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5. Die Oberkammer
[§ 15]
Funfzehenden, eben mässig von eröfnung, ratificierung und einschreibung
eines testaments gebürt ihme grundtschreiber 12 kr unnd denen schreibern
der 3. thail davon, die begehrten abschrifften aber sollen nach dem pladt
taxiert werden, davon denen schreibern der dritte thail tax zuegehörn.
[§ 16]
Sechzehenden von jedwederer gwöhr , grundtstuckhen unnd persohnen
nachzurechnen, gebürt dem herrn prelaten jedes malß 18 kr, so in das
geföllbuech eingeschriben und zuverraitten ist unnd 4 ihme grundschrei-
ber für sein thail. Eben mässig ist in verkhauffung der behaussten unnd
uberhausten grundtstuekhen dem herrn prelathen alzeit von ainen gulden
oder pfundt ain khreizer zuverraitten und dem grundtschreiber gebürt von
beeden portheÿen yeden 4 kr zu sein thail. Gleicher massen ist es auch mit
außferttigung der versäz brief zuhalden.
[§ 17]
Sibenzehenden, von ainen geförtigten gwöhr außzug (welche gwöhr auß-
züg auf alle und yede grundtstuckh lauttent, mit herrn oberkhellers ambt
insigl und handtschrifft, dan auch deß grundtschreibers unterschrifft sol-
len becrefftiget werden, in massen solches von unerdenckhlichen jahrn
breichlich erhalten worden, auch zu mehrer sicherhait deß gotshauß nach
alzeit notwendig ist) gebürt sich 12 kr tax , davon den schreibern der dritte
thail gehörig. So offt aber jemandt das grundtbuech aufschlagen und ainer
gwöhr , testament , sibschafft unnd der gleichen nachsuechen lest, gebürt
den schreibern allezeit 3 kr. Ebenmässig gebürt auch den schreibern von
jeder bewilligung zetel wegen schäzung, rainung g und stainung tax 4 kr.
Von solchen obgesezten taxen hat der remanenzer khain thail. Wan sich
aber crida handlungen zuetragen, hat er von anschlag unnd publicierung
derselben nach gelegenhait der sachen sein thail gebür und tax davon.
Item sollen auch durch ihme remanenzer alle gehrhobschofft , khirchenrait-
tungen , testament , inventaria unnd der gleichen (doch ohne versaumbnuß
seines dienst unnd wan es mit bewilligung deß herrn prelathen oder oberk-
hellers ) beschicht, bei den unterthonen (doch allain in dennen dorfschafften
diß seits der Thonau ) gestelt, beschriben und aufgericht werden. Davon
ihme ebenmässig die tax (doch ohne sonderbare beschwör der unterthonen )
zuegehörn.
[§ 18]
Achtzehenden soll grundtschreiber auch järlich nach dem neuen jahr dem
herrn prelathen oder oberkheller wegen aufnembung der khirchen rait-
tungen anmohnen, auf das volgundts denen zöchleitten tag unnd stundt
zu solcher fürnembung benent, die empfäng unnd außgaben sollen gegen
g am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: raittung
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848