Page - 301 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 301 -
Text of the Page - 301 -
5. Die Oberkammer
ain oberkheller , so c der gleichen gelter in seiner verwahrung hat, beschehen
soll), ain solche ordnung gehalten, das daz d gottshauß mit landts breuchigen
verzichts quittungen versichert und auch wann solche gelter erlegt, umb
gueter nachrichtung willen in den waÿsenbuech aint weder durch herrn
oberkheller selbst oder ine, grundtschreiber selbst e, beÿgeschriben werden.
Item, so auch abwesent des herrn prelathen und oberkhellers schwäre hand-
lungs sachen für füllen, soll grundtschreiber neben herrn dechant oder ain
andern geistlichen, auch in allbeeg herrn hofmaister als obristen officier
f(auf welchen er ohne daß seinen respect zu haben schuldig)f, darumben
zu rath nemben, damit er ime seinen verstandt und wissenhait noch, guete
assistenz g laisten und dem gottshauß iechtes praejudi[ci]erlichs entstehen
und vergeben werd.
[§ 4]
Vierten soll er täglich vormittag, so balt die groß glockhen geleit, und umb
ain uhr nachmitag von dem herrn oberkheller die schlissel zu der obern ca-
mer durch den remanenzer oder obristen schreiber abfordern lassen, neben
berierten remanenzer und andern canzleÿ schreibern auf die ober camer ge-
hen und hat vormittag an fleischtägen biß auf zehen uhr, an fasstagen , aber
auf 11 uhr und nach dem essen biß auf 4 uhr deß gotteshauß geschäfft zu
handlen. Waß er nun unter solcher zeit mit denen erscheinenten partheÿen
(doch alzeit beÿwesent aines herrn oberkhellers ) h zuhandlen, solt alles mit
glemph i und beschaidenhait beschehen.
[§ 5]
Fünfften seint ime remanenzer und schreiber allein zuschreibung deß go-
teshauß geschäfften (sonnst aber in allbeeg herrn oberkheller , alß der dizts
orths des herrn prelaten persohn respectiert j) unter worffen, welchen er
aber auf der cämmber k in ainer solchen zucht und ordnung zuerhalten
schuldig, damit khainer ohn des herrn oberkhellers und sein erlaubnuß über
obernente stunden sich von seiner verrichtung absentiere, da inen dan auf
solchen fal wein und brodt abgeschafft werden soldt.
[§ 6]
Sechsten, so baldt die möst beschreibung ier entschafft erraicht, die
schranckhen allenthalben geöffnet und abgelegt und die register von
c über der Zeile ergänzt
d über der Zeile ergänzt
e in A ′ gestrichen
f –f in A ′ gestrichen
g verbessert aus: anssistenz
h Klammern ergänzt
i Lesung unsicher, da durch A ′ gestrichen; A ′: glimpf
j A ′: representirt
k verbessert aus: cämmder
301
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848