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Edition
[§ 7]
7mo. Hat er allen fleiß, vorsicht, allenfals die vergeschribene compellirungs
mitl zubrauchen umb die contributionen zu rechter zeit zusammen zubrin-
gen und hierdurch das obereinnemmer ambt auch mit einschluß der Prin-
zendorffer herrschafft und übriger zum stifft neü gebrachten gülten und
rusticalien in vorgesezten terminen punctual zu contentiren, den dominical
beÿtrag aber hat er aus der prälathur zu begehren und endlich nach jeder
gethannen zallung dem unterschribenen zallungs extract herrn prälathen
vorzuweisen.
[§ 8]
8vo. Die verraithung betreffent, soll er rentschreiber fihrohin ein eigene
wohlbelegte raittung über einnam und außgab des landständischen contri-
butionalis ordinarÿ und extra ordinarÿ, item c eine besondere raittung über
empfang und außgab deren herrschafftlichen renten oder dominical gföhl
verfertigen und herrn prälathen jährlich einreichen. Die verraitung deren
grundbuchs besizungen können in dessen noch beÿm alten verbleiben, doch
sol fihrohin die forderung des dienst, bestand, robbathgelder und derleÿ
fixirte gaben in der verraittung pro [1]766 vorausgesezt werden. Und weillen
[§ 9]
9no die teücht ertragnussen unter die renten und dominical gföhl gehö-
rig, also ist ein rentschreiber auch schuldig, wenigsten denen teucht aus-
fischungen abzuwarten, die nöthige geschier und robbath fuhren hierzu
zubestellen, wehrenden fischen guthe ordnung zuhalten, schnipfereÿen zu
verhindern, den empfang und außgab des fischen in ein getreue specification
zu sezen und der prälathur zu übergeben, endlich den einsaz und fang
gegeneinander zuhalten und den ausfallenden gwin seiner rent rechnung
beÿzusezen.
[§ 10]
10mo. Den gehalt eines rentschreiber betreffent, sol er an besoldung , woh-
nung, holz , ausspeiß, deputaten erhalten, wie es sein vorfahrer gehabt,
auch von denen grundbüchern und leithkauf genüessen, wie es herkommen.
Doch weillen die extra gaben und überländ contributionale mehr sorg und
arbeit machen, so wird ihm derzeit ein extra schreiber passiert, welcher, wie
andere den musicalischen chor zu frequentiren, sein essen auf der officier
zu nemmen und von dem rentschreiber aus den grundtbuchs gföhl 24 oder
höchstens 30 fl nach sein wohl verhalten zu empfangen hat.
[§ 11]
Endlichen ist ein rentschreiber sonders verbunden, den nuzen und fromen
seines stifft s zu befördern, den schaden aber, wo er immer kan, abzuwenden,
die unterthanen und grundholden wider die billichkeit nicht zu beschweren,
c folgt in C: und
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848