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5. Die Oberkammer
hinaußgeben, von welchen ime dann die dreÿ und dennen besolden canzleÿ
schreibern für ir bibal in die pixen allzeit der vierte thail tax gebiern thuet.
[§ 15]
Funffzehenten, ebenmässig von eröffnung, ratificirung und einschreibung
aines testaments gebiert ihme grundtschreiber 12 kr und dennen schreibern
6 kr, die begerten abschrifften aber sollen nach dem blat taxiert werden,
davon ime halber thail und denen schreibern auch der halbe thail tax zu
gehörn.
[§ 16]
Sechzehenden, item von jedwederer gwör den grundtstueckhen und persoh-
nen nach zu rechnen, gebiert dem herrn prelaten jedes mahls 18 kr, so in das
gefelbuech ein geschriben und zuverraitten ist und 4 kr ime grundtschreiber
für sein thail. Ebenmessig ist in verkhauffung der behausten und über-
haussten grundtstueckhen dem herrn prelaten allezeit von ainem gulden
oder pfundt 1 kr zuverraitten und dem grundtschreiber gebiert von beden
partheÿen jeden 4 kreizer zu sein theill. Gleichermassen ist es auch mit
ausferttigung der versäzbrief zuhalten.
[§ 17]
Sibenzehenten, von ain geferttigten gwör auszug gebiert sich 12 kr tax ,
davon dem grundtschreiber halber thaill und denen schreibern auch der
ander halbe thail gehörig. So offt aber jemant daß grundtbuech auf schla-
gen und ainer gwör , testament , sibschafft und der gleichen nach suechen
last, gebiert denen schreibern alzeit 3 khr. Ebenmässig gebiert auch denen
schreibern von jeder bewilligung zetl wegen schäzung, raitung und stainung
die tax 4 kr. Von solcher abgesezten taxen hat der remanenzer khain thaill.
Wann sich aber crida abhandlungen zuetragen, hat er von anschlag und
publicierung derselben nach gelegen hait der sachen sein gebier und tax
davon. Item sollen auch durch ine remanenzer alle gerhabschafft , khürchen
raittung , testament , inventaria und der gleichen (doch ohne versaumbnus
seines dienst und wann es mit verwilligung des herrn prelaten oder herrn
oberkhellers ) beschicht, beÿ denen unterthonnen hh gestelt, beschriben und
auf gericht werden. Davon ime ebenmessig die tax (doch ohne sonderbare
beschwär der unterthonnen beschicht ii) zuegehörn.
[§ 18]
Achzehenten soll er jj auch jährlich nach dem neuen jahr dem herrn prelaten
oder kk herrn oberkheller wegen aufnembung der khürchen raittungen ll,
hh in A ′ ergänzt: (doch allain in den dorffschafften dits seits der Thonau und zu Enzer-
storff entholb der Thonau zu verstehen)
ii in A ′ gestrichen:
jj A ′: gruntschreiber
kk korrigiert
ll folgt in A ′: anmanen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848