistenz halber beruffen wurde, soll er sich gutwillig hlassen brauchenh.
[§ 12]
12mo. Wan er ambtßwegen in waß immer vorfallenden angelegenheiten zu
verreisen hat, solle er ihro hochwürden und gn(aden), herrn, herrn präla-
ten und h(errn) oberkeller hiervon informirn und die räiß ansagen, nicht
weniger auch ohne vorwissen und genehmhaltung höchst gedachten ihro
gnaden und h(errn) oberkellerß keine pupillen gelder außgleichen oder vor
die unterthannen beÿ andern herrschafften bürgschafft oder schadloßhal-
tung einlegen.
[§ 13]
13. Hat von allen in obbemelten dritten § begriffenen partheÿen auf anhal-
ten umb einen geburthß-brieff von jeden zeigen steller, der solchen vonnö-
then und sich zu recht legitimiern kan, vor die tax 6 fl zu begehrn, darundter
die verhör , deren zeügen und anderes alleß begrüffen, darvon gebührt ihme
h(errn) hoffmäister wegen concept, pergament, gelbeß wax und vor daß
käpßl 4 fl 30 kr, dem gnädigen herrn aber vor daß grössere sigill und vor die
unterschrüfft 1 fl 30 kr. Wan aber zweÿ oder mehr gebrüder nur ain geburthß
brief miteinander begehrten, müste jedweder ebenfahlß seine 6 fl besonder
erlegen und sollen alßdann die concept von solchen brieffen prothocollirt
werden. i Hingegen hat
h –h B: brauchen lassen
i an dieser Stelle endet B
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848