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Edition
[§ 4]
4tio die waisengelter er hofmeister richtig und fleißig, wan selbe und woher
sÿe erlegt worden, in das buech deren erlegten gelteren einschreiben, selbe
auf der rendtcammer in die dermahlen mit einen eisenen balkhen versehene
schubladen verschlisen oder aber auf gnädigen befelch dem gnädigen herrn,
herrn praelathen etc. gegenschein einhändigen. Wann aber denen pupillen
oder einen anderen von erlegten gelteren etwas hinaus gegeben würd, solle
er darob seÿn, das das gotteshaus mit landtbreüchigen verzichts quitungen
versichert werde und nichts praejudicierliches selbigen geschehe, wesstwe-
gen dergleichen handlungen in beÿseÿn eines herrn oberkellers (alß welcher
die persohn ihro hochwürden und gnaden, herrn, herrn praelathens etc.
repraesentieret) auf der rendtcammer und keines wegs in seiner wohnung
durch ihne hofmeister vorgenohmen sollen werden, auch solle er hofmeister
einige biecher, acta oder andere camerschrifften (es geschehe dan mit vorwi-
sen des gnädigen herrn herrn praelathen etc. oder herrn oberkellers ) nach
haus nicht tragen laßen.
[§ 5]
5tio. So sich zwischen des gotteshaus f officieren , dieneren oder unterthannen
zankhereÿen, krieg, rauff- , injurihändlen zuetruegen, solle er hoffmeister
solche in beÿsein herrn oberkellers auf der rendtcamer verhörn , die delin-
quenten dem verbrechen nach (ausser was den todt berüehret) straffen , die
straffen und poenfall einnehmen, wievill, woher und westwegen selbe erlegt
worden, fleissig prothocollieren und von selben zweÿ theill dem gnädigen
herrn herrn praelathen etc. jährlich richtig verrechnen.
[§ 6]
6to. Sovill möglich, solle er hofmeister die in allen vier viertlen einkombende
malefiz persohnen selbst examinieren, dero aussag und delictum gegen
closters privilegien ponderieren und so fern solche den todt verwürkht,
alßbalden dem landtgricht anzeigen, damit selbiges den driten tag erscheine
und an gehörigen orth solche persohn gegen gebreüchigen 72 d fürfang über-
nehme, wie auch die beÿ der dermahlen aufgestölten sicherheits commission
gsich ergebendeg vorfallenheiten und schubsachen bestens angelegen seÿn
lassen.
[§ 7]
7mo. Allen pannthättungen , so in vier viertln durch herrn oberkeller gehal-
ten werden, solle er hoffmeister jederzeit, wan es die gelegenheit zuelasset,
beÿwohnen, darbeÿ nachtrag halten, ob keine clagen vorzubringen, ob die
richter denen unterthanen nicht überlässtig, auch ob die jurisdiction des
gotteshaus beobachtet werde. Wie nicht weniger
f folgt irrtümlich: haus
g –g fehlt in B
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848