Page - 319 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 319 -
Text of the Page - 319 -
5. Die Oberkammer
dem gotshauß in zehendt und perckhrecht schuldig, sollen die burger durch
den raths dienner alhie und die nachparn in allen umbligenten dörffern auch
deß gottshauß ober cammer gefordert unnd gestelt werden. Item solle auch
zu Weidling , Höflein , Khrizendorff , Sÿfering, Salmanstorf, Töbling , Heilling
Statt unnd Khaltenberg khein nachpar leitgeben , er habe dan zuvor von dem
herrn oberkheller erlaubnuß, wie dan dieselben nach vollenden wein außge-
ben so vil müglich zubezallen ihrer ausstendigen zehent und perckhrecht
gehalten werden sollen.
[§ 8]
Achten alle außgefertigte unnd veränderte gewöhrn , in gleichem die er-
öfneten unnd ratificierten testamenta unnd sybschafft weisungen , welche
alzeit beiweßent deß herrn prelathens selbst oder aines herrn oberkhellers
fürgenohmen solten werden, alß dan fürderlich durch den dritten oder ai-
nen saubern corecten schreiber in die lang gwöhr und testament büecher
eingeschriben, volgunts durch ihme grundtschreiber vleissig collationiert
und alß dan der jenigen nahmen, so gwöhr empfangen, selbst mit aigner
handtschrifft in die perckhdiennst-, versäz- unnd khurz gwöhr-büecher ein-
zaichnet, auch auf die darzue gehörigen instrumenta unnd certificationes,
den tag und das jahr der ausferttigung geschriben und zu dem monath
puschen gebunden werden.
[§ 9]
Neunden, järlich vor lesens zeit , solten auß dem geföll buech allen unnd
jenigen in den dienst- unnd zinßbüechern die jahr fürgeschriben werden,
so weit sie solche bezalt.
[§ 10]
Zehenden, so ist auch aines grundtschreibers ambt , daß er, wo nit monat-
lich, doch alle zwaÿ monath, mit deß gotshauß weinkheller unnd perckh-
maister , so woll auch zu Closterneuburg , alß allen umbligenden dörffern
in dem weingart gebürg alle rietten , so dem gotshauß mit zehendt und
perckhrecht unnd grundtdienst unterworffen seindt, bereide und abgehe,
derselben weingarden inhaber, wie sie nach einander gelegen und wie auch
dieselben in pau sein, ordentlich beschreibe unnd da thailß in aböttung
khumben, sich mit dem weinkheller unnd perckhmaister underreden, wie
und durch waß mitl solche wider aufzubringen sein möchten. Als dan solle
er selbige beschreibung gegen den grundtbüchern holten unnd sehen, waß
jedweder umb sein inhabenden grunndt für ain recht habe. Ist es sach, daß
ain oder der ander inhaber umb sein grundt durch nit genuegsambe unnd
notwendige instrumenta sein recht nit genugsamb probiern f, so solt solcher
grundt nach gelegenhait der sachen zu dem gotshauß eingezogen, durch die
ordentliche geschwornen firer geschäzt unnd volgunts dem gotshauß unnd
f so in B; in A die letzten Buchstaben abgeschnitten
319
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848