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5. Die Oberkammer
[§ 8]
Achten, alle ausgeferttigte und veränderte gewörn , ingleichen die eröfnete
und ratificirte testamenta und sibschafftweissungen , welche alzeit beÿwe-
sent deß herrn prelaten selbst oder aines herrn oberkhellers fürgenomben,
solten alß dan fürderlich durch den dritten oder v anderen saubern corecten
schreiber in die lanng gwör und testament büecher ein geschriben, volgundts
durch ime grundtschreiber vleissig collationiert und alß dan der jenigen
namben, so gwör empfangen, selbst mit aigner handtschrifft in die pergkh-,
dienstversäz- und kurz gwör-büecher ein zaichnet, auch auf die darzue ge-
hörigen instrumenta und certificationes, der tag und jahr der ausfertigung
geschriben und zu dennen monat puschen gebunden werden.
[§ 9]
Neünten, järlich vor lesens zeit solten auß dem gefelbuech allen den jenigen
in den dienst- und zinßbiechern die jahr fürgeschriben werden, so weit sie
solche bezahlt.
[§ 10]
Zehenten, so ist auch aines grundtschreibers ambt , daß er, wo nit monatlich,
doch alle zwaÿ monat, mit des gottshauß wein khellner und pergkhmaister ,
so woll alhie zu Closterneuburg , alß allen umbligenten dörffern in dem
weingart gebürg alle rieten (auch leibgedings- und verlaßweingarten, wie
sie gepauth), so dem gottshauß mit zehent oder pergkhrecht und grunndt
diennst unnderworffen seindt, bereitte und abgehe w, derselben wein gar-
ten inhaber, wie sie nacheinander gelegen und wie auch die selben in pau
sein, ordenlich beschreib und da thails in aböttung khomben, sich mit dem
weinkheller und perckhmaister underreden, wie und durch was mitl solche
wider auf zu bringen sein mecht. Alß dann soll er selbige beschreibung gegen
den grundtbiechern halten und sehen, waß jedweder umb sein in habenten
grunt für ein recht hat. Ist es sach, daß ain oder ander inhaber umb sein
grundt durch genuegsambe und nottwendige instrumenta sein recht nit
genuegsamb probiern, so solt solcher grundt nach gelegenhait der sachen
zu dem gottshauß ein gezogen, durch die ordentlichen geschwornen fürer
geschäzt und volgunts dem gottshauß und den jennigen zum besten, so
vormalß sein recht darumben gehabt und etwo in zehent und pergkhrecht
ain namhaffte summa verbleiben mecht, ainen gwissen zahler und vleissigen
pauman x verkhaufft und das gelt auf die ober camer zu des herrn oberkhel-
lers handen erlegt werden (doch ehe unnd zuvor solches zu werckh y gestelt),
v folgt in A ′: ainen
w so in A ′; gestrichenes Wort in A nicht mehr lesbar
x folgt in A ′: so mit vorwissen herrn oberkh(ellers)
y folgt gericht gestrichen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848