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3. Das Hofmeisteramt
nachtheils und schadens firträglich zu seÿn befindet, bestermassen beobach-
ten. Dahero
[§ 2]
2do er hofmeister ihme anligen würd lassen, das er des gotteshaus freÿheiten
mit hochsten fleis in allen sachen und innhaltungen beobachte, beschize,
widerwerthige und praejudicierliche handlungen verhüette, ableithe und
denen armen in allen vier viertlen closters unterthannen solchermassen in
billichen nothdürfftigen sachen hilflich und beÿständig seÿe, damit niemand
wider gemelte freÿheiten oneriert, noch dem gotteshauß etwas entzogen
werde. Zu welchem ende dan
[§ 3]
3tio wan ein officier oder bediente, es seÿe beÿ dem closter, auf pflegen, maÿr-
höffen oder anderwärthig, wie nicht weniger ein closters unterthan jennseits
der Danau in zwaÿ Viertln ober und unter Mannhartsberg (ausser Langen
Enzerstorff und zur pfleg Stoizendorff , worunter auch das ambt Meissau
dermahlen verstanden und Reinprechts Pölla gehöriger dorffschafften) mit
todt abgehet, hat er hofmeister die inventur vorzunehmen, testamenta zu
eröfnen, wie nicht weniger aller in gemelten zweÿ Viertlen ober und unter
Männhartsberg begriffener closters unterthannen verträg und kauffbrieff
zu ständten, zu richten und neben herrn oberkellern auszuförtigen, jedoch
gegen erlegung der gebihrlichen täx , so ihme hoffmeister allain zueständig,
nemblich von einer inventur von gulden 3 d, vor einen dopleten vertrag von
ain d hundert gulden 1 fl, vor einen dopleten kauffbrieff gleichfals von hun-
dert 1 fl, vor ein original testament 1 fl 30 kr, von eröfnung und publicierung
36 kr, abschrifft, so vidimiert 45 kr, von paas brieff 30 kr, von abschidt 30 kr.
Im fahl aber, ihro gnaden herrn herrn praelathen etc. mit der zeit beliebete,
alle die canzleÿ täxen zu sich zunehmen, so solle er hofmeister fir selbe
sich mit jährlichen 420 fl begnügen lassen. Auch solle er hoffmeister keinen
frembden anderer herrschaffts unterthanen oder waisen einige erbschafft
erfolgen lassen, es seÿe dann, das von jeden gulden abfartgelt 12 d, die
auser landts aber von gulden 24 d erlegt werden, welche er dem closter
allein zu verraithen hat. Wie er dan auch jahr vor jahr und alle jahr seine
hofmeister ambts raitung e legen und das gelt, so ein rest herein verbleiben,
ihro gnaden herrn herrn praelathen etc. einhändigen, dan zu vollkombener
richtigkeit des ambts jährlich das gelt und waisenbuech mit denen erlegten
und hinaus gefolgten gelteren und quitungen in beÿseÿn herrn oberkellers
collationieren solle. Dahero solle
d fehlt in B
e B: rechnungen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848