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4. Die Rentkammer
[§ 13]
Beÿ dennen unterthonen solle er verfüegen, damit sÿ hinfüerohn ainiche
zech - oder khirchenraittung ohn vorwissen des herrn prelaten oder seiner
aufnemen, sonder das ÿederzeit mit vorwissen ir g(naden) und beisen des
herrn dechant unnd hofmaisters seiner oder wan ir g(naden) darzue verord-
nen möchten, beschehe.
[§ 14]
Und nachdem das gottshaus hin und wider vill ode dörffer unnd güetter, so
bisherr ungestifft verbliben, hat, soll rändtschreiber obbeschribener massen
die zustifften und wider in esse zubringen bedacht sein und an seinem vleiß
hierin nichts erindern lassen. So solle er auch allen des gotshaus gehörigen
gründten, so etwo durch unvleiß oder stillschweigen von denselben khumen
sein möchten, in den büechern und wo er das erraichen khann, nachzufra-
gen, ernstlich bedacht sein, unnd was er erkhundigt, ir g(naden) berichten.
[§ 15]
Alle des gottshaus teicht , sambt derselben teichtkhnecht werden ime in sein
verwarnung und sorg gegeben, die wierdet er der notthurfft nach mit bauen,
raumen, einbesezten vischen und dergleichen zu jeder rechter zeit, doch
alles mit vorwissen des herrn prelaten , zuversorgen, nez und andere zeug,
so darzue von nötten, zubössern oder von neuem machen zu lassen wissen
und ohne ir g(naden) wissen ainiche außgab nit füernemben.
[§ 16]
Solicher seiner ambtshandlung soll er zu außganng des jars sein ordenliche
raitung uber geben, auf das der herr prelat sehe, wie es umb sein diennst
geschaffen und ain gründtliches wissen desselben haben müge.
[§ 17]
Füer solich sein bemieung haben wier ime zu jhärlicher besoldung aus dem
camerambt zuempfahen verwilligt, dreißig gulden und abgeschribne portion
und schreibgeldt von ÿeder gwör und was er an beschwärung der unterthan-
nen füer sein schreibereÿ von innen gehaben mag.
[§ 18]
Wan er aber mit vorwissen des herrn prelaten außraist, soll ime die notwen-
dig zerung, doch ohn überfluß, passiert werden.
[§ 19]
Seinen tisch soll er in dem zimer oder türniz sambt dem hofmaister oder
auf das wenigist ÿe ainer umb den andern auf dem oberessen haben, damit
under dem gemainen gesündt über dem essen guete zucht und erbarkhait
erhalten werde, von dem kheller ain achtering obereß wein geraicht, auch
des tages dreÿ laibl herrn prodt auß der pfister gegeben werden.
[§ 20]
Dieweillen aber nit alles unnd ÿedes, so sich in seinem diennst zuetragen
und begeben mocht, mit allen umbstenden hieher mag geschriben werden,
so behalt ir g(naden) im bevor, dise instruction zu mindern, zu mehrn, auch
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848