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Edition
der halbe thail gehörig. So offt aber jemandt daß grundtbuech ppaufschlagen
undpp ainer gwöhr , testament , sipschafft unnd dergleichen nachsuechen
last, gebiert dennen schreibern allezeit dreÿ khreüzer. Ebenmessig ge-
biert auch dennen schreibern von jeder bewilligung zettel wegen schäzung,
rainung qq und stainung die tax 4 kr. Von sollicher obgesezten taxen hat
der remmanenzer khain thaill. Wan sich aber crida abhanndlungen zuetra-
gen, hatt er von anschlag unnd publicierung derselben nach gelegenhait
der sachen sein rr gebier unnd tax davon. Item sollen auch durch inne
remmanenzer alle gerhabschafft , khierchen raittung , testament , inventaria
unnd dergleichen (doch ohne versaumbnus seines diensts unnd wann es mit
verwilligung ss des herren praelatens oder herren tt oberkhellers beschiecht)
beÿ dennen unnderthonen (doch allain in dennen dorfschafften disserseits
der Thonnau unnd zue Enzersdorff ienthalb der Thonnau zuverstehn) ge-
stelt, beschriben und aufgericht werden. Davon ime ebenmeßig die tax uu
(doch ohne sonnderbare beschwer der unnderthonnen ) zuegehören.
[§ 18]
Achtzechenden soll grundtschreiber auch järlich nach dem neuen jahr denn
herren praelaten oder herren oberkheller wegen aufnembung der khirch-
raittungen ermahnen vv, auf das volgendts den zöchleütten tag unnd stundt
zue sollicher fürnembung benent, die empfäng unnd außgaben soltten gegen
ainander vleißig gehaltten, die mengel darÿber gemacht unnd den jenigen,
so es zuverandtwortten, zue ihrer erleütterung hinaußgeben, damit dennen
gottshaußheüsern ÿchtes entzogen werden möge.
[§ 19]
Neünzechenden, item so soll grundtschreiber ebenmessig unnd järlichen vor
Laurentÿ wegen aufnemmung unnd bestellung der hüetter in die weingarten
am Nußberg , Grinzing , Sivering , Salmanstorff , Töbling , Ottakhrin unnd
Meirling auch in khein vergessenhait stellen, den herren praelaten oder
herrn oberkheller anzuemahnen, damit solliche hüetter in des ww praelaten
behaussung zue Wienn oder ober cammer alhie auf ain gewißen tag unnd
stundt neben ieren bürgen unnd perckhmaistern beschaiden khönnen wer-
den. Da nun der herr praelat , herr oberkheller oder ain annderer geistlicher
beÿ sollicher aufnembung selbst nit sein khundten, solt sich derowegen
pp –pp C: aufschlagung
qq B: raittung
rr folgt in B: thail,
ss B: bewilligung
tt fehlt in B
uu folgt in E: (ausser der gebühr von inventarÿs, von welchen ime remanenzer 1d von
gulten und 1 d denen schreibern für bibal gebührn soll)
vv B: anmahnen
ww folgt in B, D und E: herrn
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848