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Edition
dennen zehentschreibern allenthalben übergeben worden, so sollen solche
beschreibungs register durch den herrn oberkheller und ine daß oberhalb
denen eltisten oder obristen und das underhalb dem anderten schreiber
zuegestelt und alles ernsts ein gebunden werden, damit sie solche, wie
gebreuchig, fürderlich in ein neues zehent buech ein tragen, nach vollentung
des selben, er grundtschreiber selbst vleissig collationiern und volgundts
jeden, insonderheit der järlichen pactation l nach, auf most oder maisch in
zehent , perckhrecht , grundt dienst und zinß sein abraittung vleissig stellen,
damit iechtes ubersehen und weder dem gottshauß zu khurz, noch m dem
zehetner zu nahent gerait werde. Wie dan noch völliger abraittung derselben
zehentbiecher (welches lengist inner 2 monathen gar woll beschehen
khann) grundtschreiber , ehe und zuvor man inß lesen verraist, solche
selbst revidiern n und uberraitten solt. Entzwischen solt remanenzer dahin
gehalten, damit alle alte außstandt, so remanenzen haben, nit allain vleissig
zusamben otragen und biß end jedwedern jahrs abgeraittet, sondern auch
alle außzig vor dem lesen auß geschriben und solche ausstandt volgundts
nach müglichkhait eingebracht pmögen werdena, auch solte q uber alle
verlassene weingarten ain ordenlichs zinßbuech gehalten werden. r
[§ 7]
Sibenten, so offt unter der burgerschafft und umbligenten dörffern wein
oder möst verkhauffen und außgeleitgebt, solle durch denn s remanenzer
beÿ dem aufgeber, visierer oder richter jedesmahls vleissige nach forschung
gehalten und unverlengt ain verzaichnuß der jenigen verkhauffer begern,
welche nun dem gottshauß in zehent und pergkhrecht schuldig, solten die
burger oder t dem raths dienner alhie und die nachbarn in allen umblig-
unten dörffern durch deß gottshauß und andere richter auf deß gottshauß
ober cammer gefodert und gestelt werden. Item solle auch zu Weidling ,
Höflein , Khrizendorff , Sivering , Salmanstorff , Töbling , Haillingstatt und
Khaltenberg khain nachtbar leitgeben , er habe dann zuvor von dem herrn
oberkheller uoder grundtschreiber u erlaubnuß, wie dan die selben nach vol-
lenten außleitgeben sovil müglich zu bezahlung irer ausstendigen zehent
und pergkhrecht gehalten werden sollen.
l korrigiert
m so in A ′; gestrichenes Wort in A nicht mehr lesbar
n A ′: revidieren
o ge gestrichen
p –p A ′: und
q in A ′ gestrichen
r folgt ein Positionszeichen, der einzufügende Text fehlt aber
s so in A ′; gestrichenes Wort in A nicht mehr lesbar
t A ′: durch
u –u in A ′ gestrichen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848