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Edition
schreibern 6 kr, die begehrten abschrifften aber solten nach dem blat taxiert
werden, davon ihme halber thail und denen schreibern auch der halbe thail
tax zuegehören.
[§ 16]
Sechzehendten, item von ÿedweder gwöhr den grundtstuekhen und persoh-
nen nach zu rechnen, gebiert dem herrn praelathen ÿedesmals 18 kr, so in
das geföllbuech eingeschriben und zuverraitten ist und 4 d kr ime grund-
schreiber fier sein thail. Eben mässig ist in verkhauffung der behausten
grundtstuekhen dem herrn praelaten allezeit von ainem gulden oder pfundt
1 kr zuverraitten und dem grundtschreiber gebiert von beeden partheÿen
jedem 4 kr zue sein thaill. Gleicher massen ist es auch mit außferttigung der
versäz brieff zuehalten.
[§ 17]
Sibenzehenden, von ain geferttigten gwöhr außzug gebührt sich 12 kr tax ,
davon dem grundtschreiber halber und denen schreibern auch der ander
halbe thail gehörig. So offt aber jemandt daß grundtbuch aufschlagen undt
ainer gwöhr , testament , esipschafft unde dergleichen nachsuchen läst, ge-
biert dehnen schreibern [alle]zeit f 3 kr. Ebenmässig gebiert auch denen
schreibern g von ÿeder bewilligung zetl wegen schäzung, rainung undt stai-
nung die tax 4 kr. Von solchen obbesagten taxen hat der remanenzer khein
thaill. Wann sich aber crida abhandlung zutragen, hat er von anschlag und
publicierung derselben nach gelegenhait der sachen sein gebüer undt tax da-
von. Item sollen auch durch ihme remanenzer alle gerhabschafft , khürchen
raittung , testament , inventaria und dergleichen (doch ohne versaumbnuß
seines diensts und wann es mit verwilligung deß herrn praelathen oder
herrn oberkhellers ) beschicht, beÿ denen unterthanen (doch allain in den
dorffschafften ditsseits der Thonau und Enzerstorff endthalb der Thonau
zuverstehen) gestelt, beschriben undt aufgericht werden. Davon ihme eben-
mässig die tax (doch ohne sonderbahre beschwär der unterthanen ) zuegehö-
ren.
[§ 18]
Achtzehenten soll grundtschreiber auch jährlich nach dem neüen jahr dem
herrn praelaten oder herrn oberkheller wegen aufnembung der khirchen
raittungen annemben, auf das volgundts denen zechleüthen tag undt stundt
zu solcher füernehmung benent, die empfang undt außgaben solten gegen
einander fleißig gehalten, die mengl darüber gemacht und den jenigen, so es
d aufgrund eines Wasserflecks nicht sicher lesbar
e –e aufgrund eines Wasserflecks nicht sicher lesbar
f aufgrund eines Wasserflecks nicht sicher lesbar
g aufgrund eines Wasserflecks nicht sicher lesbar
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848